Editorial

Verehrte Leserin, verehrter Leser

der Philologenverband Baden-Württemberg fordert einen professionellen Arbeits- und Gesundheitsschutz an den Schulen, eine Entlastung der Lehrer in der Berufseinstiegs- und Berufsausstiegsphase und präventiv wirkende Unterstützungssysteme zur Erhaltung der Lehrer-Gesundheit. Mit diesen Forderungen auf der Titelseite dieser „Gymnasium“-Ausgabe wollen wir deutlich machen, dass für den Philologenverband Baden-Württemberg die professionelle Umsetzung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes an den Schulen ein zentrales Anliegen ist. Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) wurde bereits im August 1996 im Deutschen Bundestag verabschiedet. Doch wie sieht es aus mit der Umsetzung an Baden-Württembergs Schulen? Steht das Gesetz nur auf dem Papier? Beschränkt sie sich im Wesentlichen auf verhaltenspräventive Maßnahmen? Renate Renner, Ursula Kampf und Cord Santelmann befassen sich in dieser gbw-Ausgabe mit diesen und anderen Fragen.

Das Thema „Streichung der steuerlichen Absetzbarkeit des Lehrerarbeitszimmers“ ist noch nicht abgehakt. Diese steuerliche Ungerechtigkeit ist nicht hinnehmbar. Das wird inzwischen auch auf Bundesebene so gesehen: Am 27. März dieses Jahres präsentierten sechs Lehrerverbände ein von ihnen in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten, das von Dr. Christoph Görisch (Universität Münster) erstellt wurde. „Auf der Grundlage der bisherigen Auslegung der Mittelpunktsklausel verstößt §4 Abs. 5 Nr. 6b EStG in der Fassung des Steueränderungsgesetzes 2007 gegen den allgemeinen Gleichheitssatz gemäß Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes und ist damit verfassungswidrig.“ Empfohlen wird, die Ausgaben für den Unterhalt des für die Unterrichtsvorbereitung und Korrekturen etc. genutzten häuslichen Arbeitszimmers weiterhin in der Steuererklärung 2007 aufzuführen. Ähnliches gilt auch für die gestrichene Pendlerpauschale: hier sollten wie bisher die Kilometerangaben gemacht werden. Der Deutsche Philologenverband (DPhV) kündigte inzwischen an, dass auf der Grundlage dieses Rechtsgutachtens Lehrer und Angeöhrige anderer betroffener Berufsgruppen ab 2008 Einspruch gegen ihre Steuerbescheide 2007 bei den Finanzämtern erheben werden.

Es sei eine finanzpolitische Milchmädchenrechnung zu glauben, mit der Streichung der steuerlichen Absetzbarkeit des häuslichen Arbeitszimmers von Lehrern würden 300 Millionen Euro mehr in den Staatshaushalt fließen, warnt der Deutsche Lehrerverband (DL). Dieser Summe stünde der Aufwand entgegen, den die öffentliche Hand zu leisten hätte, um allen 800.000 deutschen Lehrern einen dienstlichen Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen. Die Aufwandsträger der Schulen müssten dann nämlich pro Lehrer einen Arbeitsplatz von rund zehn Quadratmetern Fläche zur Verfügung stellen. „Das ergibt bei den üblichen Kosten öffentlicher Bauten bei 800.000 deutschen Lehrern einen Aufwand von 20 Milliarden Euro“, so DL-Präsident Kraus. Was wäre, wenn Lehrer ihre Tätigkeit ganz in die Schule verlegen würden? Eine Lehrer-Protestaktion machte es deutlich: Um einen Sitzplatz für die Korrektur der Abiturarbeiten zu ergattern, müssten die Lehrer Schlange stehen.

Begrüßt wird vom Philologenverband, dass die Landesregierung auf der Basis der zu erwartenden Steuermehreinnahmen 500 Millionen Euro in einen neuen Pensionsfonds einbringen will. Angesichts der demografischen Entwicklung und künftiger Pensionslasten ist das ein Schritt in die richtige Richtung. Dass der Finanzminister den „außergewöhnlichen Anstieg der Steuereinnahmen im ersten Quartal 2007“ zur Konsolidierung des Landeshaushalts verwenden will, um eine Nullverschuldung nicht nur zu erreichen, sondern auch dauerhaft zu halten, ist nachvollziehbar und sicher vernünftig, darf aber nicht zur Folge haben, dass im Bildungsbereich und insbesondere bei der Personalausstattung an den Schulen und bei Besoldungsanpassungen in Zeiten boomender Wirtschaft gespart wird. Denn: Investition in Bildung ist die beste Zukunftsinvestition! Folgende Nachricht lässt hoffen: die geplante Streichung der Altersermäßigung für 55- bis 59-Jährige ist vorerst vom Tisch.

„Baden-Württemberg genießt mittlerweile bei der Gestaltung der gymnasialen Oberstufe den Ruf eines Vorreiters, an dem sich andere Bundesländer orientieren. Unser Ziel ist, das Abitur als Aushängeschild unseres Schulsystems durch zusätzliche Reformschritte weiter zu stärken. Dabei geht es nicht um eine Generalrevision der letzten Oberstufenreform, sondern um eine sinnvolle Weiterentwicklung des Bestehenden. Dazu dient auch die Vereinfachung von Strukturen und Verfahren“, erklärten Ministerpräsident Günther H. Oettinger und Kultusminister Helmut Rau am 24. April 2007 in Stuttgart. Das Kultusministerium will damit die KMK-Vereinbarung zum Abitur aus dem Jahr 2006 umsetzen. Mit der Änderung soll künftig die Abiturprüfung insgesamt stärker gewichtet werden. Der PhV wird die Pläne kritisch-konstruktiv begleiten und appelliert an die Politik, die Meinung von Experten, die in der Schulpraxis stehen, in die Überlegungen unbedingt mit einzubeziehen.

Kritisch sieht der Verband die Neuerungen im Rahmen der Umstellung auf Bachelor-/Masterstudienabschlüsse in der Lehrerbildung und stimmt mit den Fachverbänden darin überein, dass die „Schulseite“ der ersten Phase der gymnasialen Lehrerbildung gestärkt werden muss.

Mit freundlichen und kollegialen Grüßen
Ihr Hans-Eckhard Giebel
Redaktion „Gymnasium Baden-Württemberg

Weitere Beiträge in dieser gbw-Ausgabe: