„... die Fehde zwischen Lehrern und Juristen heute zu Grabe tragen“ |
Nur 30 Kolleginnen und Kollegen konnten zugelassen werden, mehr als doppelt soviel standen noch auf der Warteliste: denn Referent und Thema ‚zogen' gleichermaßen. Begrüßt und eingeführt vom stellvertretenden Landesvorsitzenden Karl-Heinz Wurster leitete kein Geringerer als Wolfgang Bosse , Handbuchautor („Schulleitung in Baden-Württemberg“) und Schulgesetzkommentator („Holfelder/Bosse“) , am 4. Februar auf Initiative des PhV in Stuttgart (Hospitalhof) eine Fortbildung über „Pädagogisches Einwirken auf Schülerverhalten: Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen“.
Aus berufenem Munde also ließen sich die Kolleginnen und Kollegen, von der Assessorin bis zum Schulleiter, über den neugefassten Schulgesetz-Paragraphen 90 (er „dient der Verwirklichung des staatlichen Bildungs- und Erziehungsauftrages, nicht persönlichen Machtgelüsten!“), über Anlässe und den rechtssicheren Einsatz pädagogischer Maßnahmen informieren. Für den promovierten Juristen und Ministerialrat im Wissenschaftsministerium , der mit der Schnittstelle von Pädagogik und Recht wie kaum ein Zweiter vertraut ist, ging es an diesem Nachmittag darum, durch Information Ängste abzubauen: die Angst der Kolleginnen und Kollegen vor Maßnahmen, die immer häufiger den Kontakt mit dem Anwalt der betroffenen Schüler nach sich ziehen, und zum andern die Angst vor den Juristen selbst. Er wolle, so Bosse, diese „Fehde zwischen Lehrern und Juristen heute zu Grabe tragen“.
Keinen Zweifel ließ Bosse, der „Strafen“ um der Bestrafung willen ablehnt und bewusste, einsichtige Verhaltensänderung auffällig gewordener Schüler anstrebt, an der Notwendigkeit des Maßnahmenkatalogs und seines gezielten Einsatzes gerade mit Blick auf die Zukunft. „Es wird hart, sehr hart, aber es lohnt sich jetzt verstärkt , die Dinge anzupacken“, macht er den Anwesenden Mut. Mit einem Blick auf den attischen Philosophen Sokrates, der schon im ausgehenden 5. vorchristlichen Jahrhundert über die „Kinder von heute“ stöhnte, erinnerte Bosse an „eigentlich selbstverständliche, banale“ Grundhaltungen eines guten Lehrers wie Lächeln, Aufmerksamkeit („Schüler wollen ernst genommen werden“), Anerkennung und besonders Humor, den er – da der „Notenknüppel immer dünner“ werde (siehe jetzt sogar Versetzung auf Probe!) - als „Rezept Nr.1“ wertete. Aber wenn es die Lage erforderlich mache, müsse im Interesse der Kinder, aber auch um der physischen und psychischen Gesundheit der Lehrer willen, gehandelt werden: angemessen (was durchaus auch Härte bedeuten könne), im Team (Minimalkosens unabdingbar) und rasch (die „Strafe“ müsse unmittelbar folgen). Zu langes Warten verhindere auch bei wiederholten (ungeahndeten) Verstößen die Verhängung einer angemessenen Sanktion und ein „Wegducken“ (es beginnt beim Schulschwänzen, das er konkret als „die Einstiegsdroge“ für alle möglichen Straftaten wertet!) habe schon manche kriminelle Karriere begründet. Das fortgesetzte Schwänzen könne auch Signal sein für dringend gebotene Unterstützungsmaßnahmen des Jugendamtes oder therapeutische Behandlung . Die Angemessenheit der Maßnahme beinhalte auch einen möglichen Ausschluss. Seien die „allgemeinen Geschäftsbedingungen“ des Unternehmens Schule als gemeinsame Basis in irreparabler Weise beschädigt, „müsse man sich eben, bei aller Freundschaft, voneinander trennen - wie im richtigen Leben“, ermutigt er die anwesenden Schulleiter. Dies sei man dem Erziehungs- und Bildungsauftrag und dem Schutz der anderen Schüler schuldig.
