PhV-Landesvorsitzender Bernd Saur schrieb an Kultusminister Helmut Rau
Die Mehrarbeit der Örtlichen Personalräte an den Schulen erfordert eine Erhöhung der Freistellungen
In seinem Brief, den Landesvorsitzender Bernd Saur am 28. Januar dieses Jahres an Kultusminister Helmut Rau geschrieben hat, zeigt er auf, dass die Arbeit für die Örtlichen Personalräte in den letzten Jahren in erheblichem Umfang zugenommen hat. Saur bat in seinem Schreiben den Kultusminister, sich für eine Änderung der Verwaltungsvorschrift "Arbeitszeit der Lehrer an öffentlichen Schulen" einzusetzen. Saur bat außerdem um ein Gespräch, das nach dem Redaktionsschluss dieser gbw-Ausgabe stattgefunden hat. Wir werden in unserem nächsten Heft darüber berichten. Hier der Wortlaut des Briefes von Bernd Saur an Ministerpräsident Helmut Rau:
"Sehr geehrter Herr Minister Rau,
mit Sorge beobachtet der Philologenverband Baden-Württemberg (PhV BW), dass die Aufgaben der Örtlichen Personalräte an den Gymnasien in den letzten Jahren ständig gewachsen sind, ohne dass die Anzahl der für die Entlastung der Personalratsmitglieder zur Verfügung stehenden Freistellungsstunden erhöht wurde. Die viel zu geringe Anzahl der Freistellungsstunden für die Personalratsarbeit an den Schulen ist schon lange nicht mehr ausreichend, um Örtliche Personalräte für ihre Aufgaben und Verpflichtungen angemessen zu entlasten. Die Verpflichtungen der Örtlichen Personalräte werden insbesondere auch durch die zunehmende Verlagerung von Entscheidungsbefugnissen auf die Schulleitungen umfangreicher. Diesem Umstand wurde jetzt durch Erhöhung der Schulleitungszeit und der entsprechenden Änderung der Verwaltungsvorschrift "Arbeitszeit der Lehrer an öffentlichen Schulen" Rechnung getragen. Die hohen und weiter steigenden Anforderungen an die Personalratsarbeit an den Schulen müssen daher ebenso durch eine Anhebung der Anzahl von Freistellungen berücksichtigt werden.
Die Aufgaben des Örtlichen Personalrats
ergeben sich aus dem Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG), insbesondere aus § 68 und §§ 75 - 80. Sie sind sehr umfangreich und ganz besonders in den letzten Jahren erheblich angewachsen. Dies wird in der folgenden Zusammenfassung der wichtigsten Schwerpunkte der Personalratstätigkeit deutlich:
Die Freistellungen für ÖPR-Mitglieder
müssen sich an der hohen zeitlichen Belastung durch die Personalratstätigkeit orientieren, die natürlich auch von der Größe des Lehrerkollegiums abhängig ist.
Entsprechend richtet sich die Anzahl der Mitglieder im ÖPR nach § 14 LPVG auch nach der Anzahl der Lehrkräfte an der Schule. Für ihre Tätigkeit können nach § 47 Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG) die Personalratsmitglieder vom Unterricht freigestellt werden.
Der Umfang der Freistellungsstunden ist jedoch für die Schulen in der VwV "Arbeitszeit der Lehrer?" überhaupt nicht angemessen geregelt, denn z. B. erhalten in Kollegien mit 40 Lehrkräften die drei Personalratsmitglieder zusammen nur eine Entlastungsstunde, und in Kollegien mit 70 Lehrkräften sind es für fünf Personalratsmitglieder nur zwei Entlastungsstunden.
Außerdem zeigt der Vergleich, dass die in der VwV festgelegten Entlastungsstunden überhaupt nicht zu der im LPVG an der Größe des Kollegiums orientierten Anzahl der Personalratsmitglieder "passen". Denn in Kollegien mit bis zu 24 Lehrkräften sind überhaupt keine Freistellungen vorgesehen, obwohl der ÖPR ab 21 Lehrkräften bereits drei Mitglieder hat. In Kollegien mit bis zu 40 Lehrkräften erhalten drei PR-Mitglieder eine Freistellungsstunde, ab 41 Lehrkräften sind es zwei Stunden und ab 51 Lehrkräften sind es für fünf PR-Mitglieder auch nur zwei Stunden.
Dies sind Ungereimtheiten in der Zuordnung von Freistellungsstunden, die angesichts der ständig wachsenden Personalratsaufgaben an den Schulen dringend beseitigt werden müssen. Der Philologenverband Baden-Württemberg fordert daher eine Erhöhung der Freistellungsstunden für die Personalratsarbeit an den Schulen, und zwar nach folgendem Grundsatz: Ab 21 Lehrkräften ist die Anzahl der Freistellungsstunden jeweils mindestens um eins höher als die Anzahl der PR-Mitglieder, damit alle Mitglieder und insbesondere der Vorstand des Personalrats angemessen entlastet werden können.
In diesem Sinne möchte ich Sie bitten, sich für eine entsprechende Änderung der Verwaltungsvorschrift "Arbeitszeit der Lehrer an öffentlichen Schulen" einzusetzen. Gerne würden wir diese und weitere drängende Fragen mit Ihnen persönlich besprechen und bitten daher freundlichst um einen Gesprächstermin im Ministerium."