Position des Philologenverbandes Baden-Württemberg zum Thema "Inklusion"
Die inklusive Schule - Eine Schule für alle? - Visionen und Fakten
Zur UN-Konvention
Im März 2009 ist die Bundesregierung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen beigetreten. Damit wird die Konvention
auch für die BRD rechtsverbindlich. Worum geht es? Im Artikel 24 dieser Konvention wird gesagt, dass auch Menschen mit Behinderung das Recht auf Bildung haben. Ein Recht ohne Wenn und Aber. Wird dieses Recht umgesetzt, muss auch gewährleistet sein, dass "Menschen mit Behinderungen nicht aufgrund ihrer Behinderung vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden und dass Kinder mit Behinderungen nicht aufgrund von Behinderung vom unentgeltlichen und obligatorischen Grundschulunterricht oder vom Besuch weiterführender Schulen abgehalten werden".
Vor dem Hintergrund dieser Entscheidung hat eine öffentliche Kontroverse eingesetzt, die teils mit sachlichen, teils mit ideologisch überzogenen Argumenten geführt wird. Es geht soweit, dass Fundamentalisten unter den Inklusions-Befürwortern die UN-Konvention im politischen Diskurs dazu benutzen, die Abschaffung des mehrgliedrigen Schulsystems, die Abschaffung unserer Sonderschulen, die Abschaffung der Gymnasien bzw. deren Verkürzung auf zwei Jahre, eine Einheitsbesoldung für alle Lehrkräfte, kurz die Einheitsschule für alle zu fordern. Von alldem aber ist in der UN-Konvention nichts zu lesen.
Um den Anspruch und die Bedeutung der UN-Konvention richtig einzuschätzen, muss man wissen, dass weltweit 98 Prozent der Menschen mit Behinderungen bis heute keinen Zugang zu Bildungseinrichtungen haben. Die UN-Konvention ist vor diesem Hintergrund ein entscheidender Schritt nach vorn. Sie nimmt die unterzeichnenden Staaten in die Pflicht, Menschen mit Behinderung über Teilhabe an der Bildung eine Teilhabe an der Gesellschaft zu ermöglichen.
Zum Schulbesuch von Kindern und Jugendlichen
mit Behinderungen in Baden-Württemberg
Wie aber liegen die Dinge in Deutschland und wo stehen wir im Bundesland Baden-Württemberg hinsichtlich Integration und Inklusion? Werden hierzulande behinderte Kinder tatsächlich "ausgegrenzt", "ausgesondert", schulisch "diskriminiert", haben wir - wie behauptet wird - tatsächlich eine "Aussonderungskultur", ein Schulsystem, das Menschen mit Behinderungen in vieler Hinsicht benachteiligt? So die Behauptung der Inklusions-Fundamentalisten.
Zur Versachlichung einige Zahlen: Das Statistische Landesamt geht in einer aktuellen Stellungnahme davon aus, dass die Gesamtzahl der behinderten Schüler in Baden-Württemberg bei 73 300 liegt. Das sind rund vier Prozent der Schülerschaft. 53 900 der behinderten Schüler besuchen Sonderschulen, 19 400, dies sind knapp 27 Prozent, werden bereits jetzt schon in allgemein bildenden Schulen unterrichtet, sind also integriert und erhalten in der Regel zusätzlich noch sonderpädagogische Unterstützung. Es gibt zudem knapp 300 Außenklassen, das heißt reguläre Klassen einer Sonderschule, die an einer allgemein bildenden Schule unterrichtet werden und mit einer Partnerklasse der Gastschule kooperieren. Was also soll angesichts dieser Fakten das Schreckensszenario von "Aussonderung" und "Diskriminierung"?
Aus unserer Sicht spricht alles dafür, Kinder mit Behinderungen in deren eigenem Interesse dort zu fördern, wo dies mit den besten Erfolgsaussichten geschehen kann. Dafür kann im Einzelfall, das heißt je nach Art und Grad der Behinderung, die allgemein bildende Schule oder aber die Sonderschule die optimale Lösung sein. Möglichst viele Kinder mit körperlichen Handicaps, die geistig dazu in der Lage sind, dem Unterricht zu folgen, sind selbstverständlich in die allgemein bildende Schule, auch in die Gymnasien aufzunehmen, und dies darf nicht an unzulänglichen Rahmenbedingungen, zum Beispiel nicht vorhandenen Aufzügen oder Behindertenklosetts scheitern.
Indessen: Wer nur einen Tag in einer Schule für Körperbehinderte, Geistigbehinderte oder einer Tagesförderstätte für Schwerstbehinderte zugebracht hat, weiß, dass es auch Fälle von Mehrfachschwerbehinderung, Schwerstbehinderung, geistiger Behinderung mit individuellem Förder- und Pflegebedarf gibt, dem in der Regel nur eine Sonderschule mit fachlich qualifizierten Lehrkräften und Spezialeinrichtungen entsprechen kann.
Es gibt deshalb nicht wenige Eltern, die sich aus vielerlei Gründen für die Sonderschule entscheiden und diese unbedingt erhalten wollen: wegen der hohen fachlichen Kompetenz der Lehrkräfte, ihren diagnostischen, medizinischen und entwicklungspsychologischen Kenntnissen, aber auch wegen der homogenen Klassen mit extrem niedrigen Schülerzahlen, der vorhandenen Spezialausstattung für Diagnose, Therapiemöglichkeiten und medizinische Betreuung, des Zusammenseins mit ähnlich behinderten Kindern, des Schonraums, den die Schule bietet, der Gewissheit guter Versorgung und Unterstützung. Dies sind Vorteile, die eine "Schule für alle" bei realistischer Einschätzung der Möglichkeiten derzeit nicht bieten kann und in Zukunft nicht bieten wird.
