Februar 2006
AZ: 046/2 Streik
Streik im öffentlichen Dienst
Hinweis zum beiliegenden Flugblatt Arbeitskampf 2006
/ Nr. 1 vom Januar 2006
für Angestellte und Beamte
mit Bitte
um A u s h a n g
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
auch wenn wir als angestellte Lehrerinnen und
Lehrer in BW voraussichtlich am Streik nicht beteiligt sein werden,
ist dieser für uns und
auch für alle Beamten von besonderer Bedeutung. wir bitten Sie
daher, ihn mit Wohlwollen und Verständnis zu beobachten und
zu begleiten.
Das beiliegende Flugblatt zeigt sehr deutlich,
dass es bei dem augenblicklich durchgeführten Streik im Öffentlichen Dienst nicht um
Fragen einzelner Beschäftigungsgruppen geht, sondern letztlich
um die Übernahme des TVöD durch die TdL und damit auch
um die Verhinderung weiterer Verschlechterungen für die Beamten
des Öffentlichen Dienstes.
Frank Stöhr, der 1. Vorsitzende der dbb
tarifunion, macht dies in seinem Rundschreiben
Nr. 3/2006 mit folgenden Worten noch einmal sehr deutlich:
„Bekanntlich verhandelt die dbb tarifunion seit letztem Herbst
mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder über ein neues
Tarifrecht für die Landesbeschäftigten. Vorbild ist der
Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst (TVöD), der
im September 2005 mit dem Bund und der VKA abgeschlossen wurde. Trotz
einiger Fortschritte im Detail in den verschiedenen Arbeitsgruppen
scheitert eine Einigung bislang an den Maximalforderungen der TdL
bei der Arbeitszeit und bei der Zuwendung. Die Forderungen einzelner
Ministerpräsidenten reichen bis zur Einführung einer 42-Stunden-Wochen
sowie weiteren Einschnitten bei der Zuwendung. Leider ist ein Einlenken
der TdL derzeit nicht absehbar.
Trotz des Abschlusses des TVöD mit der VKA spitzt sich die
Lage auch im Bereich einzelner Kommunaler Arbeitgeberverbände
erneut zu. So haben die KAVs Niedersachsen, Baden-Württemberg
und Hamburg die tarifvertragliche Regelung zur regelmäßigen
wöchentlichen Arbeitszeit gekündigt und versuchen nunmehr,
die 40-Stunden-Woche einzuführen.
Um diesen Forderungen wirksam entgegen zu treten
und gleichzeitig ein Zeichen zu setzen, ist es nun erforderlich,
mit Arbeitskampfmaßnahmen
den Druck auf die Arbeitgeber zu erhöhen. (...) Ziel dieser
Arbeitskampfmaßnahmen ist es, einerseits die von den Kommunen
geplanten Arbeitszeitverlängerungen abzuwehren und andererseits
die Länder zu überzeugen, den neuen Tarifvertrag für
den Öffentlichen Dienst (TVöD) zu übernehmen. Darüber
hinaus kommt dieser Auseinandersetzung eine Bedeutung zu, die über
diese konkreten tarifpolitischen Ziele hinaus geht. Es ist festzustellen,
dass Teile der Arbeitgeber und Dienstherren versuchen, mit Hilfe
der aktuellen Auseinandersetzung, die Gewerkschaften grundsätzlich
zu schwächen. Durch die immer deutlicher
zu Tage tretende Verquickung tarifpolitischer und beamtenpolitischer
Inhalte kommt daher der aktuellen Tarifauseinandersetzung eine übergeordnete Bedeutung für
den gesamten Öffentlichen Dienst zu.“
Da die Berichterstattung zum Streik in der Presse
weitgehend sehr verkürzt und einseitig ist, möchten wir Sie auf diese Brisanz
der Situation im Öffentlichen Dienst aufmerksam machen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr AKA PhV BW
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