Streichung der Altersermäßigung
für die 55-
bis 59-Jährigen an den
Gymnasien und Beruflichen Schulen?
Man hört, dass das Kultusministerium „den Beschluss der Einigungsstelle umsetzen will“, indem sie die Altersermäßigung der 55-59 jährigen wissenschaftlichen Lehrkräfte zu streichen beabsichtigt.
Der Beschluss der Einigungsstelle vom 20. Juli 2006 lautet:
Die Einigungsstelle empfiehlt der obersten Dienstbehörde
Aus der Begründung wird klar, dass es darum geht, allen Lehrkräften in dieser Altersgruppe die eine Stunde Altersermäßigung zukommen zu lassen:
Die Empfehlung der Einigungsstelle hinsichtlich der künftigen Behandlung der nichtwissenschaftlichen Lehrkräfte an Gymnasien ist von der Erwägung getragen, dass alle Lehrkräfte hinsichtlich der Altersermäßigung möglichst gleich behandelt werden sollten.
Mit der Gewährung einer Altersermäßigung trägt die Dienststelle dem Umstand Rechnung, dass die Leistungsfähigkeit der Lehrkräfte aufgrund der langjährigen beruflichen Belastungen und der Auswirkungen des Alterns typischerweise ab einem gewissen Lebensalter eingeschränkt sein kann. Mit der Gewährung einer Altersermäßigung kommt der Dienstherr hierbei zum einen seiner Fürsorgepflicht gegenüber den betroffenen Beschäftigten nach, zum anderen sichert er die Funktionsfähigkeit der Schule, indem er die Leistungsfähigkeit der Lehrkräfte erhält und krankheitsbedingtem Unterrichtsausfall bzw. Frühpensionierungen entgegenwirkt.
Es ist schon eine reichlich hinterhältige Argumentation, mit der das Kulturministerium eine weitere Arbeitszeiterhöhung für eine Gruppe der wissenschaftlichen Lehrkräfte durchführen will. Um nichts anderes handelt es sich hier.