Aus dem HPR

Evaluation, A14-Ausschreibung, uvm.

„Aus dem HPR“ heißt so, weil der größte Teil der Informationen die Arbeit im HPR
betrifft; natürlich gibt es innerhalb des Berichtes auch Informationen, die nicht direkt vom Kultusministerium stammen. Beileibe nicht alle Informationen erreichen den HPR nämlich  „rechtzeitig“ und „umfassend“. Häufig genug müssen wir feststellen, dass Dinge in anderen Gremien zur Sprache kamen, ohne dass sie dem HPR vorher bekannt gegeben wurden.

Und leider erfahren wir auch des öfteren Wichtiges erst aus der Presse.
Lehrereinstellungszahlen sind immer besonders spannend –  fast muss man den Eindruck haben, sie seien ein Staatsgeheimnis. Aber dann liest man, was ein Landtagsabgeordneter oder sonst wer von sich gegeben hat. Mit der Evaluation ist es im Augenblick ähnlich: Das KM erklärt, es sei nicht an ein „Ranking“ gedacht, aber aus Landtagsabgeordnetenkreisen vernimmt man das Gegenteil.

Evaluation
„Kommen jetzt die Inspektoren an die Schulen?“ – ist eine häufig an den HPR gerichtete Frage, wenn es um das Thema „Evaluation“ geht. Dahinter steckt die Befürchtung vieler Kolleginnen und Kollegen, dass es dem KM nur um ein reines Überprüfungsmodell geht. Worum geht es bei der „Evaluation“? Dazu zwei Aussagen, die deutlich machen, was alles „drinsteckt“:

1990 John Nisbet (Universität Aberdeen)

Zwei Zweckdimensionen von Evaluation
1. Ansätze vorwiegender Fremdkontrolle zwecks Außenlegitimation  (verfügte  
    Fremdinspektionen von Schulen zwecks Rechenschaft gegenüber skeptischen  
    Eltern oder Steuerzahlern)
2. Entwicklungsorientierte Selbstevaluation von Schulen zwecks Anpassung an  
    veränderte Herausforderungen   

1994 OECD:

„Evaluation bedeutet erstens Informationen sammeln, die Auskunft geben, wie gut ein System arbeitet; zweitens feststellen, welche Elemente nicht befriedigend arbeiten; drittens versuchen, die Situation zu verbessern“. Was soll evaluiert werden? Zu welchem Zweck, mit welchem Ziel? Die Fragen sind für den HPR immer noch offen.

Der HPR bezweifelt, ob die notwendige Akzeptanz für das Projekt „Evaluation“ geschaffen wird, wenn es bei der durch die im Konzept angelegten Aufgabenmenge (sechs Qualitätsbereiche in denen der Evaluationsprozess Schwächen und Stärken einer Schule deutlich machen soll) bleibt. Auch der angedachte Zeitrahmen (Start- und Erprobungsphase zur Gewinnung von Erfahrungen soll mit dem Schuljahr 2004/2005 anfangen, wobei die Schulen auf freiwilliger Basis mit der Selbstevaluation beginnen. Ab 2006/07 soll an allen Gymnasien der Prozess der Selbstevaluation eingeleitet werden. Zu diesem Zeitpunkt soll aber auch schon schrittweise mit der Fremdevaluation begonnen werden) wird auf den Widerstand der Lehrerschaft stoßen. Der faktische Ausschluss einer Unterstützung durch Bereitstellung zusätzlicher Ressourcen (Zeit und Geld) wird dem Projekt „Evaluation“ auch nicht förderlich sein.

Im Kultusministerium müssen von der Kultusministerin gewünschte Projekte im Gesamtzusammenhang mit allen ihren sonstigen  Projekten gesehen werden – die Stimmung von Kollegien hat sich in dem Maße verschlechtert, in dem ihnen immer mehr neue Aufgaben aufgebürdet wurden, ohne entsprechende Zeitkontingente bereitzustellen.

