Aktuelles aus dem Hauptpersonalrat Gymnasien

Qualitätsoffensive Gymnasien

Der HPR hat den vom KM vorgesehenen Entlastungsstunden für die Organisation der Hausaufgabenbetreuung an den Gymnasien sofort zugestimmt. Wir sind zwar der Meinung, dass dies natürlich keinen Ausgleich für die Arbeitszeiterhöhungen und Mehrbelastungen bedeuten kann, die in den letzten Jahren vor allem die Lehrkräfte an den Gymnasien getroffen haben, sehen hierin aber einen ersten Schritt in die richtige Richtung, die Lehrkräfte an den Gymnasien wenigstens ansatzweise etwas zu unterstützen bei den immer umfangreicher werdenden, teilweise unterrichtsfernen Aufgaben.

Für eine weitere Verbesserung der Unterrichtsqualität an den Gymnasien bräuchten wir allerdings tiefgreifendere Maßnahmen zum Ausgleich des Verwaltungs- und Betreuungsaufwands, der in den vergangenen Jahren durch die Abschichtung von Aufgaben auf die einzelne Schule, aber auch durch die andauernden, zum Teil in ihren Auswirkungen zu wenig durchdachten Reformansätze am Gymnasium sowie durch die immer heterogener werdende Zusammensetzung unserer Schülerschaft entstanden ist. Welche Maßnahmen wären das zum Beispiel? Denkbar wären Entlastungsstunden für den Einsatz in der Kursstufe sowie für die Übernahme von Sonderaufgaben, die im Gymnasium immer mehr zur Regel und damit zum Alltag werden, bei der Deputatsverpflichtung aber bisher nicht angemessen berücksichtigt werden können. Außerdem müsste unbedingt das Anrechnungskontingent für Schulverwaltungsaufgaben weiter erhöht werden, denn schon seit langem sind nicht nur die Schulleitungen mit der Verwaltung befasst, sondern eine Vielzahl von Kolleginnen und Kollegen in A14 oder sogar in A13; das zur Verfügung stehende Stundenkontingent reicht nicht, um wirklich allen von Verwaltungsmehrarbeit betroffenen Lehrkräften den hierfür notwendigen Zeitausgleich zukommen zu lassen!

Hier stellt sich die Frage, ob es nicht besser, weil ökonomisch sinnvoller wäre, mehr Verwaltungs- und Betreuungspersonal für alle Tätigkeiten einzustellen, die originär nichts mit dem Fachunterricht zu tun haben. Wir fragen auch: Braucht man denn zum Beispiel für Bushaltestellen-, Pausen- und Mittagsaufsichten, für das Erstellen unterschiedlichster Listen, für die Instandhaltung und Ausgabe von Medien u. a. m. wirklich den akademisch ausgebildeten Gymnasiallehrer? Kann man nicht mit einer anderen Ausbildung diese Aufgaben ebenso gut ausführen? Könnten somit nicht wieder Kapazitäten einer hochwertigen Lehrtätigkeit zugeführt werden, die dort dringend gebraucht werden?

Einigungsstelle zur Altersermäßigung

Der Vorsitzende Richter der Einigungsstelle zur Neuregelung der Altersermäßigung befand trotz eingehender Diskussion der vom HPR vorgebrachten Argumente, dass der HPR mit nicht zureichenden Gründen seine Zustimmung zur Neuregelung verweigert habe. Der Arbeitgeber habe keine sachwidrige Entscheidung getroffen. Es handele sich nämlich hierbei um eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers, deshalb sei er frei in der Ausgestaltung dieser Leistung. Es liege sogar in seinem Ermessen, die Altersermäßigung komplett zu streichen. Die Deputatsverpflichtung stehe nicht im direkten Zusammenhang mit der Gewährung einer Altersermäßigung. Somit wird zum Schuljahr 2009/10 der auf politischer Ebene ausgehandelte Kompromiss, dass alle Lehrkräfte mit Beginn des Schuljahres, in dem sie das 58. Lebensjahr vollenden, eine Altersermäßigung von einer Deputatsstunde erhalten, in Kraft treten.

Zur Erinnerung: Der HPR Gymnasien hatte im Juni der Verordnung zur Arbeitszeit der Lehrer an öffentlichen Schulen in Baden-Württemberg, in der die Altersermäßigungen neu geregelt werden, nicht zugestimmt. Mit dem Argument, es sei ja schon alles dazu gesagt, hatte das KM weitere Gespräche und Verhandlungen mit dem HPR abgelehnt und sofort die Einigungsstelle angerufen.

Der HPR Gymnasien sieht nach wie vor in der geänderten Regelung eine starke Benachteiligung der 55- bis 57-jährigen Lehrkräfte im Höheren Dienst. Sie sind die einzige Lehrergruppe, deren Unterrichtsverpflichtung seit dem Schuljahr 1993 auf diese Weise um rund 20 Prozent erhöht würde (von 21 Wochenstunden im Schuljahr 1993 auf 25 Wochenstunden im Schuljahr 2010!). Der PhV begrüßt jedoch, dass in einer Übergangsregelung den wissenschaftlichen Lehrkräften am Gymnasium, die im Schuljahr 2008/09 55 Jahre alt werden, die Altersermäßigung noch gewährt wird.

Lehrereinstellung und Unterrichtsversorgung

Die Einstellungsrunde 2008 erwies sich trotz der frühen Einstellungszusagen schwieriger als ursprünglich erwartet. Letztendlich konnten unter anderem auch wegen der teilweise nur geringen Mobilität der Bewerberinnen und Bewerber in der Einstellungsrunde 2008 nicht alle zur Verfügung stehenden Stellen besetzt werden. Die Unterrichtsversorgung im Schuljahr 2008/09 scheint formal einigermaßen gewährleistet zu sein. Sobald uns landesweit gesicherte Zahlen vorliegen, werden wir erneut berichten.

A14-Beförderungen

Für das Beförderungsverfahren im Oktober 2008 hat das KM die Zahlen jetzt vorgelegt. Die Regierungspräsidien wie auch die Schulleitungen müssen nun schnell handeln, damit die Beförderungen noch im Oktober durchgeführt werden können. Der HPR bedauert außerordentlich, dass es dem Kultusministerium in der Auseinandersetzung mit dem Finanzministerium nicht gelungen ist, das konventionelle Beförderungsverfahren wie gehabt im Frühjahr durchzuführen und hofft, dass sich zum Ausgleich im kommenden Jahr der prozentuale Anteil an Beförderungsstellen zugunsten des konventionellen Verfahrens erhöht.

 

Annette Laur,
Vorsitzende des Hauptpersonalrats

 

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