Aus dem Hauptpersonalrat

Hauptpersonalrat behandelt breites Themenspektrum

Schwerpunktthemen: Ausschreibungsverfahren, Hinausschieben des Ruhestands, stellenwirksame Änderungswünsche, A-14-Beförderung, Selbst- und Fremdevaluation

In einem Gespräch mit den HPR-Vorsitzenden aller Schularten erklärte Kultusminister Rau Ende September, der Pflichtbereich sei stellenmäßig abgedeckt. Er verwies auf das Dilemma, dass bei den vorgezogenen Stellenausschreibungen Referendare allzu häufig zusagen, dann aber die Stelle doch nicht antreten würden. Das Kultusministerium habe keine rechtliche Handhabe, hier Abhilfe zu schaffen. Rau räumte ein, dass das Ausschreibungsverfahren zwar aufwändig sei, sich aber insgesamt bewährt habe. So konnten für das laufende Schuljahr Regionen versorgt werden, für die sich in früheren Jahren niemand gefunden hatte. Er kündigte an, Stellensperrungen würden Zug um Zug aufgehoben werden und der Nachtragshaushalt würde vorsehen, dass freiwerdende Stellen (zum Beispiel durch Schwangerschaft, längerfristige Erkrankungen etc.) sofort wiederbesetzt werden könnten.
 
Der HPR bleibt bei seinem Standpunkt, dass er bei einem Hinausschieben des Ruhestands auf eigenen Wunsch nur dann zustimmt, wenn in den verschiedenen Lehrereinstellungsverfahren kein Ersatz gefunden wird. Allein die Vorgabe eines "dienstlichen Interesses" reicht dem HPR nicht für eine Zustimmung. Ein diesbezüglich konkreter Fall soll demnächst in der vom HPR beantragten Einigungsstelle geklärt werden.
 
Der HPR erinnert daran, dass stellenwirksame Änderungswünsche für das Schuljahr 2008/09 spätestens am 1. Unterrichtstag nach den Weihnachtsferien (7. Januar 2008) bei der Schulleitung abgegeben werden müssen. Dieser Termin gilt im Übrigen auch für Anträge auf Versetzung im Rahmen des Ländertauschverfahrens. Der HPR bekräftigt die Forderung, dass die Schulen den Abgabetermin nicht intern auf die Zeit vor den Weihnachtsferien vorziehen. Das Ministerium wird im Infodienst Schulleitung die Schulen darauf hinweisen. Auch tritt der HPR dafür ein, dass in Fällen, in denen sich die Situation der Lehrkraft nach dem o.g. Termin noch ändert, flexibel und pragmatisch reagiert werden soll. Dies wurde den Regierungspräsidien vom Ministerium so mitgeteilt.
 
Im Jahr 2008 sind voraussichtlich landesweit 687 A14-Beförderungsstellen zu besetzen. 70 Prozent dieser Stellen werden im Wege des Ausschreibungsverfahrens besetzt. Damit können im Bereich der Gymnasien zum 1. Mai 2008  481 Ausschreibungsstellen vergeben werden. Bei der Aufteilung der den Regierungspräsidien zugewiesenen Stellen auf die einzelnen Schulen sowie bei der Zuordnung der besonderen Aufgabe zu der einzelnen Ausschreibungsstelle wirkt der jeweilige BPR mit. Die im Ausschreibungsverfahren anfallenden Stellen und Stellenbruchteile werden dem konventionellen Verfahren zugeführt.
 
Im Rahmen der langwierigen Verhandlungen zwischen dem HPR und dem Ministerium beim Thema Selbst- und Fremdevaluation wies der HPR wiederholt darauf hin, dass angesichts der Fülle von neuen Aufgaben und Verpflichtungen, die den Schulen in den letzten Jahren abverlangt wurden, nicht erneut Mehrbelastungen hingenommen werden können, ohne dass dafür Entlastung gewährt wird. Im Bereich der Anrechnungsstunden konnte eine Steigerung von 1,5 bis 3,5 auf 2,5 bis 4 Stunden (pro Schule in Abhängigkeit von ihrer Größe) erreicht werden. Die Zuteilung dieser Stunden ist an die Fremdevaluation gekoppelt. Die Schulen erhalten die Stunden jeweils für zwei Jahre.
 
Zum Teil erhebliche Nachbesserungen konnten in den Bereichen Datenschutz (Anonymisierung personenbezogener Daten gemäß den datenschutzrechtlichen Bestimmungen des LDSG), Schulportfolio (z.B. Aufnahme des Arbeits- und Gesundheitsschutzes) und bei den Unterstützungssystemen (z.B. Erhöhung der Zahl der Beratungshalbtage) erzielt werden. Besonders wichtig war es für den HPR, dass die Schule datenschutzrechtliche Fragen mit dem jeweils zuständigen Regierungspräsidium vorab klärt, bevor der Fremdevaluationsbericht an den Schulträger übersandt wird.
 
Der HPR befürwortet eine Konzentration auf die Focusevaluation und ist daher verwundert über den Stellenwert, den das Ministerium dem Evaluationsinstrument SEIS einzuräumen scheint ("Unterstützungsysteme"??). Die Zielvereinbarung zwischen "Schule" und Schulaufsichtsbehörde (RP) soll seitens der Schule ausschließlich die Schulleiterin / der Schulleiter abschließen. Der HPR ist nach wie vor der Meinung, dass mit "Schule" nicht zwingend "Schulleiter(in)" gemeint sein sollte. Der HPR kann nicht erkennen, warum mit "Schule" nicht beispielsweise auch ein Team gemeint sein kann, das jahrelang vor Ort die Evaluation betrieben hat. Der HPR bezweifelt, ob angesichts der geringen Zahl ausgebildeter Fremdevaluatoren der avisierte Zeitplan realisiert werden kann. Geplant ist, dass im Schuljahr 2008/09 zunächst 280 Schulen und im darauffolgenden Schuljahr weitere 460 Schulen fremdevaluiert werden.
 
Die betreffenden Schulen wurden übrigens in einem randomisierten Verfahren (Losverfahren) unter vorheriger Berücksichtigung eines Schularten- und Regionalproporzes bereits ausgewählt.
 
Bernd Saur

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