Aktuelles aus dem Hauptpersonalrat
Entwicklungen bei der Dienstrechtsreform
Bei der Dienstrechtsreform sind immer noch keine endgültigen Entscheidungen gefallen. Nach wie vor ist nicht sicher, ob sie, wie vorgesehen, am 1. Juli 2010 in Kraft treten kann. Dennoch können wir in einer Zwischenbilanz auf beachtliche Erfolge verweisen: Der Beamtenbund, der Philologenverband sowie der Hauptpersonalrat erkämpften in unermüdlichen, einander ergänzenden Verhandlungen mit der Landesregierung, dass nun die Verlängerung der Lebensarbeitszeit doch analog zur Bundesregelung in 18 Schritten durchgeführt wird. Das Gesetzgebungsverfahren dazu muss vor dem 1. Januar 2010 abgeschlossen sein, wenn mit dem Jahr 2012 der erste Verlängerungsschritt von einem Monat getan werden soll.
Der Hauptpersonalrat Gymnasien hat weiterhin in hartnäckigen Verhandlungen mit dem Kultusministerium erreicht, dass im Lehrerbereich der Eintritt in den Ruhestand am Ende des Schuljahres, bevor man die gesetzliche Altersgrenze erreicht, erhalten bleiben soll. Außerdem soll für die Juligeborenen des Jahrgangs 1948, die im Jahr 2012 in Pension gehen könnten, folgende Regelung gelten: Damit durch die Verlängerung um einen Monat in ihrem Fall keine unverhältnismäßig große Härte entsteht, sollen sie wählen können, ob sie bis zum Ende des Schuljahres 2012/13 im Dienst bleiben oder lieber mit einem Abschlag von 0,3 Prozent in Pension gehen. Der Hauptpersonalrat erwartet nun, dass diese Vereinbarungen auch von dem neuen Ministerpräsidenten übernommen werden.
Die vorgesehenen Veränderungen in der Besoldungsstruktur werden wohl analog zum TV-L vorgenommen werden, sodass nicht mehr das Lebensalter, sondern die Berufserfahrung für die Eingruppierung entscheidet. Die dadurch und durch die auf zwei Jahre und acht Monate verkürzte Anrechnung der Ausbildungszeit entstandene Benachteiligung des Höheren Diensts wird von der Landesregierung bewusst in Kauf genommen.
In Zukunft soll auch außerhalb der Elternzeit eine unterhälftige Teilzeit möglich sein. Für Schwerbehinderte soll die Altersteilzeitregelung mit etwas veränderten Bedingungen fortgesetzt werden. Die Lücke, die zwischen dem Auslaufen der derzeitigen Regelung am 31. Dezember 2009 und dem Beginn der Neuregelung entsteht, soll schnellstmöglich durch ein Artikelgesetz geschlossen werden, sodass Schwerbehinderten weiterhin Altersteilzeit genehmigt werden kann.
Veränderungen bei der Fremdevaluation
Der Hauptpersonalrat hat der Probephase der veränderten Fremdevaluation zugestimmt. Die Zeiten der Schulbesuche wurden auf einheitlich zwei Tage festgelegt. Die Evaluationsteams werden grundsätzlich aus zwei Evaluatoren bestehen, zu denen bei großen Schulen eine Schreibkraft hinzukommt, die bei den Interviews mitschreiben soll. Zusätzlich zu den Interviews sollen nun auch online-Befragungen durchgeführt werden. Die dadurch gewonnenen Daten erhält die Schule als Anhang zum Bericht über die Fremdevaluation.
Neue Führungsfortbildung
Die Informationsveranstaltungen zur neu konzipierten Führungsfortbildung des Kultusministeriums sind inzwischen in den Regierungspräsidien angelaufen. Diese Veranstaltungen finden schulartübergreifend statt, in der Regel an Samstagen. Dem hatte der Hauptpersonalrat im Beteiligungsverfahren zugestimmt.
Beförderung nach A14
Inzwischen hat der Hauptpersonalrat die Zahlen für die Ausschreibungsstellen im Mai 2010 erhalten. Wie auch in vergangenen Jahren werden diese Stellen gemäß der Verwaltungsvorschrift zur Beförderung nach A14 an die Schulen vergeben, wobei vorrangig die Schulen berücksichtigt werden sollen, die in den vergangenen Jahren keine Ausschreibungsstelle erhalten haben. Die Verteilung auf die Regierungspräsidien sieht folgendermaßen aus:
RP Stuttgart 124 Stellen
RP Karlsruhe 79 Stellen
RP Freiburg 62 Stellen
RP Tübingen 56 Stellen
Für das konventionelle Verfahren im Mai 2010 liegen noch keine Zahlen vor.
