Chancengleichheitsgesetz
am 22. Oktober 2005 ist das Gesetz zur Verwirklichung der Chancengleichheit von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst des Landes Baden-Württemberg (Chancengleichheitsgesetz) in Kraft getreten. Es löst das Gesetz zur Förderung der beruflichen Chancen für Frauen und der Vereinbarung von Familie und Beruf im öffentlichen Dienst des Landes Baden-Württemberg von 1996 ab.
Als Gesetzesziele werden genannt:
Die Chancengleichheit zu fördern, ist im neuen Gesetz eine Aufgabe aller Beschäftigten, insbesondere derjenigen mit Vorgesetzten- und Leitungsaufgaben. Chancengleichheit wird zum Leitprinzip, das in allen Aufgabenbereichen der Dienststelle zu berücksichtigen ist (Prinzip des Gender Mainstreaming).
Die bisherigen Frauenvertreterinnen werden in Beauftragte
für Chancengleichheit (BfC) umbenannt und bleiben bis zum
Ende ihrer regulären Amtszeit in ihrem Amt. Kernpunkte des neugefassten
Gesetzes sind neben terminologischen Änderungen die erhebliche Vereinfachung
des Verfahrens zur Bestellung der Beauftragten für Chancengleichheit
und die Verbesserung der Zusammenarbeit von Dienststellenleitung und Beauftragter
für Chancengleichheit durch ihre stärkere frühzeitige Einbindung
in innerbehördliche Entscheidungsprozesse. Durch die Aufnahme von
Begriffsbestimmungen und Konkretisierungen entsteht darüber hinaus
mehr Rechts- und Anwendungssicherheit.
Unter der Rubrik »Beauftragte für Chancengleichheit« können
auf der Homepage des KM
(www.km-bw.de)
Informationen zum Thema Frauenförderung im Schulbereich, Ausführungen
zum Chancengleichheitsgesetz, Informationen zu Gender Mainstreaming u.a.
entnommen werden.
Die Chancengleichheitspläne 2005
Frauenanteil bei Führungspositionen gesteigert, aber nach wie vor gilt:
Am 22.10.2005 löste das Chancengleichheitsgesetz das bisherige Landesgleichberechtigungsgesetz ab. Die entsprechenden Pläne, für deren Datenerhebung der 30.6.04 der Stichtag war, heißen nunmehr Chancengleichheitspläne.
Seit der Einführung der Frauenförderpläne ist der Anteil von Frauen in Führungspositionen in allen Schularten kontinuierlich angestiegen:
1996: 18% 2000: 21,5% 2004: 28,5%
Dennoch sind Frauen in schulischen Führungspositionen
nach wie vor unterrepräsentiert.
Dies gilt vor allem für gewerbliche und kaufmännische Schulen,
aber auch für die Gymnasien, wo der Anteil von 11,8% (2000) auf nur
18,7% (2004) anstieg.
An den Gymnasien stellte sich die Situation im Jahre 2004 wie folgt dar:
Frauenanteil insgesamt im Überblick:
Oberschulamt |
Frauenanteil bei allen Beschäftigten in % |
Frauenanteil bei |
Stuttgart |
48 |
20 |
Karlsruhe |
50 |
19 |
Freiburg |
46 |
15 |
Tübingen |
48 |
19 |
GESAMT |
48 |
19 |
Hier z.B. die Situation bei den Schulleiterinnen und den stellvertretenden Schulleiterinnen:
Schulleiterinnen:
|
Stuttgart |
Karlsruhe |
Freiburg |
Tübingen |
A 16 |
15% |
13% |
8% |
4% |
A 15 + AZ |
25% |
20% |
50% |
8% |
Stellvertretende Schulleiterinnen:
|
Stuttgart |
Karlsruhe |
Freiburg |
Tübingen |
A 15 + AZ |
15% |
9% |
15% |
15% |
A 15 |
33% |
38% |
43% |
17% |
Bei A 15 Abteilungsleiterinnen (vorher FL) und Fachberaterinnen
stellt sich die Situation wie folgt dar:
|
Stuttgart |
Karlsruhe |
Freiburg |
Tübingen |
A 15 allgemein |
20% |
19 % |
18 % |
20% |
Abteilungsleiterinnen |
21% |
20% |
10% |
19% |
Fachberater/innen |
24% |
23% |
22% |
27% |
Bei A 14 und A 13
sieht es folgendermaßen aus:
|
Stuttgart |
Karlsruhe |
Freiburg |
Tübingen |
A 14 |
37% |
38% |
36% |
32% |
A 13 |
64% |
65% |
59% |
64% |
Da Lehrerinnen im Eingangsamt zwischenzeitlich nicht mehr unterrepräsentiert sind (der durchschnittliche Frauenanteil liegt sogar deutlich über 60%), ist mittelfristig die personelle Basis für eine weitere Steigerung des Frauenanteils in Führungspositionen vorhanden.
