Aktuelles aus dem Hauptpersonalrat Gymnasien

Altersermäßigung - weitere Einigungsstelle!

Der HPR Gymnasien hat der Verordnung zur Arbeitszeit der Lehrer an öffentlichen Schulen in Baden-Württemberg, in der die Altersermäßigungen neu geregelt werden, nicht zugestimmt. Der HPR Gymnasien sieht in der geänderten Regelung eine starke Benachteiligung der 55-jährigen Lehrkräfte im Höheren Dienst. Sie sind die einzige Lehrergruppe, deren Unterrichtsverpflichtung seit dem Schuljahr 1993 auf diese Weise um rund 20 Prozent erhöht würde (von 21 Wochenstunden im Schuljahr 1993 auf25 Wochenstunden im Schuljahr 2010!). Der HPR kämpft dafür, dass auch für die 55-jährigen Lehrkräfte am Gymnasium die Altersermäßigung erhalten bleibt und geht daher in der letzten Schulwoche vor den Sommerferien mit dieser Forderung in eine weitere Einigungsstelle, da das KM zuvor alle Verhandlungen dazu abgelehnt hatte.

Rückgabe von Bugwellenstunden

Wie früher schon mitgeteilt wurde, verfallen und verjähren Bugwellenstunden nicht. Ein Ausgleich dieser Stunden sollte in Absprache mit der Schulleitung erfolgen, wobei wegen der Personalplanung auf diese frühzeitig zugegangen werden sollte. Laut Schreiben des KM vom 04.01.08 ist es jedoch nicht zulässig, Bugwellenstunden als Instrument einer flexiblen Arbeitszeitgestaltung und eines flexiblen Eintritts in den Ruhestand zu nutzen. Der HPR bedauert diese Einschränkung und wird sich auch künftig für einen individuell planbaren Abbau der persönlichen Bugwelle einsetzen.

Wie dem HPR inzwischen versichert wurde, erfolgt die Abgeltung der Bugwelle auch bei den Fachleitern an den Seminaren. Allerdings befürchtet der HPR, dass hierbei die Verrechnung auf Kosten der Schulen durchgeführt wird und somit dort zu neuen Versorgungsschwierigkeiten führt. Der HPR wird diesen Aspekt mit der Amtsspitze des KM erörtern, um für das Personal befriedigende Lösungen zu erzielen.

Lehrereinstellung und Unterrichtsversorgung

Im letzten Jahr hatte sich die Einstellungssituation teilweise zu ungunsten des Kultusministeriums verschoben, denn die Zahl der Bewerber ist insgesamt weiter zurückgegangen. In einigen Fächern und Regionen besteht seit einiger Zeit ein ausgesprochener Mangel, sodass eine gleichmäßige Unterrichtsversorgung nicht mehr flächendeckend gewährleistet werden konnte. Dies führte sowohl zu den allseits bekannten Maßnahmen zur Erhöhung der Arbeitszeit für im Dienst befindliche Lehrkräfte und Referendare als auch zur Versagung von Urlaubsanträgen und zu Aufforderungen durch die Schulleitungen, Mehrarbeit zu leisten, da bei längerfristigem Ausfall - zum Beispiel durch Krankheit oder Mutterschutz und Elternzeit - keine Vertretungslehrkräfte mehr zu finden waren. Die Ablösung des Bundes-Angestelltentarifvertrags (BAT) durch den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) im Jahr 2006 mit seinen ungünstigen Bedingungen - nicht nur, aber speziell für Späteinsteiger und Arbeitgeberwechsler - hat massiv zu der heutigen schwierigen Unterrichtsversorgung beigetragen.

Einstellungsrunde 2008

In diesem Jahr gibt es für Bewerber am Gymnasium bei ausreichender Mobilität noch einmal gute Einstellungsbedingungen - wahrscheinlich jedoch vorerst zum letzten Mal, denn in den nächsten Jahren wird sich bei einer deutlich geringeren Zahl frei werdender Stellen die Zahl der Referendare verdoppeln. Im Einstellungsverfahren 2008 bewarben sich 1964 Personen für rund 900 zu besetzende Stellen, davon etwa zwei Drittel Neubewerber. Der Frauenanteil lag in diesem Jahr bei 63 Prozent!

