PhV BW - Positionspapier:

"Anonyme Benotung von Lehrern durch Schüler im Internet"

Der Philologenverband Baden-Württemberg (PhV BW), der Verband der Lehrerinnen und Lehrer an Gymnasien, vertritt bezüglich der anonymen Benotung von Lehrern durch Schüler im Internet folgende Positionen:

Schulinterne Feedback-Kultur statt Noten im Internet

Gegen eine offen und schulintern vorgebrachte, transparente und konstruktive Kritik der Schüler am Unterricht ist nichts einzuwenden. Sie ist für die Persönlichkeitsentwicklung und Erziehung von Schülern zu mündigen Staatsbürgern, die später selbst einmal Verantwortung für ihr Handeln tragen sollen, von Bedeutung und ist erwünscht - auch im Sinne einer fruchtbaren Mitgestaltung der Schüler an Unterrichtsprozessen.

Dafür stehen den Schülern schon jetzt vielfältige Möglichkeiten offen: Einzelne Schüler können jederzeit das Gespräch mit der Lehrkraft suchen. Bei Konflikten, in denen dies den Schülern schwerfällt, gibt es zur Unterstützung der Schüler vielfältige institutionalisierte Vermittlungsmöglichkeiten durch Klassensprecher, Vertrauensleh­rer, SMV, Schülersprecher, Schulleitung, Elternvertreter der Klasse und den Elternbeirat der Schule. Es ist jetzt schon gängige Praxis vieler Kolleginnen und Kollegen, die Schüler am Ende von Unterrichtseinheiten oder Schulhalbjahren um Rückmeldung zur Unterrichtsqualität, um Wünsche und Verbesserungsvorschläge zu bitten. Diese Art von schulinterner Feedback-Kultur sollte gefördert und zur regelmäßigen Praxis aller Lehrer werden.

Seit dem Schuljahr 2007/08 sind die baden-württembergischen Schulen im Rahmen der ver­pflichtenden "Selbstevaluation" auch zur Evaluation der Unterrichtsqualität verpflichtet, sodass die Arbeit der Lehrerschaft insgesamt regelmäßig schulintern durch Schülerbefragungen bewertet werden kann.

Der Philologenverband Baden-Württemberg wendet sich aber entschieden gegen die anonyme Benotung von Lehrerinnen und Lehrern durch Schüler im Internet, weil eine solche Verfahrensweise Misstrauen schafft und keinen Beitrag zu einer offenen, transparenten Feedback-Kultur leistet. Der pädagogische Erziehungsauftrag der Schule wird gefährdet, die Persönlichkeitsrechte der Lehrkräfte werden verletzt und der Datenschutz missachtet.

Pädagogische Gründe

Wenn Schüler ihre Lehrerinnen und Lehrer beispielsweise auf der "Spickmich"-Internetseite an­onym benoten dürfen, dann eröffnen sich nicht nachvollziehbare Manipulationsmöglichkeiten bis hin zum Missbrauch eines solchen Internet-Portals:

Die anonyme Benotung verleitet zu Manipulationen und ermöglicht die Vergabe ungerechtfertigter Noten (auch durch Schulfremde), weil man nicht befürchten muss, für die Benotungen Rechenschaft ablegen zu müssen - anders als bei Lehrern, die selbstverständlich für ihre Notengebung geradestehen müssen.

Schon einer sehr kleinen Zahl von Schülern, bei Manipulation einem einzigen Schüler, der sich vier Mailadressen verschafft, ist es möglich, durch anonyme Internet-Benotung eine Lehrkraft an den Pranger zu stellen, ihr Ansehen zu schädigen und so massiv unter Druck zu setzen. Die anonyme Internet-Benotung von Lehrkräften durch Schüler stört auf diese Weise den Schulfrieden in gravierender Weise, macht die vertrauensvolle Zusammenarbeit von Lehrern, Schülern und Eltern unmöglich und gefährdet damit letztlich den Erziehungsauftrag der Schule.

Verletzung der Persönlichkeitsrechte der Lehrer

Durch die öffentliche Anprangerung einer Lehrkraft im Internet, das für jeden zugänglich ist, werden die Persönlichkeitsrechte einer Lehrkraft in hohem Ausmaß verletzt, da ihr Ansehen in einer breiten Öffentlichkeit geschädigt wird. Nun sind Lehrer zwar seit jeher öffentlicher Kritik auf dem Schulhof, der Mund-zu-Mund-Propaganda in der Kleinstadt usw. ausgesetzt. Die Schädigung des Ansehens im Internet geht aber über diese traditionell sehr begrenzte Öffentlichkeit weit hinaus und bedeutet deshalb eine sehr gravierende Verletzung der Persönlichkeitsrechte der Lehrer.

Die Anzeige von automatisch berechneten Durchschnittsnoten schon bei einer Benotung durch eine Handvoll Schüler vermittelt einen falschen Eindruck von Objektivität, und zwar, weil jeder Lehrer weit über 100 Schüler pro Schuljahr unterrichtet, Lehrer mit nur zweistündigen Fächern sogar bis über 300 Schüler. Eine kleine, nicht repräsentative Zahl von Schülern kann also auf "Spickmich" den Ruf einer Lehrkraft in der Öffentlichkeit massiv schädigen.

Verletzung des Datenschutzes

Benotungen stellen personenbezogene, datenschutzrechtlich sensible Daten dar, die keinesfalls im Internet veröffentlicht werden dürfen - ebenso wenig wie Lehrer die Zeugnisnoten ihrer Schüler im Internet veröffentlichen dürfen. Erschwerend kommt hinzu, dass durch die Anzeige von auf eine Dezimalstelle genau berechneten Durchschnittsbenotungen für Außenstehende ein Eindruck von Objektivität entsteht, der durch die Möglichkeit, ein "Zeugnis" auszudrucken, noch verstärkt wird. Für Außenstehende wird so der Eindruck eines "halboffiziellen" Dienstzeugnisses erweckt.

Verbot würde Meinungsfreiheit der Schüler kaum einschränken

Es geht nicht darum, dem Schüler grundsätzlich das Äußern einer Meinung über Lehrer zu verbieten. Es gibt ja die oben genannten zahlreichen anderen Möglichkeiten für Schüler, ihre Meinungen über Lehrer und Unterricht zu äußern.

Wenn man also die gravierende Verletzung des Datenschutzes und der Persönlichkeitsrechte der Lehrer einerseits gegenüber der nur bedingten Einschränkung des Rechts der Schüler auf Meinungsfreiheit andererseits abwägt, dann ergibt sich die Schlussfolgerung, dass die massive Verletzung des Datenschutzes und von Persönlichkeitsrechten weitaus schwerer wiegt als die relativ geringfügige Einschränkung der Meinungsfreiheit der Schüler im Internet.

Aus pädagogischen Gründen, zur Wahrung des Erziehungsauftrags, der Persönlichkeitsrechte der Lehrer und zum Schutz persönlicher Daten muss die anonyme Benotung von Lehrern im Internet durch Schüler unterbunden werden.

Download des Positionspapiers als PDF-Dokument

Philologenverband Baden-Württemberg (PhV BW) www.phv-bw.de

Cord Santelmann (Berufspolitisches Referat)