Aktuelles aus dem Hauptpersonalrat

Lehrkräftepool zum schnelleren Einsatz von Vertretungslehrkräften

Wie im Juni zahlreichen Medienberichten zu entnehmen war, schiebt die Kultusministerin den Personalräten die Verzögerung bei der Einstellung von Krankheitsvertretungen in die Schuhe und fordert sie nun auf, in einem personalrechtlichen Blankoscheckverfahren der Erstellung von Vertretungslehrerpools an den Schulen zuzustimmen.

Der Hauptpersonalrat teilte der Ministerin in einem Schreiben dazu mit, dass auch die Personalvertretungen an einer raschen, effektiven und möglichst unbürokratischen Einstellung von Vertretungslehrkräften zur Beseitigung des Unterrichtsausfalls interessiert sind und dass sie im Rahmen ihrer gesetzlich geregelten Aufgaben dann über eine Erlassgrundlage verhandeln können, wenn sehr konkret und juristisch geklärt die einzelnen Schritte und Kriterien beschrieben sind, anhand derer die Auswahl der Vertretungslehrer an den Schulen abläuft.

Weiter betont der Hauptpersonalrat in seinem Schreiben die hohe Verantwortung sowohl des Arbeitgebers als auch der Personalvertretung für eine fehlerfreie Ausfertigung von Arbeitsverträgen, die nicht durch ein pauschaliertes Verfahren aufgehoben werden darf. Daher kann keine Personalvertretung einem Verfahren zustimmen, in dem die Beteiligungsrechte der zuständigen Personalvertretung eingeschränkt oder sogar ausgehebelt werden.

Im Übrigen weist der Hauptpersonalrat erneut darauf hin, dass das Problem der Unterrichtsvertretung in der Öffentlichkeit vielfach zu eindimensional gesehen wird und folgende Hemmnisse in der Regel nicht bekannt sind oder zumindest nicht beachtet werden:

1. Die Verzögerung im Einsatz von Vertretungslehrkräften, weil aufgrund von Anweisungen aus den Regierungspräsidien die Schulen zuerst einmal auf Bordmittel zurückgreifen müssen, bevor sie sich um eine Ersatzlehrkraft bemühen dürfen.

2. Die Anweisung des Kultusministeriums an die Regierungspräsidien, dass der von den Schulen angemeldete Bedarf sorgfältig zu prüfen ist.

3. Das Fehlen oder die verspätete Vorlage von Dokumenten, ohne die kein Arbeitsvertrag ausgefertigt werden darf.

4. Das Nichtvorhandensein von geeigneten Bewerbern.

5. Die Begrenztheit der zur Verfügung stehenden Gelder und einiges mehr?

Der Hauptpersonalrat stellt fest, dass nicht die Personalvertretungen den schnellen Einsatz von Vertretungslehrkräften blockieren, sondern dass die Probleme primär auf andere Ursachen zurückzuführen sind. Daher stimmt er dem Antrag der Kultusministerin nicht zu, sondern bittet sie zu diesem Thema um eine baldige Aussprache mit dem Hauptpersonalrat Gymnasien.

Lehrereinstellung 2010 - Unterrichtsversorgung

In einem Schreiben zur Lehrereinstellung 2010 forderte der Hauptpersonalrat vom Kultusministerium unter anderem Auskunft zu folgenden Punkten: die Zahlen von Alt- und Neubewerbern, die Zahlen von Bewerbungen aus anderen Bundesländern, die Zahl der Einstellungen aus diesem Bewerberkreis sowie eine Begründung für die Halbierung der Mittelstellen, ferner die Zahl der frei werdenden Stellen, die wieder besetzt wurden, und die Verteilung der Stellen auf die verschiedenen Erfassungsgrundlagen, wie zum Beispiel höherer Bedarf durch Oberstufenberatung, Mehrbedarf durch G8, Klassenteilersenkung, steigende Übergangszahlen aufs Gymnasium und Mehrbedarf durch die Kursstufe.

