Ein konsequentes Verbot der privaten Handynutzung während Unterricht und Pausen ist notwendig, muss aber eingebettet sein in Medienbildung und Elternverantwortung
17. September 2025
Pressemitteilung des Philologenverbands Baden-Württemberg (PhV BW) zum Thema Handynutzung an Schulen
• Schule ist kein digitaler Marktplatz für soziale Netzwerke, sondern ein geschützter Raum für konzentriertes Lernen und direkte, menschliche Begegnungen.
• Eltern und Politik müssen gemeinsam Mitverantwortung übernehmen, um Regeln durchzusetzen und Lehrkräfte zu entlasten.
• Schulische digitale Geräte haben ihren festen Platz im didaktisch geplanten Unterricht – vorausgesetzt, sie werden Schülern und Lehrkräften als Lehr- und Lernmittel chancengleich bereitgestellt und pädagogisch verantwortungsvoll eingesetzt.
„Ein Unterricht, der ständig durch digitale Reize gestört wird, kann seinen Bildungsauftrag nicht erfüllen. Deshalb fordern wir ein klares Verbot der privaten Handynutzung während Unterricht und Pausen in der Schule – und zwar verbindlich, nicht als Kann-Regelung. Andere Länder wie Dänemark zeigen längst, dass dies Konzentration und Lernerfolg massiv stärkt“, betont Martina Scherer, Landesvorsitzende des Philologenverbands Baden-Württemberg (PhV BW).
Die Diskussion dürfe sich jedoch nicht in Symbolpolitik erschöpfen. „Medienkompetenz heißt nicht, Kindern einfach Social Media zu verbieten. Sie müssen verstehen, wie Algorithmen ihre Aufmerksamkeit steuern, welche Relevanz sie wirklich haben und wie manipulative Mechanismen wirken. Nur so lernen sie, souverän und reflektiert mit digitalen Angeboten umzugehen“, erklärt die PhV-Landesvorsitzende. Und weiter: „Schule darf kein Spielball parteipolitischer Profilierung sein. Sie braucht endlich Rahmenbedingungen, die Lernen schützen, Begegnung ermöglichen und Medienbildung nachhaltig verankern.“
Zugleich erinnert der Verband der Gymnasiallehrkräfte daran, dass auch die Eltern in der Pflicht stehen, die ihren Kindern die Geräte zur Verfügung stellen. Die angemessene Nutzung privater Handys von Kindern und Jugendlichen sei Erziehungsaufgabe der Familien – Lehrkräfte hätten keine rechtliche Grundlage, Apps oder Inhalte auf Schülergeräten zu kontrollieren. Schulen bräuchten stattdessen einheitliche, verbindliche Regeln, die politisch getragen und gesetzlich abgesichert sind.
Der PhV BW betont, dass schulische digitale Endgeräte im pädagogisch geplanten Unterricht unverzichtbar sind – aber nur dann, wenn sie chancengleich als schulische Lehr- und Lernmittel zur Verfügung stehen, technisch betreut werden und Lehrkräfte rechtssichere Zugänge zu neuen Anwendungen, auch zu KI-Werkzeugen, erhalten. „Wenn die Matheaufgabe mit der Instagram-Nachricht konkurriert, verhindert das den Lernerfolg – deshalb brauchen wir klare Regeln“, so Martina Scherer abschließend.
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An den Gymnasien des Landes Baden-Württemberg werden knapp 300.000 Schülerinnen und Schüler unterrichtet. Der Philologenverband Baden-Württemberg e.V. (PhV BW) vertritt mit über 9.000 im Verband organisierten Mitgliedern die Interessen der Lehrerinnen und Lehrer an den 462 öffentlichen und privaten Gymnasien des Landes.
Im gymnasialen Bereich hat der Philologenverband BW sowohl im Hauptpersonalrat beim Kultusministerium als auch in allen vier Bezirkspersonalräten bei den Regierungspräsidien die Mehrheit und setzt sich dort für die Interessen der ca. 26.500 Lehrkräfte an den Gymnasien des Landes ein.