Berufspolitik

25. Deputatsstunde: Stand der Dinge

(aktualisiert am 04.05.2009)

Aktivitäten von HPR und PhV gegen die Arbeitszeiterhöhung

Gegen die 25. Deputatsstunde ist einerseits von Seiten des Hauptpersonalrats Gymnasien (HPR), andererseits durch Musterprozesse des Philologenverbands Baden-Württemberg vorgegangen worden. Es folgt eine Zusammenfassung dieser Aktivitäten und ihrer Ergebnisse:
 
1. Maßnahmen des Hauptpersonalrats Gymnasien

 
a) Beschlussverfahren
 
Die Mitglieder des HPR haben gegen die Anhebung des Deputats auf 25 Stunden wegen Nichtbeteiligung der Personalvertretung, also des HPR, geklagt.
 
Dabei unterlag der HPR in den ersten beiden Instanzen, nämlich vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart (Juni 2004) und dann vor dem Verwaltungsgerichtshof in Mannheim (September 2005).
 
Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig gab dem HPR dann aber in dritter Instanz Recht, als es am 10. Januar 2006 entschied, dass das Mitbestimmungsverfahren nachzuholen sei.
 
Dies ist daraufhin geschehen: Der HPR wurde nachträglich beteiligt und hat der Deputatserhöhung auf 25 Stunden seine Zustimmung verweigert.
 
b) Verwaltungsverfahren
 
Diese Nichtzustimmung des Hauptpersonalrats zur Deputatserhöhung auf 25 Stunden hat ein Einigungsstellenverfahren ausgelöst. Die Einigungsstelle hat dazu am 20. Juli 2006 wie folgt Stellung genommen:
 
"Im Übrigen wird festgestellt, dass der Hauptpersonalrat ohne zureichenden Grund seine Zustimmung (...) zur Erhöhung des Deputats auf 25 Stunden versagt hat."
 
Bei der 25. Stunde folgte - natürlich - das Kultusministerium der Empfehlung der Einigungsstelle.
 
Der HPR war mit dem Beschluss und der Begründung der Einigungsstelle nicht einverstanden und hat mit anwaltlichem Beistand die Anfechtung des Einigungsstellenbeschlusses vorgenommen.
 
Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat die Anfechtung durch den HPR zurückgewiesen, allerdings die Beschwerde bei der nächsten Instanz, dem VGH (Verwaltungsgerichtshof), zugelassen.

Der VGH Baden-Württemberg hat schließlich am 16. September 2008 die Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart zurückgewiesen. Eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht wurde nicht zugelassen.
 
 
2. Musterverfahren mit Unterstützung des Philologenverbands BW
 
Ein vom PhV beim Verwaltungsgericht Freiburg angestrengtes Eilverfahren sollte das Kultusministerium durch eine einstweilige Anordnung verpflichten, einen Oberstudienrat vorläufig mit einem Regelstundenmaß von 24 Stunden zu beschäftigen. Aufgrund der Empfehlung der Einigungsstelle sah das Gericht die Eilbedürftigkeit als nicht mehr gegeben an.
 
Der Philologenverband BW führt in Sachen 25. Deputatsstunde mit einem Mitglied einen Musterprozess vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart mit dem Ziel, einen Ausgleich für die zuviel geleisteten Unterrichtsstunden zu erhalten. In dieser Sache ist bisher (November 2007) noch keine Entscheidung ergangen. Ein Termin zur mündlichen Verhandlung wurde von dem Gericht ebenfalls noch nicht anberaumt.
 
Es liegt bereits ein Urteil des Verwaltungsgerichtes Stuttgart vom 19.06.2007 vor, in dem  ein Lehrer wegen Streichung der Altersermäßigung, die ebenfalls im Zusammenhang mit der Anhebung des Deputats auf 25 Stunden ohne Beteiligung der Personalvertretung erfolgte, Klage eingereicht hat. Die Klage des Lehrers auf Nachgewährung der zuviel geleisteten Deputatsstunden bzw. auf Geldersatz wurde in dieser Instanz abgewiesen. Dieses Urteil wurde jedoch nicht rechtskräftig. Es wurde Berufung beim VGH (Verwaltungsgerichtshof) eingelegt. Eine Entscheidung ist noch nicht ergangen.
 
Das jüngste Urteil zur 25. Stunde fällte am 25.10. 2007 das Verwaltungsgericht Karlsruhe. In diesem Fall begehrte die Klägerin, die im Umfang von 20 Stunden teilzeitbeschäftigt war, die Nachzahlung von Bezügen, da ihre Besoldung unter Zugrundelegung des Teilers 20/25 berechnet wurde, diese aber auf der Grundlage des Teilers von 20/24 hätte berechnet werden müssen. Auch diese Klage wurde abgewiesen. Ob dieses Urteil rechtskräftig wird, ist noch offen.

Die verschiedenen Musterverfahren des PhV BW in Sachen 25. Deputatsstunde haben sich damit erledigt. Die vielen Einsprüche gegen die Deputatserhöhung waren nun leider erfolglos,
aber dennoch wichtig angesichts der weiter fortschreitenenden Zunahme der Arbeitsbelastung.

 
Cord Santelmann
Berufspolitisches Referat
Philologenverband BW

www.phv-bw.de