Ablösung der Arbeitgeberrichtlinien zur Eingruppierung der Lehrkräfte im Arbeitnehmerverhältnis in Sicht:
Tarifverhandlungen über eine Entgeltordnung beginnen!
Entsprechend der Tarifeinigung vom 1. März 2009 beginnen die Tarifverhandlungen über eine Entgeltordnung für Lehrkräfte im Arbeitnehmerverhältnis (Lehrkräfte i. A.) nach der Sommerpause 2009. Bisher haben die Bundesländer nach ihren eigenen Richtlinien die Eingruppierung der Lehrkräfte i. A. vorgenommen. Die Eingruppierung ordnet die Lehrkraft i. A. einer Fallgruppe zu und legt damit die Entgeltgruppe über eine "Umrechnung" von BAT nach E, zum Beispiel E13 nach "Umrechnung" von BAT IIa, fest. Nun soll eine transparente Eingruppierungsordnung innerhalb der neuen Entgeltordnung die bisherigen ländereigenen Arbeitgeberrichtlinien zur Eingruppierung ersetzen und bewirken, dass die tarifbeschäftigten Lehrkräfte i. A. automatisch in der entsprechenden Entgeltgruppe eingruppiert sind. Diese muss aus Sicht des Philologenverbands folgende Aspekte berücksichtigen: die hohe, zeitintensive Qualifikation einer akademischen Ausbildung einschließlich Referendariat, eine Grund-Eingruppierung, die nach Ausbildung und Tätigkeit bis E14 reichen muss, Höhergruppierung bei besonderen schulbezogenen Aufgaben bzw. "höherwertiger Tätigkeit" und eine befriedigende Perspektive für Seiteneinsteiger nach einer entsprechenden Nachqualifizierung und mehrjährigen Berufstätigkeit an der Schule.
Ursula Kampf
Tarifbeauftragte des Philologenverbands Baden-Württemberg