Aus dem Hauptpersonalrat

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

nach dem Wechsel ins Amt der Vorsitzenden übernehme ich nun auch bei der Berichterstattung über die Arbeit im Hauptpersonalrat Gymnasien den Part von Renate Renner im bewährten Team zusammen mit Claudia Hildenbrand und Bernd Saur.

Den Informationen zur Evaluation von Bernd Saur in der letzten gbw-Ausgabe (Dezember 2007) ist jetzt noch anzufügen, dass der dem HPR vom Landesinstitut für Schulentwicklung zugesagte Evaluationskoffer für die SMV inzwischen erstellt und dem HPR sowie den Schulen zugeleitet wurde. Da der HPR in Umfang und Inhalten dieses Evaluationskoffers eine Überforderung der SMV nicht ausschließt und einzelne Materialien unserer Meinung nach auch nicht dem Sinn der vom Kultusministerium beabsichtigten Evaluation entsprechen, wird dazu im Februar ein weiteres Gespräch mit dem Landesinstitut für Schulentwicklung (LS) stattfinden. Im Regierungspräsidium Stuttgart war offensichtlich beabsichtigt, wegen Ressourcenmangels bei den Beratungstagen mehrere Schulen zusammenzufassen. Dies hat der HPR Gymnasien beim Kultusministerium moniert und darauf verwiesen, dass wir bei unserer Zustimmung zur Evaluation von anderen Voraussetzungen ausgegangen sind. Der HPR besteht weiterhin darauf, dass die zugesagten Beratungstage jeder einzelnen Schule zustehen und daran auch keine Abstriche vorgenommen werden.

In der Frage einer Rückverlegung des Beginns der Schriftlichen Abiturprüfung auf den Dienstag konnte mit dem KM trotz der Unterstützung durch die Direktorenvereinigung keine Einigkeit erreicht werden. Der HPR bleibt jedoch bei seiner Forderung, dass das KM spätestens bei der Festsetzung der Termine für das Jahr 2010 dem Wunsch der Gymnasien um Rückverlegung des Beginns der Abiturprüfung auf den Dienstag nachkommen soll.

Bei den Beförderungen nach A 14 hat der HPR erreicht, dass - entgegen der ursprünglichen Absicht, ab 2008/09 zu 100 Prozent per Ausschreibung zu befördern - auch nach 2009 noch 30 Prozent der Stellen dem herkömmlichen Beförderungsverfahren erhalten bleiben.

Der Hinweis der PhV-Fraktion im HPR auf zunehmendes Mobbing von Lehrkräften im Internet wurde von Kultusminister Rau durch die Bildung einer Arbeitsgruppe aufgenommen. Der HPR verlangt, dass der Dienstherr seiner Fürsorgepflicht entsprechend konkret Betroffenen von Amts wegen Rechtshilfe und -schutz gewährt. Die ersten das Problem von juristischer Seite her aufarbeitenden Artikel sind jetzt in der Zeitschrift Schulverwaltung erschienen. Auch das Problem Homepage und Datenschutz soll dort behandelt werden.

Bei der Jahrestagung der Führungsfortbildner auf der Comburg wurde im Referat zur Neuregelung der Lehramtsstudiengänge klar gesagt, dass deren Inhalte und die jeweiligen Prüfungsanforderungen stärker an den Bedürfnissen der Schule ausgerichtet werden und dass ein Neuzuschnitt der Lehrämter zu erwarten sei. Die Studenten müssten sich bei Studienbeginn festlegen, für welches Lehramt sie sich einschreiben. Betont wurde die Bedeutung des eigenständigen Vorbereitungsdienstes an den Seminaren, und es wurde auch versichert, dass das KM den Referendardienst nicht in den Bereich der Universitäten und Pädagogischen Hochschulen abgeben wolle. Das Praxissemester habe sich bewährt. Eine der Konsequenzen der Evaluation der bisherigen Fortbildungsdurchläufe besteht in der Verlagerung der schulrechtlichen Fortbildung auf die regionale Ebene der Regierungspräsidien, da ein Tag Schulrecht viel zu knapp bemessen sei, um den großen Bedarf an schulartspezifischen Rechtsfragen abzudecken. Zuständig für die Organisation dieses Teils der Fortbildung - u. a. mit den Themenbereichen Bewerbergespräch, Datenschutz und Medienrecht - seien die Referate 77 und 73 der Regierungspräsidien.