Der Zeitdruck muss herausgenommen werden – die Kollegien leiden bereits genug unter dem Zwang, schnellstens die Bedingungen zu schaffen für die Umsetzung von G 8 zum kommenden Schuljahr. Mit Recht weisen sie darauf hin, dass die Qualitätsansprüche nicht eingehalten werden können, wenn der Zeitdruck zu groß ist. Das Gleiche gilt für den vorgesehenen Zeitplan für das Projekt „Evaluation“.

Wenn Schulen sich selbst nach folgenden Aspekten bewerten sollen
und einen Handlungsbedarf feststellen sollten, können sie dies nur tun für die Bereiche und die Dinge, für die Schulen selbst verantwortlich sind und Gestaltungsfähigkeit haben.

Nun wollen noch zusätzliche Evaluatoren auftreten. Im „Mannheimer Morgen“ vom 03. Mai 2004 konnte man Folgendes lesen:


- Schulausschuss des Städtetags will „Philosophiewechsel“
- Schuldezernenten wollen künftig „auch qualitativ Einfluss nehmen auf das, was da gemacht wird“.
Eine solche erweiterte Schulträgerschaft könnte bedeuten, Qualitätskontrollen einzuführen, Wettbewerb zwischen Schulen zu erzeugen und sich in deren innere Entwicklung einzumischen.“


A 14-Ausschreibungsstellen (254 Stellen im Mai 2004).  
Bei dem diesjährigen Stellenbesetzungsverfahren gab es mehr Bewerbungen auch von außerhalb, also nicht nur schulinterne. Ein Charakteristikum dieses Verfahrens bleibt die äußerst personenbezogene Art der Ausschreibung.
Übrigens bleibt das Kultusministerium  bei seiner Zielsetzung, A 14-Beförderungen nur noch als Ausschreibungsstellen vorzunehmen, also 100 Prozent. In welchen Schritten dies geschehen soll, ist noch nicht bekannt. Im nächsten Jahr sollen es 60 Prozent statt wie bisher 50 Prozent der Beförderungsmöglichkeiten sein.

Angestellte können auch Fachberater werden

In den vergangenen Jahren gab es immer wieder Anfragen, weshalb angestellte
Lehrkräfte sich zwar auf alle schulischen Funktionsstellen bis hin zum Schulleiter bewerben können, nicht aber zum Fachberater. Der HPR hat das KM gebeten, die Frage im Innenministerium klären zu lassen und folgende Antwort erhalten:

„Schulaufsicht im Sinne des § 32 Absatz 3 Schulgesetz und des Artikels 17, Absatz 2 Landesverfassung meint in erster Linie die Betreuung und Förderung der pädagogischen Schularbeit, also die Fachaufsicht.
Diese ist zwar hoheitlich, führt aber zu keinen starken Eingriffen in die Rechtssphäre der Lehrerinnen und Lehrer. Sie kann deshalb in Ausnahmefällen auf Grund der Bewerberlage auch von Angestellten dauerhaft wahrgenommen werden.“

Arbeitsschutz

Der HPR hat inzwischen  den Bericht der Universität Ulm über die „Psychometrische Analyse der Checkliste und der sicherheitstechnischen Beurteilung als Voraussetzung und Weg zu einer aussagefähigen Auswertung“ erhalten und muss sich mit vielen statistischen Fachbegriffen auseinandersetzen. Aufbauend auf dem Bericht der Universität Ulm soll ja überprüft werden, in welchen sicherheitstechnischen und personenbezogenen Bereichen dringender Handlungsbedarf besteht. Jetzt sind die Arbeitsschutzausschüsse gefragt, denn in vielen Fällen werden Maßnahmen direkt an den Schulen zu treffen sein. Dabei müssen für festgestellte Mängel im sicherheitstechnischen Bereich gemeinsam mit dem zuständigen Sachkostenträger entsprechende Lösungen gesucht werden. Zu Tage getretene Probleme im personenbezogenen Bereich können ebenfalls nur durch entsprechende Berücksichtigung der konkreten Verhältnisse „vor Ort“ behoben werden.

