Aktuelles aus dem Hauptpersonalrat
Beförderung nach A 14 - Ausschreibungsverfahren
Im Jahr 2011 stehen nach Mitteilung des Kultusministeriums im Ausschreibungsverfahren für A 14 Beförderungen landesweit 321 Stellen zur Verfügung, die wie folgt auf die Regierungsbezirke verteilt wurden:
Regierungspräsidium Stuttgart: 122 Beförderungsmöglichkeiten
Regierungspräsidium Karlsruhe: 80 Beförderungsmöglichkeiten
Regierungspräsidium Freiburg: 64 Beförderungsmöglichkeiten
Regierungspräsidium Tübingen: 55 Beförderungsmöglichkeiten
Da in den vergangenen zwei Jahren mehr als 70 Prozent der A14-Stellen ausgeschrieben worden waren, wird im Jahr 2011 die Anzahl der Ausschreibungsstellen zugunsten des herkömmlichen Verfahrens entsprechend reduziert.
Für die Beförderungen nach A 14 im Ausschreibungsverfahren soll an Gymnasien und beruflichen Schulen erstmalig zum 1. Mai 2011 ein Intranet-/Internetgestütztes Verfahren eingeführt werden. Die damit verbundene Vereinheitlichung der Fristen und Termine begrüßt der Hauptpersonalrat Gymnasien. Nach der Freigabe durch die Regierungspräsidien können die Ausschreibungstexte im Internet unter www.befoerderungsverfahren.lobw.de abgerufen werden. Die Beteiligung der Personalvertretungen, der Schwerbehindertenvertretungen und der Beauftragten für Chancengleichheit sowie die Verfahrensschritte bleiben unverändert.
Bewerbung auf Funktionsstellen
Aus konkretem Anlass wurde der Hauptpersonalrat vom Kultusministerium darauf aufmerksam gemacht, dass bei Bewerbungen auf Funktionsstellen Teilzeit und Beurlaubung nur dann bewerbungsunschädlich bleiben, wenn ihre familiäre Begründung in den Bewerbungsunterlagen ersichtlich wird. Der Hauptpersonalrat Gymnasien bat das Kultusministerium daraufhin darum, in den allgemeinen Teil (Kasten) von Stellenausschreibungen in K. u. U. am Ende des ersten Abschnitts folgenden Zusatz aufzunehmen:
"Kolleginnen und Kollegen, die aus den in § 10, Abs. 3 Chancengleichheitsgesetz genannten Gründen in Teilzeit arbeiten bzw. deshalb in Urlaub waren, wird empfohlen, diesen Sachverhalt geltend zu machen."
Bugwelle im Schuljahr 2009/10
Das Kultusministerium teilte dem Hauptpersonalrat im Oktober 2010 die offiziellen Zahlen zu Bugwelle an den Gymnasien im Schuljahr 2009/10 mit. Demnach umfasste sie landesweit 19179 Deputatsstunden, was in etwa 768 Deputate bedeutet. Die Aufschlüsselung auf die Regierungsbezirke zeigt folgendes Bild:
Regierungspräsidium Stuttgart: 7620 Deputatsstunden ~ 305 Deputate
Regierungspräsidium Karlsruhe: 4957 Deputatsstunden ~ 198 Deputate
Regierungspräsidium Freiburg: 2683 Deputatsstunden ~ 107 Deputate
Regierungspräsidium Tübingen: 3919 Deputatsstunden ~ 157 Deputate
Lehrerpool
Das Kultusministerium verhandelte im Oktober 2010 mit dem Hauptpersonalrat über Möglichkeiten, schulbezogene Vertretungspools mit Nebenlehrkräften zu schaffen. Die Gespräche ergaben, dass sich wegen der weiterhin geltenden finanzpolitischen Vorgaben für die Regierungspräsidien bzw. die Schulleitungen sowie aufgrund des überall bestehenden Bewerbermangels außer einer deutlichen Beschneidung der Personalvertretungsrechte faktisch nichts geändert hätte. Nun sieht der Hauptpersonalrat durchaus den politischen Druck, der in der Frage des Unterrichtsausfalls auf der Schulverwaltung lastet, vertritt aber die Ansicht, dass dieses Problem der mangelnden Unterrichtsversorgung nur durch eine deutlich verbesserte Lehrereinstellung an den Gymnasien behoben werden kann, nicht aber durch Nebenlehrkräfte, die ohne fallbezogene Beteiligung der Personalvertretung praktisch auf stündlichen Abruf zum Vertretungsunterricht bereit stehen sollen.