Die Runden der schulscharfen Stellenbesetzungen führten mit einer Erfolgsquote von 70 Prozent im ländlichen Bereich bzw. von 80 Prozent im Hauptausschreibungsverfahren zu insgesamt guten Ergebnissen. Für das darauf folgende Listenverfahren endete am 16. Mai 2008 die Frist für die Aufnahme in die Bewerberliste. Die Auswahl und die Zuweisung der Bewerber auf die Regierungsbezirke erfolgte streng aufgrund der erzielten Leistungsziffer und der priorisierten Regionenangaben. Wie in den Jahren zuvor mussten dabei jedoch Bewerber, die sich zu engräumig beworben hatten, zugunsten räumlich flexiblerer Konkurrenten mit schwächerer Leistungsziffer übersprungen werden. Die Mobilität wird in den nächsten Jahren ein noch wichtigeres Kriterium für eine Einstellung im staatlichen Schuldienst bilden.

Die beabsichtigten festen Zusagen des Kultusministeriums, für die sehr guten Bewerber ein Einstellungsangebot für die Wunschregion zu unterbreiten, damit sich die Konkurrenzangebote der benachbarten Bundesländer nicht allzu nachteilig auf die baden-württembergische Unterrichtsversorgung des kommenden Schuljahres auswirken, konnten leider nicht wirklich durchgehalten werden. Wie vom HPR schon befürchtet, stellte sich auch in diesem Jahr wieder heraus, dass vor allem sehr gute Bewerber - und dann erst recht mit Mangelfächern - räumlich überhaupt nicht mobil sind. So gab es erneut wesentlich mehr Bewerber für die großen Städte als dort Stellen zu besetzen waren. Zum Beispiel musste in einem Regierungsbezirk ungefähr 160 Personen aufgrund ihrer Leistungsziffer eine Zusage für ihre Wunschregion erteilt werden, obwohl sich zu diesem Zeitpunkt bereits andeutete, dass man einer nicht unerheblichen Anzahl dieser Bewerber bestenfalls eine Einstellung in diesem Regierungsbezirk anbieten konnte. Man kann sich die ungeheure Enttäuschung bei den betroffenen Bewerbern vorstellen, die zum Teil Angebote aus den benachbarten Bundesländern abgelehnt hatten, weil sie nach der festen Zusage des Kultusministeriums darauf vertrauten, nun in der von ihnen gewünschten Region eingestellt zu werden!

Da von den Seminaren außerdem die Rückmeldung kam, dass viele Referendare von der angekündigten Einstellungszusage des Kultusministeriums wohl eher verunsichert waren, geht der HPR davon aus, dass das Einstellungsverfahren für das kommende Jahr in diesem Punkt überarbeitet wird.

A14-Beförderungen

In allen vier Regierungspräsidien sind im Mai die A14-Ausschreibungsverfahren planmäßig abgeschlossen worden.
Da vom Finanzministerium keine Stellenzuweisung erfolgt war, kam es in diesem Frühjahr jedoch nicht zum gewohnten regulären konventionellen Verfahren zur Beförderung nach A14 (Treppchenmodell), sondern in jedem Regierungsbezirk standen lediglich die Stellenbruchteile aus dem Ausschreibungsmodell, die ins konventionelle Verfahren zurückgegangen waren, zur Verfügung.

Dabei galten dieselben Kriterien wie schon beim konventionellen Verfahren im Oktober 2007:

Es waren die Jahrgänge bis 1996 geöffnet, und eine Beförderung konnte erfolgen

- in den Anstellungsjahrgängen bis einschließlich 1994: für Lehrkräfte mit mindestens guter Beurteilung,

- in den Anstellungsjahrgängen 1995 und 1996: für Lehrkräfte mit mindestens sehr gut bis guter Beurteilung.

Der HPR erwartet, dass nun für das Beförderungsverfahren im Oktober 2008 sowohl die Regierungspräsidien als auch die Schulleitungen rechtzeitig über die Sachlage informiert werden und nicht wie beim Frühjahrsverfahren bis ganz zuletzt im Ungewissen verbleiben. Davon abgesehen bedauert der HPR angesichts der prekären Stellensituation außerordentlich, dass es dem Kultusministerium in der Auseinandersetzung mit dem Finanzministerium nicht gelungen ist, das konventionelle Beförderungsverfahren wie gewohnt und erwartet durchzuführen.

Elternzeit und Elterngeld

Ein wichtiger Komplex für die Zukunft bildet für den HPR die korrekte Umsetzung des BEEG (Bundeselternzeit- und -elterngeldgesetz) in der Schulpraxis. Der HPR erhält dazu immer mehr Anfragen, da die Regierungspräsidien aufgrund der Arbeitszeit- und Urlaubsverordnung (AzUVO) bisher zum Teil sehr elternunfreundlich entscheiden mussten. Außerdem stellte sich heraus, dass das BEEG - obwohl einige der zum Beispiel durch die Schulferien oder die Möglichkeit der Partnermonate bedingten Umsetzungsprobleme durch Intervention des HPR behoben werden konnten - für den Schulbereich zahlreiche noch ungelöste Folgefragen aufwirft. Diese Fragen werden sich wohl erst regeln lassen, wenn sie konkret im Schulalltag auftreten. Der HPR wird wohl mit der Nachjustierung in diesen Fragen noch auf Jahre hinaus reichlich beschäftigt sein.

Regelphase Selbstevaluation (SEV) und Fremdevaluation (FEV)

In Bezug auf die in diesem Schuljahr erstmals landesweit verpflichtende Selbstevaluation der Schulen wurden dem HPR bisher keine größeren Probleme gemeldet. Offensichtlich haben die Aufrufe des HPR, sich anstelle einer anhand des Steuerungsinstruments "SEIS" (Selbstevaluation in Schulen) durchgeführten Überblicksevaluation, auf Fokusevaluationen (z.B. mit Fragebögen des LS) in dem von der jeweiligen Schule als vordringlich erachteten Bereich zu konzentrieren, zu einer maßvollen und vernünftigen Handhabung des Steuerungsinstruments "Selbstevaluation" beigetragen.

Aufgrund des Abschlussberichts der Pädagogischen Hochschule (PH) Freiburg zur Pilotphase der Fremdevaluation hat das Landesamt für Schulentwicklung (LS) in Absprache mit dem HPR noch einige Korrekturen am Qualitätsrahmen vorgenommen, der seit dem 13. Juni in seiner gültigen Form im Netz steht: Berücksichtigt wurde dabei die Forderung des Hauptpersonalrats, dass sich der zeitliche Aufwand, den die Schulen für die Selbst- und die Fremdevaluation aufbringen müssen, nicht erhöhen darf und dass sowohl die Fortbildung der Lehrkräfte als auch der Arbeits- und Gesundheitsschutz als Wahlmodul Teile der Fremdevaluation bleiben.

Vor Pfingsten wurden in den Regierungspräsidien Informationsveranstaltungen für die Fremdevaluation durchgeführt. Der HPR bezweifelt, ob angesichts der geringen Zahl ausgebildeter Fremdevaluatoren der avisierte Zeitplan realisiert werden kann. Im Schuljahr 2008/09 sollten 280 Schulen und im darauffolgenden Schuljahr weitere 460 Schulen fremdevaluiert werden. Die für die erste Tranche ausgewählten Schulen erhielten inzwischen vom LS erläuternde Schreiben zu den Terminen, dem Verfahrensablauf und die Namen des Teams. Die Verschiebung der Pfingstferien 2009 führte auch hier noch einmal zu einer Änderung der bisherigen Planung.

Die Berücksichtigung des Schularten- und Regionalproporzes, unter dem die Schulen im randomisierten Verfahren (Losverfahren) ausgewählt worden waren, konnte nicht strikt eingehalten werden, da die Sonderschulen insgesamt wegen ihrer besonderen Situation und dem Mangel an schulartspezifischen Evaluatoren im Zeitplan auf das übernächste Jahr verschoben werden mussten.

Der HPR wird darauf bestehen, dass den im Schuljahr 2008/09 fremdevaluierten Schulen, die ja nur einen einjährigen Vorlauf haben, während danach die Schulen immer zwei Jahre vor Beginn ihrer Fremdevaluation informiert werden, dennoch die gesamte ihnen zustehende Entlastung zugutekommt -
auch noch nach Abschluss der Fremdevaluation zur Nachbereitung des Evaluationsprozesses, falls zum Beispiel die Beratungstage zuvor nicht hatten abgerufen werden können.

Focus-Umfrage

Für die vom Focus initiierte Umfrage bei Schulen, Lehrern, Eltern und Schülern mit dem Ziel einer Schul-Datenbank gibt es in Baden-Württemberg zwar weiterhin keine Genehmigung, aber auch keine eindeutige Untersagung. Auf Nachfrage der Vorsitzenden des Hauptpersonalrats wurde aus dem Kultusministerium zunächst versichert, dass schon wegen des kommerziellen Hintergrunds dieser Umfrage, womit sich das Kultusministerium erstmalig konfrontiert sah, eine solche Genehmigung auch nicht erteilt werden soll.

Statt einer eindeutigen Mitteilung, dass gemäß der Verwaltungsvorschrift "Werbung und Erhebungen an Schulen" eine solche Umfrage in Baden-Württemberg nicht zulässig ist, erfolgte jedoch schließlich nur eine unbefriedigende Weitergabe der Entscheidung an die Schulen. Der HPR bleibt bei seinem Rat an die Schulen, sich an dieser Umfrage nicht zu beteiligen.

Fortbildung

Bei der Verteilung der Mittel für zentrale Fortbildungsmaßnahmen in den Akademien konnte der HPR erreichen, dass der Anteil des Gymnasiums nun etwas günstiger ausfällt als in den vergangenen Jahren. Für Regionale Fortbildungen des Kultusministeriums in den Regierungsbezirken sind bereits in den letzten Jahren vom Finanzministerium verfügte Mittelkürzungen erfolgt. Dagegen war der HPR bisher machtlos, kämpft aber weiter darum, dass es hier zu keinen neuen Kürzungen oder Verschiebungen zugunsten der Sprengelfortbildungen kommt.

Rahmendienstvereinbarung zum Einsatz von Lernplattformen

Der HPR hat erst nach langwierigen Verhandlungen mit dem Kultusministerium, besonders um den Datenschutz in diesem Bereich zu sichern, im Juni 2008 der vom Kultusministerium vorgelegten Rahmendienstvereinbarung zum Einsatz einer Lernplattform zugestimmt. Der HPR legte Wert darauf, dass keine Überwachung der Nutzer der Lernplattform stattfinden kann und die Mitbestimmungsrechte der Personalvertretung klar definiert sind.

Fragen der Datensicherheit, der Administratorenrechte sowie der Speicherung personenbezogener Daten können nach Ansicht des HPR zufriedenstellend gelöst werden, wenn die Lernplattform über BelWue (Baden-Württemberg extended lan) eingerichtet und betrieben wird. Der HPR erreichte weiterhin, dass im Anschreiben an die Schulen auf notwendige Rahmenbedingungen hingewiesen wird, d.h. dass beim Einsatz einer Lernplattform ausreichend PC-Arbeitsplätze zu der üblichen Arbeitszeit und in einer angemessenen Lernumgebung zur Verfügung stehen sollen.

Aufgrund der Kenntnisse über die Arbeitsmöglichkleiten mit der Lernplattform Moodle, die der HPR in einer speziell anberaumten Fortbildung erworben hat, rät der HPR den Örtlichen Personalräten (ÖPR) darüber hinaus Folgendes:

- an der Schule sollten immer zwei Administratoren zur Verfügung stehen,
- Administratorrechte der Lernplattform sollten nicht bei der Schulleitung liegen,
- der ÖPR sollte die Einhaltung der Bestimmungen der Rahmendienstvereinbarunggemeinsam mit den Administratoren überwachen.

Gegebenenfalls müssen die Örtlichen Personalräte dafür entsprechend geschult werden.

Da im Schulbereich jetzt immer mehr auch rein schulinterne Informationen auf elektronischem Weg über webbasierte Verfahren verbreitet werden, strebt der HPR zum Schutz der Lehrkräfte eine weitere Rahmendienstvereinbarung für den Einsatz von Kommunikationsplattformen im Schulbereich an. Darin sollen für die innerschulische Kommunikation zwischen Schulleitung und Kollegium Fragen des Zugriffs, der Rahmenbedingungen usw. geregelt werden. Das Kultusministerium hat dem HPR dazu bisher jedoch noch keinen konkreten Vorschlag unterbreitet.

Annette Laur
Vorsitzende des Hauptpersonalrats

www.phv-bw.de