PhV-Position zu Plänen einer Verlängerung der Lebensarbeitszeit auf 67 Jahre
Scharf verurteilt hatten Philologenverband und Beamtenbund im Mai vergangenen
Jahres
Überlegungen der Landesregierung, bereits in dieser Legislaturperiode mit
der schrittweisen Verlängerung der Lebensarbeitszeit in Richtung 67 Jahre
zu beginnen.
Damit würde Baden-Württemberg sich von der Rentenregelung
auf Bundesebene abkoppeln und seine Landesbeamten erneut benachteiligen.
Vor allem für Lehrkräfte, die besonders starken beruflichen Belastungen
ausgesetzt sind, wäre eine Anhebung der Altersgrenze aus arbeitsmedizinischen
Gründen unvertretbar.
Für den Fall, dass die Landesregierung trotz
der geäußerten
Bedenken an diesen Plänen festhält, erhebt der Philologenverband
folgende Forderungen:
- Für versorgungsnahe Jahrgänge ab Vollendung des 55. Lebensjahrs muss es Regelungen geben, die dem Bedürfnis nach Vertrauensschutz hinsichtlich der Lebensplanung Rechnung tragen und Benachteiligungen ausschließen. Bei der Anhebung des Pensionierungsalters sollte sich das Land an der beabsichtigten Bundesregelung im Rentenrecht orientieren, wonach die schrittweise Ausweitung auf 67 Jahre erst im Jahr 2029 erreicht werden soll.
- Für Lehrkräfte muss das Hinausschieben des gesetzlichen Pensionierungszeitpunkts von einer stufenweisen deutlichen Erhöhung der Altersermäßigungsstunden unter Beibehaltung der Pensionsansprüche begleitet sein. Dabei ist auch die Altersgruppe zwischen 55 und 59 zu berücksichtigen. Der PhV fordert, dass auch für diese Altersgruppe eine Altersermäßigung zu gewähren ist.
- Auch für teilzeitbeschäftigte Lehrkräfte sind entsprechende Ermäßigungen zu gewähren.
- Lehrkräften muss es weiterhin freigestellt sein, auf Antrag vor dem gesetzlichen Zeitpunkt in den Ruhestand treten zu können.
- Die bestehenden Regelungen für schwerbehinderte Lehrkräfte müssen beibehalten werden, denn für diese Personengruppe erfolgten bereits im Jahre 2000 eine Anhebung der gesetzlichen Altersgrenze sowie die Einführung von Abschlägen bei der Antragsaltersgrenze.
- Es sind Möglichkeiten des beruflichen Ausstiegs/Wechsels unter Beibehaltung der Pensionsansprüche zu schaffen. Lehrkräfte, die in die freie Wirtschaft wechseln oder selbstständig werden wollen, müssen ihre beamtenrechtlich zustehenden Versorgungsansprüche ohne Einschränkung mitnehmen können.