AKA-Info 6/2019: Aufstiegsmöglichkeiten für L. i. A.

2. Dezember 2019

 

Rück­blick: A 14 Beförderung / E 14 Auf­stieg: kon­ven­tionelles Ver­fahren Herb­st 2019 – Aus­blick: A 14 Beförderung / E 14 Auf­stieg: Auss­chrei­bungsver­fahren 2020

Kon­ven­tionelles Beförderungsver­fahren Okto­ber 2019

 

Liebe Kol­legin­nen und Kol­le­gen,

unbe­fris­tet eingestellte Arbeit­nehmer — „Erfüller“-L.i.A.1) und „Beste Nichterfüller“-L.i.A.2) — kon­nten im Rah­men dieses Beförderung­spro­gramms von E 13 nach E 14 befördert wer­den, sofern sie die Voraus­set­zun­gen des kon­ven­tionellen Beförderung­spro­gramms an Gym­nasien erfüllten3).

Es kon­nten nach derzeit­igem Stand für diesen Durch­gang ins­ge­samt 168 Beförderungsmöglichkeit­en vergeben wer­den, die sich wie fol­gt auf die Regierung­sprä­si­di­en aufteilen:

RP Stuttgart 54
RP Karl­sruhe 41
RP Freiburg 42
RP Tübin­gen 31

Auss­chrei­bungsver­fahren Mai 2020

Wie auch schon in den Vor­jahren wer­den gym­nasiale Stellen für Gym­nasiallehrkräfte an GMS zurück­be­hal­ten. Wer­den sie dort nicht benötigt, gehen sie ans Gym­na­si­um zurück, müssen aber zu einem späteren Zeit­punkt wieder an die GMS zurück­gegeben wer­den.

Die Stellen wer­den bis zum 10.01.2020 bekan­nt gegeben (Beginn Bewer­ber­frist).
Das Ende der Bewer­bungs­frist ist am 31.01.2020.

Die Bewer­berge­spräche find­en in der Zeit vom 31.1.- 6.3.2020 mit der Schulleitung jew­eils unter Beteili­gung eines Vertreters des ÖPR (vgl. auch Rück­seite), der BfC, ggf. der SBV an den Schulen statt.

Da im Jahr 2019 weniger als 50% der zur Ver­fü­gung ste­hen­den Beförderungsstellen über das Auss­chrei­bungsver­fahren vergeben wur­den, muss nun im Jahr 2020 die Zahl der A14-Berförderungsstellen über das Auss­chrei­bungsver­fahren entsprechend erhöht wer­den, um die Ver­wal­tungsvorschrift für bei­de Ver­fahren zu erfüllen.

Für das Auss­chrei­bungsver­fahren an Gym­nasien im Früh­jahr 2020 kön­nen daher nach derzeit­igem Stand lan­desweit 297 Stellen vergeben wer­den. Sie verteilen sich fol­gen­der­maßen auf die Regierung­sprä­si­di­en:

Stuttgart 113 Stellen
Karl­sruhe 75 Stellen
Freiburg 59 Stellen
Tübin­gen 50 Stellen

Der Umfang der aus­geschriebe­nen Auf­gabe soll in etwa ein­er Zeit­stunde entsprechen. Bei größerem Arbeit­saufwand ist dies in der Auss­chrei­bung ver­merkt. Die Dauer der Verpflich­tung der Über­nahme ein­er Auf­gabe ist auf 5 Jahre begren­zt. Sie endet mit dem Ende des Schul­jahres, in dem die Lehrkraft die über­nommene Auf­gabe 5 Jahre wahrgenom­men hat (s. AZ.: 14–0311.23/678).

Auch an diesem Ver­fahren kön­nen „Erfüller“-L.i.A.1) und „Beste Nichterfüller“-L.i.A.2) teil­nehmen, sofern sie die Voraus­set­zun­gen des Auss­chrei­bungs-Beförderung­spro­gramms (fik­tive Probezeit und Dienstbeurteilung)3) erfüllen.

