Gleichbehandlung von teil- und vollzeitbeschäftigten Beamten:

Mehrarbeit von teilzeitbeschäftigten Beamten muss besser bezahlt werden!

PhV fordert rasche Umsetzung der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs

Es ist schon lange ein Ärgernis, dass teilzeitbeschäftigte Lehrerinnen und Lehrer im Beamtenverhältnis für Mehrarbeit schlechter bezahlt werden als solche mit einem vollen Deputat. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat nun in einer Entscheidung vom 6. Dezember 2007 festgestellt, dass diese Regelung der deutschen Beamtenbesoldung nicht mit dem Europäischen Recht vereinbar ist, sondern gegen den Grundsatz "gleicher Lohn für gleiche Arbeit" verstößt.

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hatte über die Klage einer teilzeitbeschäftigten beamteten Berliner Lehrerin gegen die Schlechterbezahlung ihrer Mehrarbeit zu entscheiden und eine Anfrage an den EuGH gestellt, ob die deutsche Besoldungsregelung mit europäischem Recht vereinbar sei. Ein abschließendes Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes in dieser Sache steht zur Zeit (Januar 2008) noch aus.

Als Konsequenz der Entscheidung des EuGH würde der PhV BW eine möglichst rasche Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts begrüßen und fordert für den Fall einer Bestätigung des EuGH-Urteils die sofortige Umsetzung in der deutschen Beamtenbesoldung durch volle Bezahlung der Mehrarbeit von teilzeitbeschäftigten Beamtinnen und Beamten!

Sobald das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ergangen ist, werden wir über eventuelle Möglichkeiten zur nachträglichen Beantragung einer vollen Bezahlung für bereits geleistete Mehrarbeit von teilzeitbeschäftigten Beamten informieren.

Cord Santelmann
PhV BW
Berufspolitisches Referat

www.phv-bw.de