Anhand dieser Zahlen wird es dem Hauptpersonalrat möglich sein, eine tiefere Analyse der Einstellungen in diesem Jahr vorzunehmen und daraus Folgerungen für die kommenden Einstellungsverfahren zu ziehen. Der Hauptpersonalrat sieht durchaus die Probleme einer landesweiten gleichmäßigen, qualitativ ausgewogenen Lehrereinstellung und Unterrichtsversorgung, empfindet die derzeitigen Modalitäten aber als sehr unbefriedigend und unübersichtlich. Eine weitere Verbesserung der Einstellungsverfahren bleibt daher auch für die neue Amtsperiode ein vorrangiges Ziel des Hauptpersonalrats.

Orientierungspraktikum

Sofort nachdem das Kultusministerium im Dezember 2009 die Schulen über die Regelungen zum Orientierungspraktikum den Hauptpersonalrat in Kenntnis setzte, häuften sich beim Hauptpersonalrat die Klagen aus den Schulen. Inzwischen liegen dem Hauptpersonalrat mehrere Resolutionen von Personalversammlungen vor, in denen heftig dagegen protestiert wird, dass laut Anordnung des Kultusministeriums das Orientierungspraktikum an den Schulen ohne Anrechnung der damit verbundenen Mehrarbeit umgesetzt werden soll. Der Hauptpersonalrat bedankt sich für die Übersendung der Resolutionen, die er als unterstützende Argumentationsbasis seiner weiteren Verhandlungen mit dem Kultusministerium verwenden wird.

Die grundsätzliche Einführung des Orientierungspraktikums erfolgte im Sommer 2009 im Rahmen einer gesetzlichen Regelung und liegt daher nicht in der Zuständigkeit des Hauptpersonalrats. Da der Hauptpersonalrat bei der Umsetzung des Orientierungspraktikums an den Schulen jedoch das Beteiligungsrecht der Personalvertretung nach § 79 LPVG verletzt sieht, hatte er mit anwaltlicher Hilfe ein Beschlussverfahren beim Verwaltungsgericht Stuttgart beantragt. Das Verfahren wurde inzwischen angenommen und geht nun seinen Gang. Das Kultusministerium verweist nach wie vor darauf, dass die Umsetzung des Orientierungspraktikums an den Schulen laut Feststellung seiner Juristen nicht mitbestimmungspflichtig ist.

Personalausgabenbudgetierung (PAB)

Das Thema Personalausgabenbudgetierung und die dadurch unter bestimmten Bedingungen mögliche befristete Einstellung von Arbeitnehmern sowie ein Abschluss von Dienstleistungs- und Werkverträgen direkt durch die Schulleitungen bleiben weiterhin umstritten. Der Hauptpersonalrat Gymnasien empfiehlt, stattdessen auf andere Möglichkeiten von Personaleinstellung, z. B. gemäß Lehrbeauftragtenprogramm, zuzugreifen und hat der vom Kultusministerium vorgelegten Verwaltungsvorschrift nicht zugestimmt. Das Kultusministerium hat nun die Hauptpersonalräte über die Einrichtung einer Einigungsstelle informiert, seine Vorschläge für die vorsitzenden Richter unterbreitet sowie die Vertreter des Kultusministeriums für das Verfahren benannt. Der Hauptpersonalrat rechnet damit, dass die Sitzung der Einigungsstelle noch vor der Sommerpause stattfindet.

Änderung im Landesreisekostengesetz

Seit dem 1. Januar 2009 gilt ein neues Reisekostengesetz. Die wichtigste Änderung ist der Ausschluss von Ansprüchen nach Ablauf von sechs Monaten. Das gilt auch für die Beantragung von Trennungsgeld!

Ab Januar 2011 soll außerdem eine veränderte Abrechnung von Reisekosten über das Landesamt für Besoldung und Versorgung (LBV) in Kraft treten. Da hier aber noch sehr viele Detailfragen zu lösen sind, rechnet der Hauptpersonalrat damit, dass dieser Termin nicht gehalten werden kann. Der Hauptpersonalrat bringt sich aktiv mit ein in die Überlegungen, wie die neue Form der Abrechnung gestaltet werden soll, und achtet darauf, dass es hierbei nicht zu Nachteilen für die Lehrkräfte und die Schulen kommt.