Außer­dem kön­nen sie sich im Auss­chrei­bungsver­fahren auch auf Stellen außer­halb ihres Regierung­sprä­sid­i­ums bewer­ben, in dem sie unter­richt­en. Teilzeitlehrkräfte kön­nen sich eben­falls bewer­ben u. wer­den im Bewer­bungsver­fahren wie Vol­lzeit-Lehrkräfte behan­delt.
Auch kann eine A 14-Stelle mit zwei Teilzeit-Lehrkräften (zusam­men max. 27 Std.) beset­zt wer­den.
Alle Infor­ma­tio­nen sowie die in allen vier Regierung­sprä­si­di­en gel­tenden Fris­ten und Ter­mine find­en Sie auf www.lehrer-online-bw.de/Befoerderung

Gemäß dem Lan­des­per­son­alvertre­tungs­ge­setz LPVG BW kön­nen Per­son­al­räte an den Auswahlge­sprächen teil­nehmen. Dies ist bei den A 14-Stellen der BPR. Aus zeitlichen Grün­den (ca. ein 3‑Wochen-Zeitraum für die Bewer­berge­spräche im Früh­jahr) beste­ht für die BPR die Möglichkeit, dieses Recht an die ÖPR weit­erzugeben. Bitte beacht­en Sie die Umset­zung jew­eils in Ihrem RP.

Kon­ven­tionelles Beförderungsver­fahren Mai 2019

Das KM hat den Beförderungs­jahrgang 2008 für die Beförderung geöffnet (für die Lehrkräfte im Pri­vat- bzw. Aus­land­schul­dienst ist dies der Beförderungs­jahrgang 2009). Die Regierung­sprä­si­di­en wer­den eventuell 2008 aber noch geschlossen hal­ten, da in den früheren Jahrgän­gen noch zahlre­iche Kol­legin­nen und Kol­le­gen auf eine Beförderung warten. Bitte informieren Sie sich hierzu bei Ihrem Bezirksper­son­al­rat.

BPR Stuttgart: Edel­gard Jauch
BPR Freiburg: Jochen Schröder
BPR Karl­sruhe: Björn Sieper
BPR Tübin­gen: Cord San­tel­mann

Das kon­ven­tionelle Beförderungsver­fahren set­zt eine dien­stliche Beurteilung mit der Note 2,0 oder bess­er voraus. Eine Note schlechter als 2,0 führt zum Auss­chluss. Lehrkräfte, die im Besitz ein­er gülti­gen und ver­gle­ich­baren Dien­st­beurteilung (DB) sind, nehmen automa­tisch am Ver­fahren teil: Die DB darf nicht älter als 3 Jahre sein; das jew­eilige Ende des Beurteilungszeitraums darf bei allen konkur­ri­eren­den Lehrkräften (nur) bis zu 1 Jahr auseinan­der liegen.

Bitte prüfen Sie vor­ab, ob ein Auf­stieg für Sie von Vorteil ist. Ein Auf­stieg nach E 14 bedeutet im Jahr 2020 auch:
— keine stufen­gle­iche Höher­grup­pierung — Kürzung der Jahres­son­derzahlung von 47,07 % auf 32,95 %
— Ver­rech­nung von bes­timmten möglichen Besitzstän­den — mögliche Änderun­gen bei der GKV.

Mit fre­undlichen Grüßen Ihr AKA PhV BW

 

Erläuterungen

Arbeit­nehmer — „Erfüller“ — Lehrkräfte

sind Lehrkräfte, die die lauf­bah­n­rechtlichen Voraus­set­zun­gen für eine Ver­beam­tung erfüllen (vgl. Abschnitt 1 Ent­gel­tord­nung Lehrkräfte im Tar­ifver­trag Ent­gel­tord­nung Lehrkräfte TV EntgO‑L für tar­if­beschäftigte Lehrkräfte inner­halb des Gel­tungs­bere­ichs des Tar­ifver­trags öffentlich­er Dienst – Län­der TV — L).

