Internet-Mobbing von Lehrern

Dienstherr hilft bei Internet-Mobbing

Kultusministerium fordert Regierungspräsidien zur Unterstützung betroffener Kolleginnen und Kollegen auf

Kultuminister Rau hatte anlässlich einer Fernseh-Diskussion im Juni 2007 versprochen, dass sich der Dienstherr verstärkt für den Schutz von Lehrerinnen und Lehrern einsetzen werde, die von Internet-Mobbing durch Schüler betroffen sind. Die Regierungspräsidien wurden später in einem Schreiben des KM aufgefordert, betroffene Lehrkräfte zu beraten und im Falle strafbarer Handlungen auf Wunsch der Lehrkraft selbstständig Strafantrag zu stellen:

"Die beamtenrechtliche Fürsorgepflicht gebietet, dass Lehrerinnen und Lehrer bei unberechtigten Angriffen auf sie in ihrer amtlichen Tätigkeit den Schutz der zuständigen Schulaufsichtsbehörde in Anspruch nehmen können. Die Regierungspräsidien werden gebeten, betroffene Lehrkräfte rechtlich zu beraten und, soweit die Angriffe Dritter strafbare Handlungen darstellen, von ihrem Recht Gebrauch zu machen, auf Wunsch der betroffenen Lehrkraft selbstständig Strafantrag zu stellen. Unterstützung in zivilrechtlichen Verfahren kann von Seiten der Schulverwaltung nicht gewährt werden. Rechtsschutz durch Übernahme der notwendigen Kosten ist generell nur nach den Grundsätzen der VwV des Innenministeriums zu § 98 LBG möglich."

Der Philologenverband Baden-Württemberg empfiehlt betroffenen Lehrkräften, das Angebot des Dienstherrn wahrzunehmen und das zuständige Regierungspräsidum um Unterstützung gegen Internet-Mobbing durch Schüler zu bitten.

Cord Santelmann
Berufspolitisches Referat

www.phv-bw.de