Überleitung in die neuen Entgeltgruppen am 01.11.2006

21. November 2006

Okto­ber 2006
Info Nr. 8/2006

Über­leitung in die neuen Ent­gelt­grup­pen
am 01.11.2006

Liebe Kol­legin­nen und Kol­le­gen,

zum Ver­fahren der Über­leitung in die neuen Ent­gelt­grup­pen des TV‑L haben wir neue Infor­ma­tio­nen erhal­ten, die wir Ihnen hier in den wesentlichen Schrit­ten ergänzend zu unserem Info Nr. 6 Sept. 2006 mit­teilen:

An der Über­leitung sind als per­son­alver­wal­tende Stellen für uns Lehrkräfte die Regierung­sprä­si­di­en (RP) und als bezügezahlende Stelle das Lan­desamt für Besol­dung und Ver­sorgung (LBV) beteiligt.

Da die neuen Ent­gelt­grup­pen und die alten Vergü­tungs­grup­pen nicht automa­tisch einan­der entsprechen (das neue Ent­gelt ist etwas anders zusam­menge­set­zt als die bish­erige Vergü­tung), müssen in einem ersten Schritt die erforder­lichen Angaben der indi­vidu­ellen Vergü­tung, die für die Über­leitung rel­e­vant sind, vom RP in einem Erhe­bungs­bo­gen (Melde­vor­druck) erfasst und als Grund­lage für die Über­leitung in die entsprechende Ent­gelt­gruppe dem LBV zugeleit­et wer­den.

Der TV‑L und der TVÜ‑L wer­den erst nach dem 1. Novem­ber 2006 in weit­ge­hend endgültiger Fas­sung vor­liegen. Bis dahin kön­nen sich noch Änderun­gen ergeben. Aus diesem Grund und weil die Zeit für die Organ­i­sa­tion der Über­leitung sehr kurz ist, Fehler aber nicht auftreten dür­fen, wird wie fol­gt ver­fahren:

  • Ab Novem­ber 2006 erhal­ten Sie zunächst die Bezüge grund­sät­zlich nach bish­erigem Recht unter Vor­be­halt als zu ver­rech­nende Abschlagszahlun­gen.
  • Erst wenn die Ver­hand­lun­gen zum neuen Tar­ifrecht abgeschlossen sind und die Durch­führung­sh­in­weise dazu vor­liegen, kön­nen die Erhe­bun­gen für die Melde­vor­drucke an das LBV abgeschlossen und im RP nochmals über­prüft wer­den, bevor sie an das LBV ver­schickt wer­den.
  • Zeit­gle­ich mit der Mit­teilung an das LBV wer­den auch Sie als Beschäftigte® vom RP über Ihre bish­erige Ein­grup­pierung und die sich daraus ergebende neue Ent­gelt­gruppe unter­richtet. Bitte über­prüfen Sie diese Mit­teilung sorgfältig.

Wann diese Mit­teilung aus dem RP kom­men wird und somit Ihr Ent­gelt endgültig fest­gelegt wer­den kann, ist jet­zt noch nicht abzuse­hen. Bis dahin erhal­ten Sie Abschlagszahlun­gen.

Soll­ten Sie zu der Mit­teilung des RP Fra­gen haben, so wen­den Sie sich bitte an das RP und Ihre dor­ti­gen Sach­bear­beit­er und nicht an das LBV, das wegen der vielfälti­gen Umstel­lun­gen vorüberge­hend keine Auskun­ft geben kann.

Mit fre­undlichen Grüßen

Ihr AKA PhV BW

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