Personalausgabenbudgetierung an Schulen
Der Hauptpersonalrat hat jetzt das offizielle Beteiligungsverfahren für das Personalausgabenbudget (PAB) an Schulen erhalten. Den Schulen stehen hier keine zusätzlichen Gelder zur Verfügung, sondern es dürfen nur Mittel aus nicht besetzten Lehrerstellen verwendet werden, und es können nur bis zum Schuljahresende befristete Verträge zur Erfüllung von Landesaufgaben angeboten werden. Daher sieht der Hauptpersonalrat das gesamte Vorhaben sehr kritisch und bezweifelt, dass unter den gegebenen Bedingungen wirklich Arbeitskräfte für die Schulen gewonnen werden können. Da außerdem die für den Abschluss von Arbeitsverträgen unumgänglichen Spezialkenntnisse weder bei den Schulleitungen noch bei den Örtlichen Personalräten vorhanden sein dürften, verweigert der Hauptpersonalrat seine Zustimmung, solange das Kultusministerium das in der Verwaltungsvorschrift nicht entsprechend berücksichtigt.
Lehrereinstellung: Ausschreibungsverfahren im November
Laut Aussage des Kultusministeriums war das Ausschreibungsverfahren im November 2008 ein großer Erfolg, denn es konnten frühzeitig viele Lehrkräfte gewonnen und gebunden werden, die sich sonst um eine Einstellung in anderen Bundesländern bemüht hätten. Somit hatte sich nach Meinung des Kultusministeriums der große Aufwand in den Schulen und den Regierungspräsidien durchaus gelohnt. Da auch in diesem Schuljahr wieder ein deutlich größerer Bedarf an Neueinstellungen vorhanden ist als Bewerber zur Verfügung stehen, stimmte der Hauptpersonalrat trotz weiterhin vorhandener Bedenken hinsichtlich eingeschränkter Versetzungsmöglichkeiten einer erneuten Novemberausschreibung zu. Der Hauptpersonalrat forderte jedoch, dass Probleme, die im ersten Durchgang auftraten, jetzt vermieden werden sollten, da man ja rechtzeitig um sie weiß.
Versetzung
Das Kultusministerium sicherte dem Hauptpersonalrat zu, dass in diesem Jahr Versetzungsanträge, die im letzten Jahr abschlägig beschieden wurden, vorrangig bearbeitet werden sollen. Der Hauptpersonalrat rät daher allen weiterhin versetzungswilligen Kolleginnen und Kollegen, mit dem diesjährigen Antrag nicht bis zum 11. Januar 2010 zu warten, sondern ihn schon jetzt zu stellen, damit die Schulen und die Regierungspräsidien über Versetzungswünsche Bescheid wissen, bevor Einstellungszusagen gemacht werden. Außerdem empfiehlt der Hauptpersonalrat, den jeweiligen Bezirkspersonalräten gleichzeitig eine Kopie des Antrags zukommen zu lassen, damit der Versetzungsantrag von der Stufenvertretung rechtzeitig und umfassend betreut werden kann.
Personalratswahlen im Mai 2010
Im Mai 2010 werden die Personalvertretungen im Schulbereich neu gewählt, und zwar diesmal wieder für die übliche Amtsperiode von vier Jahren. Der Hauptpersonalrat weist darauf hin, dass für eine gute Organisation und Zusammenarbeit in der Dienststelle eine funktionierende Personalvertretung unumgänglich ist. Ohne Örtlichen Personalrat ist außerdem der Informationsfluss zwischen Kollegium und den Stufenvertretungen massiv gestört, da der schulische Ansprechpartner für den Hauptpersonalrat und Bezirkspersonalrat fehlt. Jedes Kollegium sollte daher bestrebt sein, dass sich genügend Kandidatinnen und Kandidaten für den Örtlichen Personalrat - am besten doppelt soviel Personen wie Personalratsmitglieder benötigt werden - zur Verfügung stellen. Nur dann kann erstens eine echte Wahl stattfinden und es sind zweitens auch Nachrücker vorhanden, falls zum Beispiel wegen Beurlaubung, Versetzung oder Übernahme einer Funktionsstelle im Lauf der Amtsperiode Mitglieder aus dem Örtlichen Personalrat ausscheiden.
Annette Laur, Vorsitzende