Dienstrechtsreform

Zur Dienstrechtsreform sind bis zum Erstellungszeitpunkt dieses Berichts noch keine endgültigen Entscheidungen gefallen und die vorgesehene Inkraftsetzung zum 1. Juli 2010 erscheint daher mehr als ungewiss. Dennoch kann der Hauptpersonalrat in einer Zwischenbilanz auf beachtliche Erfolge verweisen: Durch seine aktive Beteiligung im Anhörungsverfahren erkämpfte er auch in direkten Verhandlungen mit der Landesregierung, dass die Verlängerung der Lebensarbeitszeit nun doch analog zur Bundesregelung in 18 Schritten durchgeführt wird. Die Kompromissbereitschaft der Hauptpersonalräte, in Zukunft eine freiwillige Verlängerung der Lebensarbeitszeit mitzutragen, erwies sich dabei als entscheidender Faktor. Das Gesetzgebungsverfahren zur Verlängerung der Lebensarbeitszeit hätte eigentlich vor dem 1. Januar 2010 abgeschlossen sein müssen, wenn mit dem Jahr 2012 erstmals ein Verlängerungsmonat greifen soll.

Der Hauptpersonalrat Gymnasien hat weiterhin in hartnäckigen Verhandlungen mit dem Kultusministerium erreicht, dass im Lehrerbereich der Eintritt in den Ruhestand am Ende des Schuljahres, bevor man die gesetzliche Altersgrenze erreicht, erhalten bleiben soll. Außerdem soll für die Juligeborenen des Jahrgangs 1948, die im Jahr 2012 in Pension gehen könnten, folgende Regelung gelten: Damit durch die Verlängerung um einen Monat in ihrem Fall keine unverhältnismäßig große Härte entsteht, sollen sie wählen können, ob sie bis zum Ende des Schuljahres 2012/13 im Dienst bleiben oder lieber mit einem Abschlag von 0,3 Prozent in Pension gehen. Der Hauptpersonalrat erwartet, dass diese Vereinbarungen im Gesetzgebungsverfahren von der Landesregierung übernommen werden.

Die vorgesehenen Veränderungen in der Besoldungsstruktur werden wohl analog zum TV-L vorgenommen werden, sodass nicht mehr das Lebensalter, sondern die Berufserfahrung für die Eingruppierung entscheidet. Die dadurch und durch die auf zwei Jahre und acht Monate verkürzte Anrechnung der Ausbildungszeit entstandene Benachteiligung des Höheren Diensts nimmt die Landesregierung trotz heftigem Protest des Hauptpersonalrats ganz bewusst in Kauf, da man dadurch auch eine höhere Bereitschaft für eine freiwillige Verlängerung der Lebensarbeitszeit erwartet..

In Zukunft soll unter bestimmten Bedingungen auch außerhalb der Elternzeit eine unterhälftige Teilzeit - begrenzt auf eine Laufzeit von 15 Jahren - im Rahmen von mindestens 30 Prozent möglich sein. Für Schwerbehinderte soll die Altersteilzeitregelung mit etwas veränderten Bedingungen fortgesetzt werden.

Bei der Novellierung des Landespersonalvertretungsgesetzes (LPVG) werden die im Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1995 monierten Punkte entsprechend revidiert. Leider wurde die berechtigte Kritik der Hauptpersonalräte an der beabsichtigten Herabsetzung der Beteiligungstatbestände sowie der Möglichkeit einer fristlosen Kündigung von Dienstvereinbarungen bei einem Gespräch der Arbeitsgemeinschaft der Vorsitzenden aller Hauptpersonalräte (ARGE HPR) am 16. Juni 2010 im Staatsministerium zurückgewiesen.

Annette Laur
Vorsitzende HPR

www.phv-bw.de