Philologenverband Baden-Württemberg fordert:
Erhöhung der Anzahl der Freistellungsstunden für die Örtlichen Personalräte an den Schulen
Die Aufgaben und Verpflichtungen der Örtlichen Personalräte (ÖPR) sind in den letzten Jahren immer weiter angewachsen. Schon lange reichen die zur Verfügung stehenden Freistellungsstunden nicht mehr aus, um die Örtlichen Personalräte an den Schulen für ihre Arbeit angemessen zu entlasten. Die Aufgaben und Rechte des ÖPR ergeben sich aus dem Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG), insbesondere aus dem § 68 und den §§ 75 bis 80, wobei sich die Anzahl der Mitglieder im ÖPR gemäß § 14 LPVG an der Anzahl der Lehrkräfte der Schule orientiert. Für ihre Tätigkeit können die Personalratsmitglieder nach § 47 LPVG vom Unterricht freigestellt werden. Der Umfang der Freistellungen für ÖPR-Mitglieder ist in der Verwaltungsvorschrift (VwV) "Arbeitszeit der Lehrer an öffentlichen Schulen" geregelt.
| Nach LPVG | Nach VwV | Forderung | |
| Anzahl der Lehrkräfte an der Schule |
Anzahl der ÖPR- Mitglieder |
Anzahl der Freistellungs- stunden |
Anzahl der Freistellungs- stunden |
| 5 - 20 | 1 | 0 | 1 |
| 21 - 24 | 3 | 0 | 4 |
| 25 - 40 | 3 | 1 | 4 |
| 41 - 50 | 3 | 2 | 4 |
| 51 - 74 | 5 | 2 | 6 |
| 75 - 99 | 5 | 3 | 7 |
| 100 - 150 | 5 | 6 | 8 |
| 151 - 300 | 7 | 6 | 10 |
In der Gegenüberstellung "Anzahl der ÖPR-Mitglieder" und "Anzahl der
Freistellungsstunden" wird deutlich, dass die in der VwV festgelegte Anzahl an Entlastungsstunden nicht der Vorgabe des LPVG entspricht, wonach die Größe des Kollegiums entscheidend für die Anzahl der Personalratsmitglieder ist.
Wenn beispielsweise in Kollegien
dann wird klar, dass mit einer derartigen Zuordnung der Freistellungsstunden eine sinnvolle und angemessene Entlastung der Personalräte nicht gewährleistet ist.
Nach Auffassung des Philologenverbandes muss jedes Personalratsmitglied mindestens eine Stunde Entlastung für die regelmäßig stattfindenden notwendigen Sitzungen und Beratungen erhalten. Darüber hinaus sind für regelmäßig erforderliche Tätigkeiten weitere Entlastungsstunden zu gewähren. Daraus ergibt sich die Forderung des PhV BW, die Anzahl der Freistellungsstunden jeweils um mindestens eine Stunde höher als die Anzahl der Personalratsmitglieder anzusetzen, wie es vom Verband zum Beispiel in der letzten Spalte der Tabelle vorgeschlagen wird.
In seinem Schreiben an Kultusminister Helmut Rau hat PhV-Landesvorsitzender Bernd Saur diese Forderung erhoben und ausführlich erläutert.
Andreas Horn