Ein konsequentes Verbot der privaten Handynutzung während Unterricht und Pausen ist notwendig, muss aber eingebettet sein in Medienbildung und Elternverantwortung

17. September 2025

Pressemit­teilung des Philolo­gen­ver­bands Baden-Würt­tem­berg (PhV BW) zum The­ma Han­dynutzung an Schulen

• Schule ist kein dig­i­taler Mark­t­platz für soziale Net­zw­erke, son­dern ein geschützter Raum für konzen­tri­ertes Ler­nen und direk­te, men­schliche Begeg­nun­gen.
• Eltern und Poli­tik müssen gemein­sam Mitver­ant­wor­tung übernehmen, um Regeln durchzuset­zen und Lehrkräfte zu ent­las­ten.
• Schulis­che dig­i­tale Geräte haben ihren fes­ten Platz im didak­tisch geplanten Unter­richt – voraus­ge­set­zt, sie wer­den Schülern und Lehrkräften als Lehr- und Lern­mit­tel chan­cen­gle­ich bere­it­gestellt und päd­a­gogisch ver­ant­wor­tungsvoll einge­set­zt.

„Ein Unter­richt, der ständig durch dig­i­tale Reize gestört wird, kann seinen Bil­dungsauf­trag nicht erfüllen. Deshalb fordern wir ein klares Ver­bot der pri­vat­en Han­dynutzung während Unter­richt und Pausen in der Schule – und zwar verbindlich, nicht als Kann-Regelung. Andere Län­der wie Däne­mark zeigen längst, dass dies Konzen­tra­tion und Lern­er­folg mas­siv stärkt“, betont Mar­ti­na Scher­er, Lan­desvor­sitzende des Philolo­gen­ver­bands Baden-Würt­tem­berg (PhV BW).

Die Diskus­sion dürfe sich jedoch nicht in Sym­bol­poli­tik erschöpfen. „Medi­enkom­pe­tenz heißt nicht, Kindern ein­fach Social Media zu ver­bi­eten. Sie müssen ver­ste­hen, wie Algo­rith­men ihre Aufmerk­samkeit steuern, welche Rel­e­vanz sie wirk­lich haben und wie manip­u­la­tive Mech­a­nis­men wirken. Nur so ler­nen sie, sou­verän und reflek­tiert mit dig­i­tal­en Ange­boten umzuge­hen“, erk­lärt die PhV-Lan­desvor­sitzende. Und weit­er: „Schule darf kein Spiel­ball parteipoli­tis­ch­er Pro­fil­ierung sein. Sie braucht endlich Rah­menbe­din­gun­gen, die Ler­nen schützen, Begeg­nung ermöglichen und Medi­en­bil­dung nach­haltig ver­ankern.“

Zugle­ich erin­nert der Ver­band der Gym­nasiallehrkräfte daran, dass auch die Eltern in der Pflicht ste­hen, die ihren Kindern die Geräte zur Ver­fü­gung stellen. Die angemessene Nutzung pri­vater Handys von Kindern und Jugendlichen sei Erziehungsauf­gabe der Fam­i­lien – Lehrkräfte hät­ten keine rechtliche Grund­lage, Apps oder Inhalte auf Schü­lerg­eräten zu kon­trol­lieren. Schulen bräucht­en stattdessen ein­heitliche, verbindliche Regeln, die poli­tisch getra­gen und geset­zlich abgesichert sind.

Der PhV BW betont, dass schulis­che dig­i­tale Endgeräte im päd­a­gogisch geplanten Unter­richt unverzicht­bar sind – aber nur dann, wenn sie chan­cen­gle­ich als schulis­che Lehr- und Lern­mit­tel zur Ver­fü­gung ste­hen, tech­nisch betreut wer­den und Lehrkräfte rechtssichere Zugänge zu neuen Anwen­dun­gen, auch zu KI-Werkzeu­gen, erhal­ten. „Wenn die Math­eauf­gabe mit der Insta­gram-Nachricht konkur­ri­ert, ver­hin­dert das den Lern­er­folg – deshalb brauchen wir klare Regeln“, so Mar­ti­na Scher­er abschließend.

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An den Gym­nasien des Lan­des Baden-Würt­tem­berg wer­den knapp 300.000 Schü­lerin­nen und Schüler unter­richtet. Der Philolo­gen­ver­band Baden-Würt­tem­berg e.V. (PhV BW) ver­tritt mit über 9.000 im Ver­band organ­isierten Mit­gliedern die Inter­essen der Lehrerin­nen und Lehrer an den 462 öffentlichen und pri­vat­en Gym­nasien des Lan­des.

Im gym­nasialen Bere­ich hat der Philolo­gen­ver­band BW sowohl im Haupt­per­son­al­rat beim Kul­tus­min­is­teri­um als auch in allen vier Bezirksper­son­al­räten bei den Regierung­sprä­si­di­en die Mehrheit und set­zt sich dort für die Inter­essen der ca. 26.500 Lehrkräfte an den Gym­nasien des Lan­des ein.

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