Urheberrecht an der Schule:
Kopien aus Schulbüchern weiterhin zulässig!
Einigung zwischen Ländern und Schulbuchverlagen
Nach der zum 1. Januar 2008 in Kraft getretenen Fassung des § 53 Abs. 3 Urheberrechtsgesetz ist jegliches Kopieren aus Schulbüchern zu Unterrichtszwecken von der Einwilligung der Schulbuchverlage abhängig. Bundesländer, Städtetag und Schulbuchverlage führten Verhandlungen über einen neuen Gesamtvertrag zur pauschalen Abgeltung der Urheberrechte und einigten sich für die Dauer der Verhandlungen zunächst auf ein Moratorium bis zum Ende der Sommerferien 2008, sodass an den Schulen auch nach Beginn des Schuljahrs 2008/09 weiterhin gemäß der alten Regelung aus Schulbüchern kopiert werden konnte. Die Verhandlungen über einen Gesamtvertrag zwischen Ländern und Schulbuchverlagen gestalteten sich allerdings sehr schwierig, sodass das Moratorium bis zum Abschluss des Gesamtvertrages verlängert wurde.
Inzwischen haben sich Länder und Schulbuchverlage auf eine pauschale Abgeltung der urheberrechtlichen Ansprüche geeinigt, die rechtlich in einem neuen Gesamtvertrag fixiert werden. Das Moratorium gilt bis zum Abschluss dieses Gesamtvertrages weiter. Damit kann die seitherige schulische Praxis bis zum Ablauf dieses Gesamtvertrages am 31.12.2010 fortgesetzt werden.
Die Länder entrichten gemäß des neuen Gesamtvertrages zur pauschalen Abgeltung von Ansprüchen nach § 53 Abs. 3 UrhG für das Fotokopieren aus Schulbüchern zu Unterrichtszwecken für das Jahr 2008 einen Betrag in Höhe von 6 Millionen Euro, für das Jahr 2009 6,5 Millionen Euro und für 2010 einen Betrag von 7 Millionen Euro (Quelle: Städtetag Baden-Württemberg und Deutscher Städtetag).
Der Philologenverband begrüßt, dass sich Kommunen, Länder und Schulbuchverlage auf eine pragmatische Lösung einigen konnten und der Unterrichtsbetrieb auch zukünftig nicht unnötig durch das Urheberrecht behindert wird!
Genaue Hinweise zum Urheberrecht in der Schule finden Sie im Internet unter www.lehrerfortbildung-bw.de > 'Recht/Schule'
Cord Santelmann
Philologenverband BW
Referent für Berufspolitik