Aus dem Hauptpersonalrat

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

arbeiten Sie an Ihrer Schule auch schon mit der Lernplattform MOODLE? Der Einsatz von meist kostenlosen elektronischen Lernplattformen beschäftigt den Hauptpersonalrat (HPR) Gymnasien zurzeit intensiv, da diese Lernplattformen an Seminaren und Schulen längst im Einsatz sind, obwohl die datenschutzrechtlichen Fragen und Probleme mit den Hauptpersonalräten aller Schularten noch nicht zufriedenstellend abgeklärt wurden.

Weil es zu den Aufgaben der Personalvertretung gehört, negative Auswirkungen von Neuerungen auf Kolleginnen und Kollegen zu überprüfen und ggf. die Zustimmung dazu zu verweigern, hat der HPR Gymnasien hier besonders den Schutz der personenbezogenen Daten im Auge. Andererseits setzen viele Schulen MOODLE schon erfolgreich ein. Damit dies wirklich funktioniert, bedarf es einer Schulung der Netzwerker, die die Sicherheitsstandards entsprechend einrichten müssen.

Die Einstellungssituation wird nach Aussage von Ministerialdirektor Fröhlich im Sommer 2008 ähnlich gut sein wie im letzten Jahr. Dabei spielt die Flexibilität der Referendare eine große Rolle: je größer die Bereitschaft ist, sich an einer Schule im eher ländlichen Raum zu bewerben, desto besser sind die Chancen auf ein Einstellungsangebot. Dabei sollten die jungen Kolleginnen und Kollegen nicht nur wissen, dass diese Schulen meist besser ausgestattet sind, sondern die Lebensqualität dort auch sehr hoch eingeschätzt werden kann. Mitentscheidend sind natürlich die individuellen Voraussetzungen.

Bei Fragen zu den Ausschreibungsverfahren und zum Hauptverfahren können Sie sich gern an unsere Bezirks- und Hauptpersonalräte wenden. Kontaktadressen finden Sie auf der PhV-Homepage im Internet unter www.phv-bw.de ("Personalräte") oder auf den Übersichten der Bezirkspersonalräte und der Hauptpersonalräte.

Einen großen Erfolg haben der Bezirkspersonalrat (BPR) Freiburg und der HPR in der Frage der Deputatsverpflichtung der Referendare erzielt. Die Änderung der Verordnung des Kultusministeriums über den Vorbereitungsdienst und die Zweite Staatsprüfung für die Laufbahn des höheren Schuldienstes an Gymnasien (APrOGym) (10 bis 12 Stunden Unterricht, selbstständig und begleitet) führte im Regierungspräsidium Freiburg aufgrund einer extremen Auslegung dazu, dass Referendare zum Teil mit 12 Stunden eigenverantwortlichem Unterricht eingesetzt waren. Nach vielen Gesprächen mit dem Kultusministerium kam jetzt die Klarstellung: Referendare dürfen nur mit maximal 11 Stunden eigenverantwortlichem Unterricht in der Lehrauftragsverteilung der Schule verbucht werden. Die Personalvertretung setzt sich dafür ein, dass den jungen Kolleginnen und Kollegen im 2. Halbjahr ein entsprechender Ausgleich gewährt wird.

Immer mehr Gymnasien haben in der Zwischenzeit auf Ganztagesbetrieb umgestellt oder arbeiten an entsprechenden Konzepten. In diesem Zusammenhang hat Ministerialdirektor Fröhlich vom Kultusministerium die unveränderte Rechtsauffassung des Landes bekräftigt: der Schulträger hat die Gesamtverantwortung für das Mittagessen. Der Hauptpersonalrat hat das Kultusministerium dazu aufgefordert, auch den Schulleitern diese Rechtsauffassung deutlich zu machen. So ist zum Beispiel bei einem krankheitsbedingten Ausfall der Betreuung nicht die Schule für den geeigneten Ersatz zuständig.

Das Ansinnen des Städtetags, wonach die Kommune ein kostenloses Schulessen für "Arme" bezahlt, wenn dafür die Aufsicht durch das Land, also durch die Lehrer erfolgt, ist unserer Ansicht nach absolut unredlich und frech. Nach Auffassung des Hauptpersonalrats muss das Land in dieser Frage den Kommunen energisch entgegentreten und solchen taktischen Spielchen ein Ende setzen.

Claudia Hildenbrand,
2. Vorsitzende des PhV Südbaden,
Mitglied im BPR Freiburg und im HPR

www.phv-bw.de