Aus dem Hauptpersonalrat
Kritische Anmerkung zur Sonderausschreibung Gymnasien
Mit der vorgezogenen Einstellung zum Schuljahr 2009/10 versucht das Kultusministerium in Sachen Lehrerversorgung die Notbremse zu ziehen: Um nicht noch einmal von anderen Bundesländern wie Hessen, Hamburg und Bayern ausgebremst zu werden, sollen Referendare, die noch mitten in der Ausbildung stehen, schon zum Jahreswechsel die Zusage für ein Gymnasium in Baden-Württemberg erhalten. So weit so gut, hätte dieses Verfahren nicht schon im Vorfeld deutlich sichtbare Schwächen. Eine ist ganz besonders für diejenigen Kolleginnen und Kollegen spürbar, die schon seit Jahren im Dienst sind und sich um eine Versetzung bemühen. Während Ministerialdirektor Fröhlich im Vierteljahresgespräch mit dem Hauptpersonalrat am 2. Dezember 2008 versicherte, dass es keine Anweisung des Kultusministeriums gebe, die eine Freigabe für Versetzungen unterbinden würde, sieht die Realität in den einzelnen Regierungspräsidien oft anders aus: die Schulleitungen wurden teilweise angewiesen, die Versetzungsanträge gar nicht weiterzureichen, weil das Regierungspräsidium keine Freigabe gewähre. Nach Auffassung des HPR widerspricht dies dem mit dem Kultusministerium vereinbarten Grundsatz "Versetzung vor Einstellung" und benachteiligt die Lehrerinnen und Lehrer, die schon seit Jahren ihren Dienst gewissenhaft versehen. Wissend, dass man als Beamter keinen Anspruch auf eine Versetzung hat, fühlen sie sich als chancenlose Konkurrenten zu den Berufsanfängern, die zum Teil attraktive Stellen gleich zu Beginn ihrer Dienstzeit erhalten und für Jahrzehnte besetzen. Dies stellt de facto eine massive Benachteiligung für die älteren Kolleginnen und Kollegen dar, welche sich weder auf das Berufsklima noch auf die Motivation positiv auswirkt. Aus diesem Grund müssen die Bezirkspersonalräte jetzt besonders darauf achten, dass die Versetzungsanträge mit Wohlwollen und Großzügigkeit vor allen weiteren Maßnahmen bearbeitet werden.
Alternativen zur Lehrergewinnung
Der HPR hat in seinem Vierteljahresgespräch Ministerialdirektor Fröhlich auch wirksamere Methoden vorgeschlagen, um die Referendare an das Land Baden-Württemberg zu binden: das Land soll die jungen Kollegen nicht erst mit dem 1. Schultag, sondern schon zum 1. August einstellen und bezahlen, und es könnten für den ländlichen Raum Zulagen auf Zeit gewährt werden.
Informationen zu Beurlaubungen und Auslandsschuldienst
Was sich schon bei der Sonderausschreibung im November gezeigt hat, wird beim Thema Beurlaubung besonders deutlich: während die Beurlaubungen aus familiärem Grund gesetzlich geregelt sind, werden Beurlaubungen wegen Bewerberüberhangs in der Regel nicht mehr gewährt. Anträge auf Auslandsschuldienst können auf jeden Fall weiter gestellt werden, sie werden aber sehr genau geprüft.
Kultusminister Rau hat die Schulleitungen aufgerufen, mit den Kollegen alle Möglichkeiten einer Deputatsaufstockung auszuloten, um die kritische Situation der Unterrichtsversorgung zu meistern. Wenden Sie sich mit ihren Fragen an die Vertreter des Bezirks- oder Hauptpersonalrats, wenn Sie sich über Ihre Rechte und Pflichten nicht sicher sind!
Vergleichsarbeiten werden nicht mehr benotet
Die Entscheidung des Kultusministeriums, die Vergleichsarbeiten auf den Beginn des Folgeschuljahres zu legen und nicht zu benoten, hat viele Wellen geschlagen. Dabei ist bislang noch ungeklärt, wann die letzte Zentrale Klassenarbeit im G 9 stattfindet: am Ende von Klasse 10 (alte Regelung) oder am Anfang von Klasse 11 (neue Regelung), was aber keinen Sinn macht. Es bleibt dabei, dass die Mittlere Reife in Baden-Württemberg nach Klasse 10 vergeben wird. Für die Schüler, die an das Berufliche Gymnasium wechseln wollen, ergeben sich folgende Möglichkeiten: sie können dies sowohl nach der 9. als auch nach der 10. Klasse tun. Schafft ein Schüler, der nach Klasse 9 die Schule wechselt, die 11. Klasse am Beruflichen Gymnasium nicht, dann hat er lediglich einen Hauptschulabschluss.
Claudia Hildenbrand