Aktuelles aus dem Hauptpersonalrat

Kein Prüfungssamstag beim Abitur 2012!

Der vom Kultusministerium ursprünglich vorgesehene Prüfungssamstag beim schriftlichen Abitur 2012 konnte vom Hauptpersonalrat (HPR) in ausdauernden Verhandlungen erfolgreich verhindert werden: Das schriftliche Abitur 2012 beginnt - wie auch in früheren Jahren üblich - wieder am Montag, sodass die Zusatzbelastung durch einen Prüfungssamstag vermieden wird, die sonst auf die Gymnasien und auch auf die Abteilungen 75 der Regierungspräsidien zugekommen wäre. Der Hauptpersonalrat begrüßt es sehr, dass hier nun eine befriedigende Lösung gefunden wurde.

A14-Beförderung konventionell

Dem Hauptpersonalrat wurde vom Kultusministerium mitgeteilt, dass aufgrund der Sparbeschlüsse der Landesregierung im Jahr 2010 im Bereich Gymnasium 45 Beförderungen nach A14 weniger vorgenommen werden können als ursprünglich vorgesehen. Auf Nachfrage des HPR bestätigte das Kultusministerium, dass diese Sparmaßnahme im Rahmen der Beförderungen ausschließlich den Höheren Dienst im Bereich der Gymnasien und der Beruflichen Schulen betrifft. Der HPR ist mit dieser Kürzung der Beförderungsstellen nicht einverstanden und hat dies auch in Gesprächen mit Vertretern des Ministeriums vorgetragen.

Die zum 1. Mai 2010 für die Beförderung im konventionellen Verfahren nach A14 zur Verfügung stehenden 66 Stellen bleiben zwar unberührt, eine Reduzierung der Beförderungsstellen um 45 ist dann aber für den Oktobertermin vorgesehen.
Der Hauptpersonalrat hat folgender Verteilung der Beförderungsstellen auf die Regierungspräsidien zugestimmt:

RP Stuttgart: 24 Stellen
RP Karlsruhe: 14 Stellen
RP Freiburg: 14 Stellen
RP Tübingen: 14 Stellen

Der Beförderungsjahrgang 1999 kann bei Bedarf erstmalig geöffnet werden.

Neue Verwaltungsvorschrift "Datenschutz an öffentlichen Schulen"

Zum 1. Februar 2010 ist die neue Verwaltungsvorschrift "Datenschutz an öffentlichen Schulen" in Kraft getreten. Neu ist darin vor allem Abschnitt IV zum Datenschutz im Rahmen der Fremdevaluation. Im Jahresbericht 2008/2009 des Landesbeauftragten für Datenschutz wird angesichts von Verstößen gegen Datenschutzbestimmungen im Schulbereich eine bessere Betreuung der Schulen durch die Kultusverwaltung in datenschutzrechtlicher Hinsicht gefordert.

Der Hauptpersonalrat führt nun im März ein Gespräch mit dem zuständigen Referenten des Kultusministeriums, um abzuklären, welche Maßnahmen getroffen werden können, um das Bewusstsein für den Datenschutz in den Schulen zu verbessern. Nach Meinung des Hauptpersonalrats ist das Kultusministerium hier in der Pflicht, den Schulleitungen und den Lehrkräften Hilfestellung zu leisten. Als ersten Schritt hat das Kultusministerium im Infodienst Schulleitung einen Link zum Datenschutzbeauftragten angelegt sowie hilfreiche Unterlagen und Handreichungen zum Datenschutz ins Kultus-Intranet eingefügt.

Fortsetzungsgeschichte MAU-Abrechnung

Aufgrund weiterer Anfragen musste der Hauptpersonalrat feststellen, dass trotz der im letzten Heft veröffentlichten und der mit dem Kultusministerium im Wortlaut abgesprochenen Aussagen zur Mehrarbeit zumindest zum Abrechnungszeitraum immer noch Dissens besteht. Diese Frage bedarf also einer weiteren Klärung.