„beste Nichter­füller“ — Lehrkräfte im Arbeit­nehmerver­hält­nis

sind Lehrkräfte mit abgeschlossen­em Lehramtsstudi­um an ein­er wis­senschaftlichen Hochschule, die auf­grund ihres Studi­ums die fach­lichen Voraus­set­zun­gen zum Unter­richt­en in min­destens zwei Fäch­ern haben (vgl. Abschnitt 2 Zif­fer 1 Ent­gel­tord­nung Lehrkräfte im Tar­ifver­trag Ent­gel­tord­nung Lehrkräfte TV EntgO‑L für tar­if­beschäftigte Lehrkräfte inner­halb des Gel­tungs­bere­ichs des Tar­ifver­trags öffentlich­er Dienst – Län­der TV — L).

fik­tive Probezeit

Bei vor 2004 Eingestell­ten beträgt sie 1,5 Jahre, falls das 2.Staatsexamen „bess­er als befriedi­gend“ ist.

Bei nach 2004 Eingestell­ten beträgt sie 1,5 Jahre, falls eine „fik­tive Bewährungs­fest­stel­lung“ „bess­er als befriedi­gend“ ist. Anson­sten 3 Jahre.

Bei nach dem 1.1.2011 ( Ein­führung des Dien­strecht­sre­for­mge­set­zes DRRG) Eingestell­ten dauert sie in der Regel 3 Jahre, min­destens jedoch 12 Monate. Die ursprünglich 3 jährige Probezeit kann um 1 Jahr verkürzt wer­den, falls die dien­stliche Beurteilung in der Probezeit die Note 1,5 oder bess­er beträgt. Sie kann eben­falls um 1 Jahr verkürzt wer­den, wenn das 2.Staatsexamen min­destens die Note 1,4 beträgt. Bei­de Arten von Verkürzung kön­nen sep­a­rat oder addi­tiv erfol­gen.

Bei nach dem 1.4.2009 (Ein­führung des Beamten­sta­tus­ge­set­zes*) eingestell­ten L. i. A. ist unmit­tel­bar das Ende ihrer „fik­tiv­en Probezeit“ für die Bes­tim­mung ihres „fik­tiv­en Beförderungs­jahrgangs“ maßgebend. Dieser Zeit­punkt legt den fik­tiv­en Jahrgang fest (vgl. Schreiben des KM AZ 14–0311.22/29).

Bei vor dem 1.4.2009 (Ein­führung des Beamten­sta­tus­ge­set­zes*) eingestell­ten L. i. A. wurde ihr fik­tiv­er Anstel­lungs­jahrgang in fik­tiv­er Beförderungs­jahrgang umbe­nan­nt. Der fik­tive Anstel­lungs­jahrgang war anhand der fik­tiv­en Probezeit bes­timmt wor­den.

Vor­di­en­stzeit­en wie z.B. Vertre­tungslehrertätigkeit oder Aus­land­sun­ter­richt kön­nen einen früheren fik­tiv­en Beförderungs­jahrgang bewirken, sofern sie nicht bere­its für eine verkürzte Probezeit berück­sichtigt wur­den.

* Ab 1.4.2009 ent­fiel für Beamtin­nen u. Beamte die sog. Anstel­lung (nach Beste­hen ihrer Pro Pro-bezeit). Damit war die Grund­lage für den Begriff Anstel­lungs­jahrgang nicht mehr gegeben. Der Begriff Anstel­lungs­jahrgang wurde for­t­an durch den Begriff Beförderungs­jahrgang erset­zt.

Voraus­set­zun­gen für L. i. A.:
Die lauf­bah­n­rechtlichen Voraus­set­zun­gen für eine Höher­grup­pierung nach E 14 sind dann erfüllt, wenn „Erfüller“ nach Ablauf ihrer fik­tiv­en Probezeit*** auch noch die per­sön­liche Wartezeit von 0,5 Jahren abgeleis­tet haben. Die “besten Nichter­füller” haben eine Wartezeit von 5,5 Jahren.

 

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