Elternwahlrecht
Ein Aspekt von besonderem Gewicht ist in den aktuellen Kontroversen das Elternwahlrecht. Für die Forderung, dass die Eltern das letzte Wort bei der Entscheidung über die geeignete Schule für ihr Kind haben, gibt es gute Gründe. Diese Forderung ist berechtigt, denn in der Regel wissen die Eltern am besten, in welcher Schulart ihr Kind optimal gefördert werden kann. Es sind freilich auch Fälle denkbar, etwa Eltern aus bildungsfernem Milieu, wo für eine solche Entscheidung eine intensive Beratung unumgänglich ist. Und diese Beratung sollte in schwierigen Fällen auf jeden Fall erfolgen.
Lernzieldifferenzierter Unterricht
Von den Vertretern einer "totalen Inklusion", der "Schule für alle", wird als methodisches Wundermittel der lernzieldifferenzierte Unterricht angepriesen. Das Unterrichten mit individuell unterschiedlichen Lernzielen mag im Kindergarten oder in den ersten Klassen der Grundschule seinen Platz haben, ist dort praktizierbar und wird wegen der extremen Heterogenität der Lerngruppen ohnehin erforderlich sein. Im Fachunterricht des Gymnasiums ist lernzieldifferenzierter Unterricht kaum denkbar; schließlich gibt es dort Lernziele, die von allen Schülern erreicht werden müssen und deren Erreichung die unabdingbare Voraussetzung für die folgenden Unterrichtseinheiten und das Lernen in der nächsten Klasse ist.
Das Gymnasium hat einen klaren Bildungsauftrag: allgemeine Hochschulreife, das heißt: die Schüler sind dazu zu befähigen, den Anforderungen eines Universitätsstudiums zu genügen. Und für die Erreichung der Hochschulreife ist ein fester Zeitrahmen vorgegeben: acht Jahre. Im Geleitzug bestimmt immer das langsamste Schiff das Tempo. Auf Schüler zu warten, die im Klassenzimmer zwar anwesend sind, aber auf Grund nicht vorhandener intellektueller Potenziale dem eigentlichen Unterrichtsgeschehen geistig nicht folgen können, ist keine sinnvolle Förderung der Betroffenen. Es ist sicher kein Zufall, dass es in den Praxisbeispielen für zieldifferenzierten Unterricht in der Regel um Lerngruppen im Kindergarten, der Vorschule und in den ersten Grundschuljahren geht.
Die Lehrerproblematik
In der aktuellen Diskussion wird vorgeschlagen, dass die vorhandenen Lehrkräfte der Sonderschulen, falls diese Schulen abgeschafft oder auf ein Minimum reduziert werden, ihre Kompetenz für sonderpädagogische Förderung als "Wanderlehrer" in die allgemein bildenden Schulen einbringen sollen. Die Umsetzung dieses Vorschlags erscheint höchst problematisch. So ist zu fragen, ob die gedachte punktuelle Förderung von Kindern mit Behinderungen, die nur in größeren Zeitabständen erfolgen könnte, zu den erhofften positiven Ergebnissen führt. Ähnlich wirklichkeitsfremd ist die Absicht, in die Lehrerausbildung für alle Schularten sonderpädagogische Pflichtveranstaltungen einzubauen und zu glauben, dass durch eine solche "Schnellbleiche" eine für die Praxis ausreichende tragfähige sonderpädagogische Fachkompetenz geschaffen werden kann. Im ohnehin stofflich überladenen Lehramtsstudium für das Gymnasium und im fatal verkürzten Referendariat sind entsprechende Möglichkeiten nicht gegeben. Zudem ist die sachgerechte Förderung von Schülern mit schweren Behinderungen eine schwierige Aufgabe für dazu qualifiziertes Lehrpersonal und kein Spielplatz für fachfremdes Dilettieren.
Fazit:
Der Philologenverband Baden-Württemberg (PhV BW) setzt sich dafür ein, dass Kinder und Jugendliche mit Behinderungen auch an Gymnasien unterrichtet werden und dass die hierfür erforderlichen Rahmenbedingungen verbessert oder neu geschaffen werden. Integration von Schülern mit Behinderungen so viel wie möglich und soviel, wie sinnvoll ist. Wirklichkeitsfremd ist aber die Idee einer völlig inklusiven Schule, einer "Schule für alle". Eine weiterführende Schule mit in Fächern erteiltem Unterricht kann ihren Bildungsauftrag nur dann erfüllen, wenn ihre Schüler über die für den Unterricht erforderlichen Begabungspotenziale verfügen. Im Übrigen hat das Gymnasium die Aufgabe, alle seine Schüler optimal zu fördern, das heißt, die Förderung der schwächeren Schüler darf nicht auf Kosten der leistungsstärkeren Schüler gehen. Das Gymnasium wäre völlig überfordert, wenn es die spezielle sonderpädagogische Förderung übernehmen müsste, die bislang von den hoch qualifizierten und differenzierten Sonderschulen Baden-Württembergs erfolgreich geleistet wird (neun Sonderschultypen: Sonderschulen für Geistigbehinderte, Körperbehinderte, Sprachbehinderte, Blinde, Sehbehinderte, Hörgeschädigte, Förderschule (Lernbehinderte), Erziehungshilfe)..
Wir begrüßen die UN-Konvention in ihrer Grundtendenz, wehren uns aber dagegen, dass sie als Instrument benutzt wird, um unser eigenes Schulsystem schlechtzureden und um unrealistische Bildungskonzepte oder gar durchschaubare standespolitische Ziele wie Einheitsschule und Einheitslehrer durchzusetzen.
Prof. Dr. Dieter Wolf