Verwaltungsvorschrift zur Altersermäßigung ist noch nicht in Kraft gesetzt

In der letzten GBW-Ausgabe berichteten wir über den "Protest des Philologenverbandes gegen eine indirekte Arbeitszeiterhöhung für ältere Gymnasiallehrer", nachdem bekannt geworden war, dass die Altersermäßigung erst ab dem 58. Lebensjahr gewährt werden soll. In einer Pressemitteilung vom 11. März 2008 ließ das Kultusministeriums (KM) wissen: "Die Altersermäßigung in Höhe von zwei Wochenstunden für Vollzeitbeschäftigte und eine Wochenstunde für Teilzeitbeschäftigte ab dem sechzigsten Lebensjahr bleibt für die Lehrkräfte aller Schularten unverändert erhalten". Und weiter hieß es in der KM-Mitteilung: "Die Neuregelung soll zum Schuljahr 2009/2010 in Kraft treten. Bestandsschutz wird den wissenschaftlichen Lehrkräften an Gymnasien und beruflichen Schulen gewährt, die nach der bisherigen Regelung bereits eine Altersermäßigung erhielten."

Die Pläne zur Neuregelung der Altersermäßigungen wurden zwar schon durch die Medien verbreitet, sind aber noch nicht in der betreffenden Verwaltungsvorschrift verankert. Sollte die Änderung der Verwaltungsvorschrift wie angekündigt umgesetzt werden, so gilt auf jeden Fall auch für solche Kolleginnen und Kollegen, die im laufenden Schuljahr 2007/08 oder 2008/09 das Alter von 55 Jahren erreichen, aufgrund des Vertrauensschutzes noch die bisherige Regelung. Das bedeutet: Alle Kolleginnen und Kollegen, die bis zum Inkrafttreten der neuen Verwaltungsvorschrift noch eine Altersermäßigung bekommen haben, erhalten diese auch noch nach dem Jahr 2009/10.

Erst wenn die Beteiligungsverfahren mit den drei schulischen Personalräten zur Änderung dieser Verwaltungsvorschrift abgeschlossen sind, kann eine klare Aussage darüber gemacht werden, wie die Regelung der Altersermäßigung künftig aussehen wird. Der Philologenverband wird auf jeden Fall weiter berichten. Der Hauptpersonalrat Gymnasien hat bislang noch nicht zugestimmt, sondern Klärungsbedarf beim Kultusministerium angemeldet.

-gbw-

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