Dazu führt der Chancengleichheitsplan 2005 folgendes aus unter dem Abschnitt
C. Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf :
Die Berücksichtigung der Belange der Familienarbeit Leistenden bei der Gestaltung des Stundenplans sowie insbesondere die Rücksichtnahme auf Teilzeitbeschäftigte bei der Verteilung außerunterrichtlicher Aufgaben ist Aufgabe der Schulleitung und gehört größtenteils schon heute zum Alltag im Schulbetrieb.
Da die Bedingungen von Ort zu Ort und Schulart zu Schulart
sehr unterschiedlich sein können, ist es nicht möglich, familienfreundliche
Rahmenbedingungen allgemein gültig festzuschreiben. Hilfreich ist die Unterscheidung
zwischen unteilbaren Dienstaufgaben (z. B. Konferenzteilnahme,
Fortbildung) und teilbaren Dienstaufgaben.
Neben dem »geteilten« Lehrauftrag gehören dazu viele
außerunterrichtliche Aufgaben und Veranstaltungen, wie z.B. Aufsichten,
Verwaltungsarbeiten, Klassenfahrten, Schullandheimaufenthalte. Hier ist die
Rücksichtnahme auf Teilzeitbeschäftigte ebenso geboten wie bei
der Verteilung der Unterrichtsstunden auf die Wochentage, wo sich eine Konzentration
dergestalt anbietet, dass sich ein unterrichtsfreier Tag ergibt, sofern pädagogische
und allgemeine dienstliche Belange dem nicht entgegenstehen.
Es gehört zu den ständigen Aufgaben der Schulleitung,
sicherzustellen, dass sich die Rahmenbedingungen für Teilzeitbeschäftigte
nicht nachteilig für diese auswirken.
Dies gilt sowohl im Hinblick auf die zeitliche Lage unteilbarer und die Wahrnehmung
teilbarer Dienstaufgaben im Allgemeinen als auch für die Anordnung von
Mehrarbeit und Vertretungen im Besonderen.
Obere und untere Schulaufsichtsbehörden werden in Dienstbesprechungen mit den Schulleiterinnen und Schulleitern auch künftig auf diese wichtige Thematik hinweisen und im Rahmen ihrer schulaufsichtlichen Verantwortung die Umsetzung familienfreundlicher Rahmenbedingungen einfordern.
Ergänzungen des PhV:
Die Klassenleitung wurde aus dem Katalog der unteilbaren
Aufgaben herausgenommen: Die Schulen haben somit die Möglichkeit,
verschiedene Modelle der Teilung auch hier zu erproben: Klassenleitung
nicht jedes Schuljahr oder Klassenleitung im Tandem.
Teilzeitbeschäftigte sollten zu Überstunden, Vertretungen, zur Übernahme
von Aufsichten, zur Beteiligung an Schulprüfungen oder Prüfungskorrekturen
nur entsprechend dem Umfang ihres Lehrauftrages herangezogen werden.