Vom Kongress zur Schulentwicklung am 22. Oktober in Stuttgart gewann man vor allem den Eindruck, dass diese Veranstaltung trotz 500 Teilnehmern und - laut KM weiteren 200 aus Kapazitätsgründen unumgänglichen Absagen - zwangsläufig nur einen kleinen Teil der eigentlich Betroffenen, d. h. die an den Schulen in Baden-Württemberg tätigen Lehrkräfte, erreichen konnte und damit nur bedingt als konkrete Hilfe angesehen werden kann.

Ein Hinausschieben des Ruhestands von Lehrkräften kann nach der weiter bestehenden Meinung des HPR nur dann in Frage kommen, wenn sich in den verschiedenen Phasen der Lehrereinstellung wirklich kein Ersatz finden ließ. Der HPR verweigert sich nach wie vor Versuchen, durch ein "provoziertes dienstliches Interesse" diese Maxime zu umgehen. In einer weiteren Einigungsstelle dazu unterlag der HPR jedoch erneut und wird daher in Zukunft die Lehrkräfte noch deutlicher über Nachteile und Alternativen bezüglich des hinausgeschobenen Ruhestands informieren.

Für die bestehende Ungleichbehandlung von Beamten in der Probezeit im Staats- und im Privatschuldienst sieht der HPR nach wie vor keine Rechtfertigung. Das KM hat für die an Privatschulen beurlaubten Lehrkräfte in der Probezeit eine etwas verbesserte Regelung vorgeschlagen: bis zur Schulleiternote 2,0 gibt es keine zusätzliche Beurteilung durch einen Fachberater, sondern es bleibt bei der einstufigen Beurteilung, wie sie auch im staatlichen Schuldienst gilt. Ab der Schulleiternote 2,5 erfolgt eine zusätzliche Beurteilung durch einen Fachberater und es wird ein maßgebliches Gesamturteil erstellt. Der HPR Gymnasien hat dem Vorschlag des KM zugestimmt. Da die Hauptpersonalräte der anderen Schularten jedoch nicht zustimmten, wird dazu im Januar ein Gespräch aller HPR-Vorsitzenden mit dem KM stattfinden. Der HPR Gymnasien besteht weiterhin auf der grundsätzlichen Gleichbehandlung der Kolleginnen und Kollegen im Privatschuldienst mit denen im Staatsdienst.

Die Frage der Erhöhung des Pflichtunterrichts der Referendare, bei dem der selbstständige Unterricht in der LAV voll mit 12 Stunden zur Anrechnung gebracht werden muss, beschäftigt den HPR weiterhin. Diese Form der Anrechnung verstößt nach HPR-Meinung eindeutig gegen die Bestimmungen der AProGym, da somit innerhalb dieser 12 Stunden eigentlich kein begleiteter Unterricht geleistet werden kann. Der HPR überprüft nun, ob in diesem Zusammenhang Rechtsmittel möglich sind.

Nach einem weiteren klärenden Gespräch zum Arbeits- und Gesundheitsschutz und der Übernahme der Vorschläge des HPR durch das KM hat der HPR dem Fragebogen und dem Zeitplan der personenbezogenen Gefährdungsbeurteilung schließlich zugestimmt.

