Editorial
Verehrte Leserin, verehrter Leser
dass Lehrerinnen und Lehrer ständig im Fokus einer breiten Öffentlichkeit stehen, das wissen inzwischen alle, die sich entschieden haben, Lehrer zu werden. Darüber müssen sich auch alle im Klaren sein, die diesen Beruf einmal ergreifen wollen. Dass aber ein baden-württembergischer Städtetagspräsident offenbar nicht weiß, dass eine qualifizierte Unterrichtsvor- und nachbereitung auch eine angemessene Arbeitsumgebung mit entsprechender Ausstattung erforderlich macht, gibt sehr zu denken. So bescherte Städtetagspräsident Ivo Gönner mit seinen Aussagen zum Lehrerarbeitszimmer in einem Interview mit der Stuttgarter Zeitung am 18. Dezember des letzten Jahres den Kolleginnen und Kollegen eine enttäuschende Weihnachtsüberraschung, die statt für Festtagsfreuden vielmehr zu heftigen Emotionen Anlass bot. Auf die Frage, wie der Städtetag dazu steht, dass Lehrer künftig ihr häusliches Arbeitszimmer nicht mehr absetzen können, meinte der Chef des Städtetags wörtlich:
„Wir sind der Meinung, dass es nicht zwingend ein riesiges Bauprogramm geben muss. Es gibt Klassenräume, die nachmittags zum Teil leer sind, Lehrer können sich in verschiedenen Schulräumen ausbreiten. Heutzutage kann man seinen Arbeitsplatz von Klassenzimmer zu Klassenzimmer tragen. Da braucht man keine eigenen Arbeitsplätze mehr. Wenn es vermehrt in Richtung Ganztagsschulen geht, sind die Lehrer sowieso den ganzen Tag an der Schule. Seinen Laptop kann man von Klassenzimmer zu Klassenzimmer mitnehmen, und eine Bibliothek für alle reicht. Ich glaube das Thema wird überdramatisiert. Ich verstehe, wenn Lehrer sagen, wir brauchen E-Mail-Adressen und Anschlüsse. Die schaffen wir auch. Wir haben Räumlichkeiten genug. Das bedeutet aber auch Anwesenheitspflicht. Ich bin ein großer Anhänger davon, dass Lehrer morgens in die Schule kommen und um fünf oder sechs wieder heimgehen, wie andere auch. In der Zeit kann man nebenher noch Nachhilfeunterricht, Sprachkurse, Vertiefungsunterricht machen. Ich bin gar nicht abgeneigt, dass alle Lehrer wieder in die Schulen kommen.“
Die Reaktionen auf diese Aussagen waren entsprechend. War sich der Städtetagspräsident über die Öffentlichkeitswirkung solcher die Arbeit der Lehrer abwertende Aussagen tatsächlich nicht im Klaren? Womit haben Lehrerinnen und Lehrer solche Aussagen von einem Spitzenvertreter der Kommunen, die für die Ausstattung der Schulen verantwortlich sind, verdient? Mit derlei luftig verkündeten Vorschlägen wird das Vorurteil verstärkt, Lehrer seien Halbtagsjobber, geben vormittags ein bisschen Unterricht und können sich nachmittags und abends nach Gutdünken vergnügen. Fest steht aber: Lehrer mit vollem Deputat arbeiten 25 Stunden im Klassenzimmer und den Rest derzeit noch traditionell in der häuslichen Umgebung. So stellte Jürgen Brandt, Richter am Bundesfinanzhof und Präsident des Deutschen Finanzgerichtstags, als Sachverständiger in einer Stellungnahme zu dieser Steuergesetzänderung u.a. fest:
