Aufstand der Unirektoren?
Alte und neue Probleme mit der Bachelor-Master-Struktur für die Lehrerausbildung
Ein Kommentar von Prof. Dr. Dieter Wolf
Niemand kann sich auf Druck oder gar Zwang von außen berufen. Denn niemand hat die Koalitionsparteien CDU und FDP im Jahr 2006 gezwungen, in ihre Koalitionsvereinbarung hineinzuschreiben, dass das bewährte grundständige Studium für das Lehramt an Gymnasien - mit erster Phase an der Universität samt dem Abschluss Staatsexamen und einem Referendariat als zweiter Phase - in die Bachelor-Master-Struktur übergeführt werden soll. Man hat es im vorauseilenden Gehorsam aus eigenem Antrieb getan. Die damit verbundenen Probleme sind hausgemacht; denn die Verfasser der Bologna-Vereinbarung zur Vereinheitlichung der Studiengänge in Europa waren klug und weitsichtig genug, etwa das Studium der Mediziner, der Juristen, der Architekten und nicht zuletzt auch das der Lehrer von der vorgeschlagenen Umstellung auszunehmen.
Warum? Weil ein sechssemestriges Bachelor-Studium in all diesen Fällen für eine qualifizierte berufliche Tätigkeit in keiner Weise ausreicht. Wer ließe sich von einem Bachelor-Arzt operieren, wer von einem Bachelor-Anwalt vor Gericht vertreten? Und genau das Gleiche gilt für den Bachelor-Abschluss eines Studenten für das Lehramt an Gymnasien. Er kann mit diesem Abschluss in keiner staatlichen Schule unterrichten. Sein Abschluss ist, um es deutlich zu sagen, absolut wertlos. Ein Abschluss ohne Anschluss eben. Mag sein, dass der Bachelor als akademisch vorgebildeter Babysitter eine Chance hat oder als Hauaufgaben-Betreuer. Wo sonst?
Über diese Bewertung des Bachelors-Abschlusses lässt sich eigentlich nicht streiten. Eine andere Meinung vertritt einzig und allein Wissenschaftsminister Frankenberg, der im gegebenen Zusammenhang volltönend behauptet: Ein "großer Vorteil für die Studenten" sei, dass sie schon nach drei Jahren einen Studienabschluss besäßen und damit andere Berufsoptionen, etwa in der beruflichen Aus- und Weiterbildung hätten.
Etwas Konkreteres über solche Optionen haben wir von Herrn Frankenberg, dem Motor der Umstellung auf die BA.MA Struktur, bislang nicht gehört. Er hätte damit auch erhebliche Probleme.
Der Philologenverband hat deshalb von Anfang an die Umstrukturierung des Lehramtsstudiums konsequent abgelehnt. Und das schon in der Zeit, als Kultusministerin Schavan, die bekanntlich an jedem Reformschräubchen zu drehen versuchte, die Bachelor-Master-Struktur als Alternative zum Bestehenden ins Gespräch brachte. Frau Schavan freilich wollte das Sagen in Sachen Lehrerausbildung keinesfalls aus der Hand geben und war nicht bereit, auf das Staatsexamen zu verzichten, wollte es nicht durch rein universitäre Prüfungen ersetzen lassen. Aus gutem Grund. Denn allein über die Staatsexamina und die Prüfungsordnungen konnte das Kultusministerium seinen Einfluss auf die Ausbildung der künftigen Gymnasiallehrer sichern. Ihr Nachfolger im Amt hat ein vergleichbares Gespür für Machterhaltung offensichtlich nicht. Das Kultusministerium hat ohne Not das Staatsexamen und damit seine Einflussmöglichkeiten auf die Lehreausbildung an der Universität preisgegeben. Mit anderen Worten: Man hat leichtfertig den Ast abgesägt, auf dem man gesessen ist.
Der Philologenverband hat nach Kräften gewarnt, hat für die Beibehaltung des Staatsexamens argumentiert, zuletzt - um noch größeres Unheil
zu vermeiden - eine Parallelführung der Prüfungsarten vorgeschlagen. So wie es zum Beispiel in Bayern praktiziert wird.
Wohin die Entscheidungen des Kabinetts und des Kultusministeriums führen, zeigte sich kürzlich in der Weigerung der Universitäten, alle Bachelor-Absolventen für das gymnasiale Lehramt zum Master-Studium zuzulassen. Wenn alle anderen durch den "Flaschenhals" müssen und nur mit überdurchschnittlichen Bachelor-Prüfungsergebnissen ihr Studium in der Masterphase weiterführen können, warum soll dies nicht für die angehenden Gymnasiallehrer gelten, fragen die Universitäten. Im Übrigen seien Bachelor- und Masterprüfungen inzwischen ihre Angelegenheit, und darüber wollten sie auch bestimmen.
Das Kultusministerium kontert mit dürftigen Argumenten. Man habe immerhin ein Praxissemester durchgesetzt. Richtig. Indessen niemand, der in Sachen Praxissemester Bescheid weiß, wird guten Gewissens behaupten, dass dieses dafür gedacht war und dazu taugen kann, über die Zulassung zur Masterphase mit zu entscheiden. Und am Argument, dass man Schwierigkeiten habe, etwa für die naturwissenschaftlichen Fächer genügend Junglehrer zu gewinnen und deshalb die Studienbedingungen nicht erschweren dürfe, mag zwar etwas sein, aber so weit hätte es nicht kommen müssen. Es wäre Aufgabe des Kultusministeriums gewesen, das Studium für das Lehramt an Gymnasien attraktiver zu machen. Die höchst problematische Verkürzung des Referendariats zum achtzehnmonatigen Schnelldurchlauf, die Erhöhung des von den Auszubildenden zu erteilenden Unterrichts, die bescheidene Höhe der Anwärterbezüge, dies alles ist ausgesprochen kontraproduktiv.
Wat tun? Die Landesregierung wird voraussichtlich die Zulassung aller Bachelor-Absolventen für das Lehramt an Gymnasien zum Masterstudium erzwingen. Eine andere Lösung ist beim aktuellen Stand der Dinge unwahrscheinlich. Freilich wird eine solche Entscheidung dem Ansehen der angehenden Gymnasiallehrer schaden. Sie sind dann die Dünnbrettbohrer, die sich einer für Studiengänge vorgeschriebenen Auslese nicht haben unterziehen müssen. Ob sich dann mehr Studienanfänger für das gymnasiale Lehramt entscheiden und ob dies die dafür geeigneten sind, wird sich zeigen.
Besser wäre es, eine Fehlentscheidung des Kabinetts zu korrigieren und die
Umstrukturierung des Lehramtsstudium rückgängig zu machen. Dazu bedürfte es der Größe, offensichtliche Fehler einzugestehen. Die ist im Wissenschaftsministerium beim Chefreformer Frankenberg mit Sicherheit nicht vorhanden und im Kultusministerium vermutlich nur in Ansätzen. Man darf gespannt sein, wie es weitergeht.