Übrigens haben die arbeitsplatzbezogenen Berichte ergeben, dass es an den Schulen ziemlich „hapert“, was die Sicherstellung der Ersten Hilfe betrifft, deshalb hat die Leitstelle Betriebsärztlicher Dienst die Schulen darauf hingewiesen (Schreiben vom 28.04.2004, Az: 14-5235/3). Wie es nach Beendigung der Anlaufphase im Arbeits- und Gesundheitsschutz weitergehen wird, ist eine spannende Frage für den HPR. Wenn alle vorliegenden Erkenntnisse ausgewertet sind und die Ressourcenfrage geklärt ist (z. B. ist noch immer unklar die Frage der Finanzierung der Arbeitskräfte für Arbeitssicherheit), werden sich HPR und KM wieder zusammensetzen, um über das weitere Vorgehen zu beraten. Der Leitende Betriebsarzt Dr. Walker hat angekündigt, dass er den Hauptpersonalräten noch in diesem Schuljahr ein „Rahmenkonzept zum Arbeits- und Gesundheitsschutz für Lehrerinnen und Lehrer an den öffentlichen Schulen in Baden-Württemberg“ vorlegen wird.

Dienstvereinbarung Sucht

Die Fortbildungsveranstaltungen zur Umsetzung der Dienstvereinbarung Sucht
sind angelaufen: im Oberschulamt (OSA) Stuttgart  sind 18, im OSA Karlsruhe 12, im OSA Freiburg 11 und OSA Tübingen 9 Fortbildungsveranstaltungen im Laufe des Jahres 2004  vorgesehen.

Bei den Fortbildungsveranstaltungen soll der Umgang mit Suchtproblemen im Schulbereich verbessert werden durch

- Vermittlung von Basiswissen zum Thema Sucht
- Beschäftigung mit der Dienstvereinbarung Sucht
- Gespräche über Grundhaltungen motivierender Gesprächsführung
- Rollenspiele im Rahmen der Interventionskette
- Informationen über Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit dem Regionalen Behandlungsverbund (Beratungs- und Therapieangebote)
- Informationen über dienst- und arbeitsrechtliche Fragen.
Der Umgang mit suchtkranken Kolleginnen und Kollegen gehört mit zu den schwersten und schwierigsten Herausforderungen für Schulleitungen und Personalvertretungen. Gefordert sind vor allem die Schulleiterinnen und Schulleiter darin, das Problem klar zu benennen und konsequent Schritte zur Lösung einzuleiten.

Gerade weil die Situation für Kollegium und Vorgesetzte so belastend ist, bedeutet es eine große Erleichterung, wenn es fachlich geschulte Ansprechpartnerinnen und -partner gibt, die Hilfestellung geben oder an kompetente Einrichtungen weiter vermitteln können

Es war ein Anliegen der Personalvertretungen, durch die  Dienstvereinbarung zu Verfahrensschritten zu gelangen, die aus der Unsicherheit im Umgang mit Alkoholabhängigen herausführen und eine verbindliche Vorgehensweise festlegen.

Mehrarbeitsvergütung für teilzeitbeschäftigte Beamtinnen und Beamte

Das Finanzministerium Baden-Württemberg teilt dazu mit, dass die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen zur Mehrarbeitsvergütung teilzeit-beschäftigter Beamtinnen und Beamter Gegenstand einer Besprechung im länderübergreifenden Arbeitskreis für Besoldungsfragen war. Dort bestand Einigkeit darin, über den Einzelfall hinaus keine Konsequenzen für die Zahlung von Mehrarbeitsvergütung an teilzeitbeschäftigte beamtete Lehrerinnen und Lehrer zu ziehen, sondern eine höchstrichterliche Entscheidung anzustreben.  

 

Renate Renner

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