Der HPR klärte mit dem KM noch offene Fragen zur Funktion der Klasse 10 in G 8, die laut KM in allen Fragen sowohl zur Mittel- als auch zur Oberstufe (Zwitter!) zählt. Das betrifft einerseits den Einsatz der Lehrkräfte (Referendare können den Unterricht für beide Stufen anrechnen lassen, Lehrkräfte mit Kleiner Fakultas dürfen nicht gezwungen werden, in Klasse 10 zu unterrichten, da inhaltlich in dieser Klassenstufe Elemente des Oberstufenunterrichts vermittelt werden müssen) sowie andererseits die Schülerinnen und Schüler, die von der Realschule in das Gymnasium wechseln (Klasse 10 muss von ihnen zweimal absolviert werden: an der Realschule bis nach dem Erwerb der Mittleren Reife, dann am Gymnasium, um die Kenntnisse für die Kursstufe zu erwerben).

Mit der Lösung des Problems des doppelten Abiturjahrgangs sind laut KM nun die Hochschulen befasst. Eine Arbeitsgruppe der Hochschulen hat einen Maßnahmenkatalog angefertigt.

In einem Schreiben von MD Fröhlich an den HPR wird eindeutig festgehalten, dass angefallene Bugwellenstunden rechtlich abgesichert sind, nicht verfallen und auch nicht verjähren. Sie sollten vor dem Eintritt in den Ruhestand ausgeglichen sein, da ansonsten eine Vergütung nur nach den Sätzen der Mehrarbeitsvergütung für Beamte gezahlt werden kann.

Das Auswahlverfahren für A 15-Stellen gerät zunehmend zur Farce. Der HPR hat kaum noch Überprüfungsmöglichkeiten, da die Entscheidung nahezu ausschließlich auf der Basis der Bewerbergespräche in den Regierungspräsidien fällt. Da dem HPR aber weder Protokolle noch Auflistungen der Themenbereiche dieser Gespräche vorliegen, besteht keine Gewähr, dass vergleichbare Fragestellungen und vergleichbare Kriterien verwendet werden. Der HPR hat vom KM eine Aufstellung von Kriterien für Bewerbergespräche, eine bessere Transparenz des Verfahrens sowie eine Klärung der Zuständigkeiten der Stufenvertretungen eingefordert.

Dem Einstellungserlass 2008 hat der HPR am 11. Dezember 2007 zugestimmt. Das Verfahren der Lehrereinstellung entspricht im Wesentlichen dem des vergangenen Jahres. Ein Problem besteht jedoch bei den KV-Verträgen, die in Ausnahmefällen mit "sonstigen geeigneten Bewerbern" abgeschlossen werden können. Der HPR hat das KM darauf hingewiesen, dass hier keine Studierenden und nach Möglichkeit auch keine Referendare eingesetzt werden sollten, vor allem nicht in Hauptfächern und nicht in der Oberstufe. Das KM hat ein entsprechendes Schreiben an die Regierungspräsidien zugesagt. Der HPR sieht in diesen Fällen auch die Arbeitnehmervertretung in den Bezirkspersonalräten in ihrer Wächterpflicht gefordert.

Das KM informierte den HPR über die beabsichtigte Schaffung einer elektronischen Lernplattform. Aus Sicht des HPR müssen noch Datenschutzfragen und technische Details abgeklärt werden, bevor man über die endgültige Erlassvorlage abstimmen kann. Der HPR sollte zum "Maßnahmenkatalog Fortbildungsplanung" bis zum 6. Dezember 2007 Stellung nehmen oder ein Gespräch mit dem KM führen. Da der angegebene Link aber nicht funktionierte und ein Ausdruck des umfangreichen Materials nicht rechtzeitig zur Verfügung stand, konnte das Gespräch mit dem KM, bei dem der HPR eine Reihe an Forderungen - vor allem was die Beteiligungsrechte angeht - an das KM richtete, erst am 11. Dezember des vergangenen Jahres stattfinden. Der Maßnahmenkatalog Fortbildungsplanung soll nun noch einmal überarbeitet werden.

Fortlaufende Arbeitsbereiche des HPR bleiben: Versetzung und Tauschverfahren online sowie vor allem im Arbeitnehmerbereich: Nachbesserungen in den Vertragsbedingungen für spät einsteigende oder das Bundesland wechselnde Arbeitnehmer.

Annette Laur
Vorsitzende HPR Gymnasien

www.phv-bw.de