
15. November 2005 Beförderungs- (Aufstiegs-) Möglichkeiten
Im Kalenderjahr 2006 sind 70 % der möglichen Beförderungen nach A 14 (bei L.i.A.: Höhergruppierung nach BAT I b) dem Ausschreibungsverfahren zugeordnet (s. VwV v. 14. Juli 2004, AZ: 14-0311.23/363, K. u. U. Nr. 14 – 15 2004, S. 239). Auf die von den Schulen ausgeschriebenen Stellen können sich auch angestellte Kolleginnen und Kollegen bewerben. Sie müssen die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen erfüllen, d. h. sie müssen der Fallgruppe 2.1 der ERL (BAT II a) angehören. Für diese so genannten „Erfüller“ muss zunächst der fiktive Anstellungstermin anhand ihrer fiktiven Probezeit bestimmt werden – analog zum Anstellungstermin für Beamte (vgl. VwV AZ: 14–0343.81/171): 1. Für „Altfälle“ (Lehrkräfte, die seit Herbst 03 oder länger unbefristet eingestellt und tätig sind) gilt:
2. Für Neueinstellungen (unbefristet
nach Herbst 03 oder später), wird künftig eine „fiktive
Bewährungsfeststellung“ nötig.
Diese wird vom Schulleiter auf dem dem Erlass beigefügten Vordruck
vermerkt und dem Regierungspräsidium übersandt. Die betroffene
Lehrkraft erhält eine Durchschrift. Sie kann die Bewährungsfeststellung
auch ablehnen.
Die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen für eine Höhergruppierung nach BAT I b sind erfüllt, wenn „Erfüller“ nach Ablauf ihrer fiktiven Probezeit auch die beamtenrechtlichen Wartezeiten (1,5 Jahre) zum Beförderungstermin abgeleistet haben. Wenn die 1,5 Jahre beamtenrechtlichen Wartezeiten nicht erfüllt sind, könnte die Lehrkraft zwar ihre Aufgabe antreten, würde aber erst nach Ablauf der eineinhalbjährigen Wartezeit höhergruppiert. Im Regierungsbezirk Karlsruhe ist das Verfahren schon
angelaufen. In den übrigen Regierungsbezirken startet das Verfahren später – im Regierungsbezirk Stuttgart im Dezember 2005. Informationen zum Bewerbungsverfahren und die Liste der
ausgeschriebenen Stellen finden Sie im Internet unter www.rp.baden-wuerttemberg.de |