Auswirkungen der Dienstrechtsreform
Die Dienstrechtsreform wird zum 01.01.2011 wie vorgesehen in Kraft treten. Die ab dann geltende Pensionsregelung für Lehrkräfte ist aus der beigefügten Tabelle (MS-Word-Dokument zum Download) ersichtlich. Der Philologenverband ist sehr erfreut, dass seine Anregungen, die Umsetzung der Lebensarbeitszeitverlängerung personalfreundlich durchzuführen, vom Kultusministerium aufgenommen und nach intensiven Verhandlungen mit dem Innenministerium auch durchgesetzt wurden. Durch die nun erweiterte Wahlmöglichkeit, entweder das Schuljahr, in dem die dann geltende Altersgrenze erreicht wird, noch im Dienst zu vollenden oder schon vor Erreichen der Altersgrenze zu Beginn des Schuljahres mit Abschlag in Pension zu gehen, konnte ein Kompromiss erzielt werden, der den individuellen Bedürfnissen der Kolleginnen und Kollegen Rechnung trägt.
Durch die Dienstrechtsreform erlischt für Lehrkräfte mit Kleiner Fakultas die Möglichkeit eines prüfungslosen Bewährungsaufstiegs. Da dieses Studium jedoch schon seit dem Jahr 1985 nicht mehr besteht und die Altersgrenze für den Bewährungsaufstieg bei 58 Jahren liegt, ist der Personenkreis, der hierfür noch in Frage käme, praktisch auf Null geschrumpft. Der Hauptpersonalrat bat das Kultusministerium, die betreffenden Kolleginnen und Kollegen direkt über diese letztmalige Aufstiegsmöglichkeit zu informieren.
Erstmalig mit der Dienstrechtsreform wird auch außerhalb der Elternzeit eine unterhälftige Teilzeit für Kolleginnen und Kollegen möglich, die ein Kind unter 18 Jahren oder einen pflegebedürftigen Angehörigen betreuen. Die Teilzeit muss mindestens 30 Prozent der Vollzeit betragen und ist auf einen maximalen Zeitraum von 15 Jahren beschränkt. Wer von dieser Möglichkeit schon im kommenden Schuljahr Gebrauch machen will, sollte den entsprechenden Antrag - wie alle anderen stellenwirksamen Anträge - spätestens zum 10. Januar 2011 der Schulleitung vorlegen.
Allerdings warnt der Philologenverband wegen der durch die Dienstrechtsreform noch weiter gekürzten Anrechnung der Ausbildungszeit davor, zu ausgiebig von Beurlaubung und Teilzeit Gebrauch zu machen, da sonst die Gefahr besteht, dass nur eine äußerst minimale Versorgung erreicht wird. Erfreulicherweise konnte der Philologenverband jedoch in diesem Zusammenhang zumindest verhindern, dass mit der Versorgungsänderung im neuen Dienstrecht auch eine rückwirkende Verschlechterung für bereits langjährig im Dienst befindliche Kolleginnen und Kollegen eintritt. Der entsprechende - in letzter Minute noch gestrichene! - Passus hätte vor allem bei Kolleginnen mit langen Beurlaubungs- und Teilzeiten sowie bei allen in den 80er Jahren mit Zwangsteilzeit eingestellten Lehrkräften zu massiven Verschlechterungen bei der Versorgung geführt.
Annette Laur
Vorsitzende HPR Gymnasien