Überleitung in die neuen Entgeltgruppen am 01.11.2006

21. November 2006

Oktober 2006
Info Nr. 8/2006

Überleitung in die neuen Entgeltgruppen
am 01.11.2006

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

zum Verfahren der Überleitung in die neuen Entgeltgruppen des TV-L haben wir neue Informationen erhalten, die wir Ihnen hier in den wesentlichen Schritten ergänzend zu unserem Info Nr. 6 Sept. 2006 mitteilen:

An der Überleitung sind als personalverwaltende Stellen für uns Lehrkräfte die Regierungspräsidien (RP) und als bezügezahlende Stelle das Landesamt für Besoldung und Versorgung (LBV) beteiligt.

Da die neuen Entgeltgruppen und die alten Vergütungsgruppen nicht automatisch einander entsprechen (das neue Entgelt ist etwas anders zusammengesetzt als die bisherige Vergütung), müssen in einem ersten Schritt die erforderlichen Angaben der individuellen Vergütung, die für die Überleitung relevant sind, vom RP in einem Erhebungsbogen (Meldevordruck) erfasst und als Grundlage für die Überleitung in die entsprechende Entgeltgruppe dem LBV zugeleitet werden.

Der TV-L und der TVÜ-L werden erst nach dem 1. November 2006 in weitgehend endgültiger Fassung vorliegen. Bis dahin können sich noch Änderungen ergeben. Aus diesem Grund und weil die Zeit für die Organisation der Überleitung sehr kurz ist, Fehler aber nicht auftreten dürfen, wird wie folgt verfahren:

  • Ab November 2006 erhalten Sie zunächst die Bezüge grundsätzlich nach bisherigem Recht unter Vorbehalt als zu verrechnende Abschlagszahlungen.
  • Erst wenn die Verhandlungen zum neuen Tarifrecht abgeschlossen sind und die Durchführungshinweise dazu vorliegen, können die Erhebungen für die Meldevordrucke an das LBV abgeschlossen und im RP nochmals überprüft werden, bevor sie an das LBV verschickt werden.
  • Zeitgleich mit der Mitteilung an das LBV werden auch Sie als Beschäftigte(r) vom RP über Ihre bisherige Eingruppierung und die sich daraus ergebende neue Entgeltgruppe unterrichtet. Bitte überprüfen Sie diese Mitteilung sorgfältig.

Wann diese Mitteilung aus dem RP kommen wird und somit Ihr Entgelt endgültig festgelegt werden kann, ist jetzt noch nicht abzusehen. Bis dahin erhalten Sie Abschlagszahlungen.

Sollten Sie zu der Mitteilung des RP Fragen haben, so wenden Sie sich bitte an das RP und Ihre dortigen Sachbearbeiter und nicht an das LBV, das wegen der vielfältigen Umstellungen vorübergehend keine Auskunft geben kann.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr AKA PhV BW

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