Bosse erläuterte die Schwerpunkte der zur Verfügung stehenden Maßnahmen (eine „Generalermächtigung“ für den Lehrer zur Erfüllung seiner Aufgaben), bebilderte seine Aussagen mit Beispielen und freute sich über die Fragen seiner Zuhörer, die das Gehörte der eigenen schulischen Realität gegenüberstellten – und dabei durchaus Brüche feststellen mussten. Eindringlich plädierte er dafür, sich in einer möglichen Konfliktsituation „nie emotional in eine Art Feindschaft zu begeben“. Distanz und rationale Beurteilung seien im Interesse des betroffenen Schülers, aber auch des Lehrers unabdingbar. Denn, warnte Bosse, gerichtliche Nachspiele gingen meist nur aus formalen Verfahrensfehlern für das beklagte Land als Vertreter der Schule verloren. Im Übrigen sei es beruhigend, dass die überwältigende Mehrh e it der Gerichtsurteile die von der Schule getroffenen Maßnahmen voll bestä t ige.
Ganz besonders legte er den Kollegen ans Herz, im Bedarfsfall externe Hilfe des öffentlichen Dienstes („dies ist der Unterschied zu Roland Berger“) heranzuziehen: Jugendamt und – im Falle einer Kriminaltat (Gewalt!) – Polizei: „tragen Sie nicht Verantwortung für Dinge, für die Sie sie nicht übernehmen können“, warnt er davor, in falsch verstandener Solidarität mit der Schule und ihrer Wahrnehmung durch die Öffentlichkeit auf diese außerschulischen Experten zu verzichten. Eine Einbindung der Eltern sei für den Erfolg der Maßnahmen wichtig . Die aktive Unterstützung schulischer Maßnahmen und Vorschläge durch die Eltern könne einen (positiven) Einfluss auf die Schwere der erforderlichen Maßnahme haben. Die Gerichte hätten bestätigt, dass zum Schutze der Mitschüler eine härtere Maßnahme erforderlich sein kann, wenn die Eltern ihrer Mitwirkungspflicht nicht nachkommen.
Dass der Einsatz von „E+O Maßnahmen“ trainiert werden müsse, ist für Bosse selbstverständlich. Nach Überzeugung des Referenten, der selbst als Lehrbeauftragter in der Referendarausbildung unterrichtet, wäre es gerade hierbei wichtiger, die jungen Kollegen intensiv auf dieses Instrumentarium vorzubereiten, als „vier Tage für die Vorbereitung einer einzigen Unterrichtsstunde“ aufwenden zu lassen.
Die begrenzte Zeit ließ es nicht zu, den gesamten Themenkatalog abzuarbeiten. Aber diese Veranstaltung, so Bosse eingangs, solle auch dazu beitragen, „den Kopf höher zu tragen“. Es blieb der Eindruck, dass ihm dies gelang.
Über eine Fortsetzung, möglicherweise gezielt für bestimmte innerschulische Zielgruppen, wird nachgedacht.
Stefan Dahlinger
Die Themenliste im Überblick:
Verhaltensänderung durch positives Einwirken
Pädagogisches Selbstverständnis und „Strafen“
Rein pädagogische Maßnahmen
Förmliche Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen
Bußgeldverfahren
ZeugnisvermerkeVerfahren nach der Neuregelung des Schulgesetzes
Grundzüge des Rechtschutzes – keine Angst vor Gerichten
Einbindung der Eltern
Vereinbarung über Verhaltensänderungen
„Sensible“ Bereiche:
„Kollektivmaßnahmen“? ;
„Gruppendruck“ – Chancen und Grenzen;
„Folgenbeseitigung“ – Zulässigkeit und Gefahren;
Ausnahmesituationen, z.B. Schulfahrt;
Präventive Maßnahmen; Außerschulisches Fehlverhalten
Notwendigkeit von Teamarbeit und Minimalkonsens im Kollegium