Die Vorsitzende des Hauptpersonalrats bedankt sich für die Rückmeldungen aus den Kollegien mit ausführlichen Rechenbeispielen und schriftlichen Schilderungen der ungelösten Problemfälle, anhand derer sie das Problem der Vergütung bzw. des Ausgleichs von Mehrarbeit erneut dem Kultusministerium vortragen wird. Im Unterrichtsbetrieb ist nach Meinung des Hauptpersonalrats der laut § 90 Landesbeamtengesetz vorgesehene Freizeitausgleich für Mehrarbeit von längerer Dauer innerhalb eines Jahres nur über eine Bugwelle möglich. Sollten aber innerhalb einiger Monate im Schuljahr nur relativ wenige Unterrichtsstunden als angeordnete Mehrarbeit anfallen, die sich nicht über das Deputat im folgenden Schuljahr ausgleichen lassen, muss diese Mehrarbeit auf den Monat bezogen zeitnah abgerechnet werden können. Der Hauptpersonalrat wird in seinen Verhandlungen mit dem Kultusministerium detailliert darlegen, warum in den Schulen ein Freizeitausgleich, wie er in der Verwaltung durchgeführt werden kann, nicht möglich bzw. sogar kontraproduktiv ist.

Orientierungspraktikum

Da das Kultusministerium die vom Hauptpersonalrat eingeforderte Mitbestimmung zur Umsetzung des Orientierungspraktikums an den Schulen verweigert, lässt der Hauptpersonalrat nun anwaltlich überprüfen, ob in dieser Frage Erfolgsaussichten für ein Beschlussverfahren bestehen. Der Hauptpersonalrat vertritt die Meinung, dass zumindest für die Ausbildungslehrer mit der Einführung eines Orientierungspraktikums für Studenten des Lehramts eine Hebung der Arbeitsleistung verbunden ist, für die nach § 79 Abs. 1 Nr. 9 LPVG Mitbestimmungspflicht besteht.

Aufregung um Krankheitsvertretungen

Zu Beginn des Jahres kam es zu großen Engpässen an den Schulen, weil in vielen Fällen der Abschluss dringend notwendiger KV-Verträge nicht rechtzeitig möglich war.
Als Begründung wurde von den Regierungspräsidien angeführt, es seien dafür keine Mittel mehr vorhanden. Eine nahezu gleichzeitig erschienene Pressemeldung aus dem Kultusministeriums, wonach für Krankheitsvertretungen weiterhin ausreichend Gelder zur Verfügung stünden, sorgte zusätzlich für Verwirrung.

Der Hauptpersonalrat erhielt auf seine Anfrage hin eine ausführliche Erläuterung aus dem Haushaltsreferat des Kultusministeriums, warum es zum Ende eines Kalenderjahres immer wieder zu Engpässen bei Nebenlehrer-Verträgen kommen kann. Da im Gegensatz zum Schuljahr das Haushaltsjahr auf das Kalenderjahr bezogen ist, können häufig ab Mitte Dezember keine Verträge mehr abgeschlossen werden, denn die Gelder des neuen Haushaltsjahres können frühestens im Januar abgerufen werden. In diesem Schuljahr kam erschwerend hinzu, dass in den Monaten Oktober bis Dezember 2009 deutlich mehr Krankheitsvertretungen notwendig waren als üblich und somit zum Ende des Haushaltsjahres die vorhandenen Mittel früher erschöpft waren als sonst. Für das Kalenderjahr 2010 stehen über alle Schularten hinweg 13,2 Millionen Euro an KV-Mitteln bereit; die Verteilung der Gelder auf die Regierungspräsidien erfolgt gemäß der Zahl der Lehrerköpfe. Sollten die KV-Mittel nicht ausreichen, kann noch auf die so genannten Schöpfmittel zurückgegriffen werden, die zum Beispiel durch Elternzeit oder vorzeitige Pensionierungen während des Schuljahres entstehen. Deren Deckelung wurde zwar im Juni 2008 aufgehoben, aber faktisch sind sie begrenzt durch die Zahl der freien Stellen.

Der Hauptpersonalrat nahm die schwierige Situation um die Krankheitsvertretungen zum Anlass, erneut eine 110-prozentige Unterrichtsversorgung an den Schulen zu fordern, um kurzfristige Erkrankungen in Zukunft schulintern leichter auffangen zu können.

Annette Laur

www.phv-bw.de