Lebensarbeitszeit:
Positionen des PhV BW zur Pension mit 67
Der Philologenverband Baden-Württemberg wehrt sich gegen die Pläne der Landesregierung für einen baden-württembergischen Sonderweg eines im Vergleich zu Bund und Kommunen früheren Einstiegs in die Pension mit 67 und stellt zusätzliche Forderungen auf.
Pensionspläne von Bund, Land und Kommunen
Bund und Kommunen haben bereits die Verlängerung der Lebensarbeitszeit auf 67 zwischen 2019 und 2029 beschlossen. Ministerpräsident Oettinger und Teile der Landes-CDU forderten bisher einen weitergehenden baden-württembergischen Sonderweg mit früherem Einstieg und Abschluss der Verlängerung der Lebensarbeitszeit auf 67: Die Pension mit 67 sollte schon zwischen 2012 und 2020 schrittweise eingeführt werden.
"Kompromiss" in Sicht?
Die jetzt von CDU und FDP für Baden-Württemberg anvisierte "Kompromissregelung" sieht Folgendes vor: Auf die vorgezogene Verlängerung der Lebensarbeitszeit verzichtet das Land, falls so viele Beamte freiwillig die Lebensarbeitszeit verlängern, dass 205 Mio. Euro eingespart werden können. Die Überprüfung dieses Einsparziels erfolgt bereits 2012. Volker Stich, Vorsitzender des Beamtenbundes Baden-Württemberg, geht von maximal 25 Prozent freiwilligen Verlängerungen aus. Falls die Überprüfung des Einsparziels 2012 negativ ausfällt, soll ein gegenüber den früheren Plänen gemäßigter vorgezogener Einstieg in die Pension mit 67 erfolgen, und zwar in 12 Stufen bis 2023, wodurch die anvisierten Einsparungen gegenüber dem Bundeskonzept von 205 Millionen Euro entstehen könnten.
Außerdem sind weitere Planungen im Gespräch: Die Anrechnung der Ausbildungszeiten soll von drei auf zweieinhalb Jahre verkürzt werden, wodurch jährliche Einsparungen von etwa 20 Millionen Euro erzielt werden könnten. Dies entspricht der Bundesregelung. Des Weiteren soll die Gesundheitsvorsorge gestärkt, unterhälftige Teilzeit ermöglicht und ein Zulagensystem bei einer Dienstzeit über mehr als 45 Dienstjahre hinaus eingeführt werden. Es ist auch an Altersteilzeit für Schwerbehinderte gedacht. Das Gesamtkonzept soll noch mit Verbänden und Gewerkschaften diskutiert werden.
Beurteilung
Der "Kompromiss" könnte sich schon 2012 als "Mogelpackung" entpuppen: Das Einsparziel scheint allein durch freiwillige Verlängerungen der Lebensarbeitszeit nicht erreichbar, sodass der abgemilderte Sonderweg droht. Ein weiteres Sonderopfer der Beamtenschaft ist aber nicht gerechtfertigt: Bereits mit der Rentenreform von 1957 wurde die Besoldung um sieben Prozent abgesenkt mit der Begründung, dass Pensionsrücklagen gebildet werden müssten; die eingesparten Gelder sind aber von der Politik anderweitig verwendet worden. Rücklagen sind in Baden-Württemberg viel zu spät aufgelegt worden: Von 1999 bis 2007 wurden Versorgungsrücklagen von insgesamt 520 Millionen Euro gebildet, die seit 2007 zu einem Pensionsfond von anfänglich 1 Mrd. Euro aufgestockt wurden, dem kontinuierlich Gelder zugeführt werden sollen. Wenn das nicht reicht, dürfen die Beamten nicht für die Versäumnisse der Politik haftbar gemacht werden! Zumal gerade im Lehrerbereich durch Kürzungen bei der Bezahlung, Arbeitszeiterhöhungen und immer neue Aufgaben die Belastungen in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen sind.
PhV-Positionen
Der PhV BW wehrt sich gegen jeden Sonderweg bei der Pension und fordert darüber hinaus: Im Lehrerbereich muss eine Sonderregelung (wie bei Polizei, Feuerwehr und Vollzugsdienst) aufgrund besonderer Belastungen auch in Zukunft die Pension mit 65 ohne finanzielle Einbußen ermöglichen!
Der PhV BW macht sich dafür stark,
- dass weiterhin die Höchstpension mit 40 Arbeitsjahren erreicht wird,
- die Ausbildungszeiten wie bisher Anrechnung finden,
- die Höchstgrenze zur Pensionskürzung bei 10,8 Prozent erhalten bleibt,
- man auch in Zukunft mit dem 63. Geburtstag auf Antrag in Pension gehen kann,
- man durch Dienst über die Pensionsaltersgrenze hinaus erhöhte Pensionsansprüche erwirbt,
Außerdem setzt sich der PhV BW dafür ein, dass flankierende Maßnahmen für Ältere ergriffen werden:
- die Altersermäßigung muss wieder aufgestockt und
- eine attraktive Altersteilzeitregelung sollte eingeführt werden.
Cord Santelmann
Berufspolitisches Referat des PhV BW