Einigungsstelle entschied gegen HPR |
A14-Beurteilungsverfahren bleibt einstufig |
Begründung: Bei der Beförderung zur Oberstudienrätin/ zum Oberstudienrat sollte sicher gestellt sein, dass diejenigen Kolleginnen und Kollegen zum Zuge kommen, die in ihrem zentralen Aufgabenbereich - dem Unterricht - konstant gute Leistungen bringen. Die Schulleiterin/ der Schulleiter ist vor allem in der Lage, die folgenden Fähigkeiten zu beurteilen: Auftreten, Umgang mit einzelnen Schülerinnen und Schülern, Umgang mit der Klasse als Ganzem, Klassenklima... Methodisch-didaktisches Geschick in der Stoffvermittlung, Förderung von Kreativität und Motivation, interessante Gestaltung des Unterrichts, Methodenvielfalt... Engagement im Prozess der Schulentwicklung und bei außerunterrichtlichen Veranstaltungen... Umgang mit Eltern und anderen am Schulleben beteiligten Gruppen Problematisch wird es jedoch, wenn eine Schulleiterin/ ein Schulleiter, die/ der nicht dieselben Fächer studiert hat, den Unterricht inhaltlich bewerten soll: Beurteilung der spezifischen Fachdidaktik: warum gab es Schwierigkeiten in der Stunde? Hätte die Kollegin/ der Kollege eine andere Methode wählen sollen? Ist das Problem bei der Kollegin/ beim Kollegen zu suchen oder bei den Schülerinnen und Schülern? Wie hätte es sich vermeiden lassen? Wie schwer wiegend ist der Fehler?... Ist die Kollegin/ der Kollege in ihrem/ seinem Wissen auf der Höhe des wissenschaftlichen Kenntnisstandes? Haben sich während der letzten 10 bis 15 Jahre im Unterricht fachliche Fehler eingeschlichen, die vor allem für den Oberstufenunterricht verheerend wären? (Beherrscht die Kollegin/ der Kollege die Idiomatik der Fremdsprache, die Begrifflichkeit im Politikunterricht, die neuesten naturwissenschaftlichen Erkenntnisse? etc.) Der Besuch einer Fachberaterin/ eines Fachberaters anlässlich einer Beförderung trägt wesentlich zur Qualitätssicherung von Schule bei. Bei einem einstufigen Beurteilungsverfahren erhielte die Schulverwaltung keine Rückmeldung mehr über die fachlichen Kompetenzen der Kolleginnen und Kollegen. Dies wäre ein Schritt in Richtung einer Entprofessionalisierung. Weitere Aspekte, die eher in der Struktur von Schule liegen: Die durch einen Fachberaterbesuch abgesicherte gute Note verhilft der beförderten Kollegin/ dem beförderten Kollegen zu mehr Akzeptanz und Anerkennung im Kollegium. Um die mit der Beförderung verbundene Aufgabe auch durchführen zu können, benötigt die Kollegin/ der Kollege die Unterstützung des Kollegiums. Der Fachberaterbesuch entlastet die Schulleiterin/ den Schulleiter. Man kann ihr/ ihm dann keine Bevorzugung einzelner KollegInnen unterstellen. Gerade die Nähe und die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Schulleitung und einzelnen KollegInnen führt möglicherweise bei der Beurteilung zu einer eher subjektiven Einschätzung der Leistung und der Fähigkeiten. Bewerbungen aus anderen Schulen haben eine objektive Chance auf die Stelle. Nur das zweistufige Beurteilungsverfahren mit einem durch die Schulverwaltung abgesicherten maßgeblichen Gesamturteil garantiert die auch vom hessischen Verwaltungsgericht geforderte Vergleichbarkeit der Noten über die Einzelschule hinaus.