A14-Beförderungen - zweites Beförderungsprogramm 2007
für Studienrätinnen und Studienräte an Gymnasien
Für das zweite konventionelle Beförderungsverfahren zum 01. Oktober 2007 stehen insgesamt 149 Beförderungsmöglichkeiten zur Verfügung. Den beiden Regierungspräsidien, die aufgrund der Neuberechnung / Überprüfung der Anstellungsjahrgänge letztes Jahr vorgezogene Beförderungsmöglichkeiten erhielten, werden diese zum Herbsttermin abgezogen (das sind für das RP Freiburg 14 und für das RP Tübingen 2 Stellen).
Die Beförderungsmöglichkeiten verteilen sich folgendermaßen auf die Regierungspräsidien:
| Regierungspräsidium Stuttgart: | 66 |
| Regierungspräsidium Karlsruhe: | 24 |
| Regierungspräsidium Freiburg: | 34 (-14) |
| Regierungspräsidium Tübingen: | 25 (-2) |
Zum 01. Oktober 2007 können Lehrkräfte mit folgender Beurteilung befördert werden:
Damit werden die Jahrgänge 1995 und 1996 erstmalig geöffnet! Auf Antrag des HPR hat das KM dieses Mal auf den Hinweis verzichtet, dass Lehrkräfte mit sehr guter Beurteilung vorrangig zu berücksichtigen sind. Die Regierungspräsidien haben somit größeren Entscheidungsspielraum.
Bei der Auswahlentscheidung sollen bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung Studienrätinnen bevorzugt befördert werden, soweit Frauen gemäß § 4 Abs. 5 Chancengleichheitsgesetz in der Besoldungsgruppe A 14 nach dem jeweils geltenden Chancengleichheitsplan unterrepräsentiert sind.