Aktuelles aus dem Hauptpersonalrat

Forderung nach deutlicher Erhöhung der Freistellung für Örtliche Personalräte

Der HPR hat in einem Schreiben an Ministerialdirektor Fröhlich auf die eklatante Diskrepanz zwischen den ständig wachsenden Aufgaben und Belastungen der Örtlichen Personalvertretungen und der für sie festgelegten Freistellung hingewiesen. Der HPR fordert daher eine Anpassung der Freistellungsregelung an die veränderte Situation in den Schulen. Eine Antwort erhält der HPR nach Mitteilung des Kultusministeriums nicht vor Ende März, nach dem zu diesem Problem vom Philologenverband zeitgleich beantragten Gespräch mit Kultusminister Rau.

Änderung im Landesreisekostengesetz

Seit dem 01. Januar 2009 gilt ein neues Reisekostengesetz. Die wichtigste Änderung ist der Ausschluss von Ansprüchen nach Ablauf von 6 Monaten. Das gilt auch für die Beantragung von Trennungsgeld!

Lenkt das Kultusministerium bei der Zielvereinbarung zwischen Schule und Schulaufsicht doch noch etwas ein?

In der Frage der Zielvereinbarungen besteht weiterhin Dissens zwischen dem HPR und dem Kultusministerium, da man dort die Auffassung vertritt, dass Zielvereinbarungen lediglich zwischen der Schulleitung und der Schulaufsicht geschlossen werden und damit kein Mitbestimmungsfall vorliegt. Der HPR hingegen hält eine Dienstvereinbarung für notwendig, in der die einzelnen Umsetzungsschritte für Zielvereinbarungen an den Schulen geregelt werden. Aufgrund seiner Erfahrungen hält der HPR die im LPVG vorgeschriebene "vertrauensvolle Zusammenarbeit" zwischen Schulleitung und Personalvertretung für eher gewährleistet, wenn durch eine vereinheitlichende Dienstvereinbarung bereits im Vorfeld des Zielvereinbarungsprozesses klare Absprachen gegeben sind. Im Kultusministerium will man über diese Frage nun doch noch einmal nachdenken.

Beförderung nach A-14

Für den 01. Mai 2009 stehen beim konventionellen Beförderungsverfahren landesweit 90 Beförderungsmöglichkeiten zur Verfügung. Davon entfallen auf die einzelnen Regierungspräsidien:

RP Stuttgart 35 Beförderungsmöglichkeiten
RP Karlsruhe 19 Beförderungsmöglichkeiten
RP Freiburg 19 Beförderungsmöglichkeiten
RP Tübingen 17 Beförderungsmöglichkeiten

Der Anstellungsjahrgang 1998 wird erstmalig geöffnet, sodass Lehrkräfte mit folgender Beurteilung befördert werden konnten:

1.In den Anstellungsjahrgängen bis einschließlich 1996 mit mindestens guter Beurteilung.
2.Im Anstellungsjahrgang 1997 mit mindestens sehr gut bis guter Beurteilung.
3.Im Anstellungsjahrgang 1998 mit mindestens sehr guter Beurteilung.

In diesem Jahr greift erstmals eine durch den TV-L bedingte Veränderung: Wenn Lehrkräfte der Entgeltgruppe 13 (die so genannten "Erfüller") im Rahmen der konventionellen Beförderung, bei Vorliegen der Voraussetzungen, höhergruppiert werden können, benötigen sie nun eine Stelle des für die beamteten Lehrkräften ausgewiesenen Kontingents an Beförderungsmöglichkeiten. Bisher konnte die Höhergruppierung der Erfüller ohne eine Anrechnung auf die Beamtenstellen vorgenommen werden.

Optimierung von Versetzung online

Unseren Informationen nach können beim Kultusministerium zum Versetzungsverfahren Online noch Vorschläge zur Optimierung des Verfahrens eingebracht werden. Wir bitten daher, dem Verband Probleme und Verbesserungsvorschläge mitzuteilen, die wir dann gesammelt ans Kultusministerium weiterreichen, damit das System nach Möglichkeit angepasst werden kann.

Lücke zwischen Qualitätsanspruch und Kürzung der Fortbildungsmittel

Der HPR vermerkt einen zunehmenden Widerspruch zwischen den Zielen der Qualitätsoffensive Gymnasium und den Verhältnissen in der Lehrerfortbildung. Wenn die Landesregierung immer wieder beteuert, dass eine Verbesserung des Unterrichts eines ihrer hochrangigsten Ziele sei, kann sie nicht gleichzeitig Fortbildungsmittel drastisch herunterfahren. In den letzten Jahren haben die Mittelkürzungen bei der regionalen Fortbildung jedoch ein Maß erreicht, dass sich sogar das Kultusministerium zu folgender Feststellung veranlasst sieht: "Die regionale Lehrerfortbildung verkraftet jedoch keine weiteren Einsparauflagen mehr, ohne dass dies zu erheblichen Qualitätsverlusten führen wird." Dieser Aussage haben auch der HPR und der Philologenverband nichts mehr hinzuzufügen.

Der HPR kritisierte gegenüber dem Kultusministerium eine deutliche Verschiebung des Schwerpunkts der Fortbildungen hin zu den Steuerungsmitteln (Fremdevaluation (FEV), Fortbildung für neu ernannte Schulleiter, Personalentwicklungsmaßnahmen, Neuausstattung der regionalen Multimediastandorte mit entsprechender Hard- und Software) auf Kosten der originären Fachfortbildung. Es ist nicht akzeptabel, dass die Fortbildung im Bereich der neu gewachsenen Aufgaben der Schulen zu Lasten der inhaltlichen Fortbildung gehen. Der HPR fordert daher für die Zukunft eine Erhöhung des Budgets für ein hochwertiges und auch ausreichendes Angebot an fachbezogener Fortbildung, zum Beispiel auch durch Einbindung der Universitäten in die gymnasiale Fortbildung.

Annette Laur

www.phv-bw.de