„Allerdings ist darauf hinzuweisen, dass eine gesetzliche Typisierung ihre Grenzen in der gleichmäßigen Ertragsbesteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit findet. Danach darf insbesondere kein größerer Kreis Betroffener von einer Ungleichbehandlung betroffen sein. Auch wenn eine typisierende Begrenzung der Abzugsfähigkeit von Aufwendungen wie bei häuslichen Arbeitszimmern dadurch gerechtfertigt werden kann,….ist doch fraglich, ob die Regelung in der vorgeschlagenen Form nicht eine verfassungsrechtlich überschießende Tendenz hat. So führt der nunmehr generelle Ausschluss der Abziehbarkeit der Arbeitszimmeraufwendungen für Steuerpflichtige mit einem außerhäuslichen betrieblichen Arbeitsplatz dann zu einer mit dem Grundsatz der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit kaum vereinbaren Ungleichbehandlung, wenn der vom Arbeitgeber bereitgestellte Arbeitsplatz funktionell für die im häuslichen Arbeitszimmer zwingend vorzunehmenden arbeitgeberbezogenen Arbeiten nicht eingerichtet ist und auch kein Anspruch auf eine solche Einrichtung durchgesetzt werden kann; Beispiel: Lehrer haben keine Arbeitszimmer an der Schule und können Unterrichtsvor- und -nachbereitung einschließlich der Korrekturarbeiten nur im häuslichen Arbeitszimmer vornehmen.“
Klar hat diesbezüglich auch der Deutsche Beamtenbund
Stellung bezogen. Wörtlich heißt es in einer dbb-Stellungnahme:
„Es ist nach Meinung des dbb daher nicht zu bestreiten, dass
die Berufsgruppe der Lehrer zur Berufsausübung zwingend auf ein
häusliches Arbeitszimmer angewiesen ist. So wird auf der einen Seite
von Lehrern erwartet, dass Schüler jeweils auf dem aktuellen Stand
des Wissens unterrichtet werden – insbesondere vor dem Hintergrund
der viel diskutierten PISA-Studie - auf der anderen Seite wird für
Arbeiten, die der Vor- und Nachbereitung des Unterrichts dienen, von
den Dienstherren und Arbeitgebern kein adäquater Arbeitsraum zur
Verfügung gestellt. Zudem hat der Lehrer durch Beurteilung und Notengebung
ein hohes Maß an Verantwortung gegenüber Schülern und
Eltern wahrzunehmen. Insofern ist es nach Meinung des dbb unerlässlich,
dass Lehrer ohne Störungen, d.h. mit der nötigen Ruhe dieser
Tätigkeit nachgehen können. Dabei sei dahingestellt, ob die
Tätigkeit in einem häuslichen Arbeitszimmer 40 oder 50 Prozent
der gesamten beruflichen Tätigkeit umfasst. Eine rein quantitative
Betrachtung, wieviel Zeit wo verbracht wird, ist nach Auffassung des
dbb nicht zielführend. Da die Schulen keinen angemessenen Arbeitsraum
für die Vor- und Nachbereitung des Unterrichts zur Verfügung
stellen, ist nach Meinung des dbb eine steuerliche Berücksichtigung
der Aufwendungen für ein Arbeitszimmer unerlässlich. Die Verschlechterungen
der steuerlichen Berücksichtigung wären demzufolge auch im
Hinblick auf die Bemühungen, die Bildungspolitik in Deutschland
zu verbessern, ein Rückschritt….Die Zurverfügungstellung
von geeigneten Büroräumen in der Schule würde den Staat
jedoch erheblich mehr Geld kosten, als die bereits jetzt stark eingeschränkte
steuerliche Geltendmachung kostet. Es kann schließlich nicht verlangt
werden, dass diese eindeutig berufsbedingten wichtigen Aufgaben allein
der privaten Lebenssphäre zugeordnet werden.“
Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Philologenverband wird – nicht zuletzt auch mit Ihrer Unterstützung – nicht nachlassen in dem Bemühen, dass diese steuerliche Ungerechtigkeit wieder rückgängig gemacht wird. So hat der PhV-Landesvorsitzende Karl-Heinz Wurster gleich zu Beginn des neuen Jahres in einem Brief den Kultusminister darum gebeten, sich als fürsorglicher Dienstherr hinter seine Lehrerinnen und Lehrer zu stellen und sich für die steuerliche Absetzbarkeit des Lehrerarbeitszimmers auf Bundesebene einzusetzen bzw. einen Weg auf Landesebene zu finden, der die Gerechtigkeit wiederherstellt.
Mit freundlichen und kollegialen Grüßen
Ihr Hans-Eckhard Giebel
Redaktion „Gymnasium Baden-Württemberg“
Weitere Beiträge in dieser gbw-Ausgabe: