Schulleitungen stellen Lehrmittel kostenlos zur Verfügung
In einer Entscheidung von September 2007 hatte das Oberverwaltungsgericht Münster (NRW) festgestellt, dass Lehrkräfte nicht gezwungen werden können, Lehrmittel, die sie für die Unterrichtsvorbereitung benötigen, selbst zu bezahlen. (Az: 6 B 1880/06)
Der Philologenverband Baden-Württemberg hat daraufhin beim baden-württembergischen Kultusministerium und dem Städtetag Baden-Württemberg nachgefragt, ob der Dienstherr oder der Schulträger die entsprechenden Kosten auf Antrag erstattet.
Stefan Gläser, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Städtetages Baden-Württemberg, gab in einem Schreiben an den Philologenverband Baden-Württemberg folgende Auskunft:
"Dem Schulgesetz folgend, obliegt es also in Baden-Württemberg den Schulleitungen, auf Grundlage der Schulbudgets über die Beschaffung der für den Unterricht erforderlichen Lehrmittel und damit auch über Schulbücher für den Lehrergebrauch zu entscheiden, soweit keine Freiexemplare zur Verfügungen stehen. Nach unseren Erkenntnissen nehmen die Schulleitungen diese Verpflichtung gewissenhaft wahr. Einschlägige Konfliktfälle oder Beschwerden sind uns jedenfalls nicht bekannt."
Cord Santelmann
Berufspolitisches Referat