Hitzeschutz ist Qualitätsschutz: PhV BW fordert Thermometer und Hygrometer für jedes Klassenzimmer und jeden Fachraum in den Schulen!

20. Juli 2026

Pressemit­teilung des Philolo­gen­ver­bands Baden-Würt­tem­berg (PhV BW) zum The­ma Hitzeschutz an Schulen

Der Philolo­gen­ver­band Baden-Würt­tem­berg (PhV BW) fordert eine sofor­tige und flächen­deck­ende Ausstat­tung aller Klassen­z­im­mer im Land mit kom­binierten Ther­mome­tern und Hygrom­e­tern – als ersten Schritt zu verbindlichen Hitzeschutz-Regeln für den Unter­richt. Denn eines fehlt bis­lang völ­lig: eine rechtlich verbindliche, kom­binierte Gren­ze aus Tem­per­atur und Luft­feuchtigkeit, ab der Unter­richt angepasst oder abge­brochen wer­den muss.

Viele Schul­ge­bäude in Baden-Würt­tem­berg bieten im Som­mer unzure­ichen­den Schutz vor der Hitze, da bauliche Maß­nah­men fehlen und Kli­ma­tisierun­gen auf­grund hoher Kosten kaum vorhan­den sind. Die Fol­gen für den Unter­richt sind gravierend: Hohe Tem­per­a­turen machen konzen­tri­ertes Ler­nen oft unmöglich, selb­st wenn auf dem Schul­gelände außer­halb des Klassen­z­im­mers noch keine 30 Grad gemessen wer­den.

Beson­ders die Luft­feuchtigkeit wird in der aktuellen Debat­te de fac­to ignori­ert. In Klassen­z­im­mern mit rund 30 schwitzen­den Schü­lerin­nen und Schülern steigt die rel­a­tive Luft­feuchtigkeit bei geschlosse­nen Fen­stern ras­ant an, wenn man wegen der draußen herrschen­den Hitze die Fen­ster nicht öff­nen kann. Dies erk­lärt, warum Räume auch schon bei niedrigeren Tem­per­a­turen unerträglich schwül wer­den – ein Effekt, den reine Tem­per­atur­gren­zw­erte sys­tem­a­tisch unter­schätzen.

Dass der Geset­zge­ber Tem­per­atur und Luft­feuchtigkeit grund­sät­zlich zusam­men denkt, zeigt die Tech­nis­che Regel für Arbeitsstät­ten ASR A3.6 „Lüf­tung“: Sie leg­en für Arbeit­sräume eine kom­binierte Schwüle­gren­ze fest. Diese liegt:

• bei 22 °C bei ein­er rel­a­tiv­en Luft­feuchtigkeit von 70 %,
• bei 24 °C bei ein­er rel­a­tiv­en Luft­feuchtigkeit von 62 % und
• bei 26 °C bei ein­er rel­a­tiv­en Luft­feuchtigkeit von 55 %.

Diese Werte gel­ten unmit­tel­bar nur für einen tech­nis­chen Spezial­fall (den Ein­satz raum­luft­tech­nis­ch­er Anla­gen) und lassen sich nicht unbe­se­hen auf klas­sis­che, fen­ster­belüftete Klassen­z­im­mer über­tra­gen. Genau das ist aus Sicht des PhV BW aber das Prob­lem: Für den Regelfall Klassen­z­im­mer existiert bis­lang keine verbindliche Kom­bi­gren­ze aus Tem­per­atur und Luft­feuchtigkeit – obwohl das zugrun­deliegende Prinzip im Arbeitss­chutzrecht längst anerkan­nt ist. Diese Lücke muss geschlossen wer­den.

Der PhV BW fordert deshalb:

• Die flächen­deck­ende Ausstat­tung aller Klassen­z­im­mer mit kom­binierten Ther­mome­tern und Hygrom­e­tern, um die tat­säch­liche Belas­tung über­haupt objek­tiv erfassen zu kön­nen.
• Die Entwick­lung verbindlich­er, an das Prinzip der Schwüle­gren­ze angelehn­ter Kom­bi-Gren­zw­erte speziell für Klassen­z­im­mer mit klaren Hand­lungs­fol­gen (Son­nen­schutz, ggf. Anpas­sung oder Abbruch des Unter­richts).
• Investi­tio­nen in bauliche Maß­nah­men – Fen­ster, die gefahr­los kom­plett zu öff­nen sind, Son­nen­schutz, Nach­tausküh­lung, aus­re­ichende Lüf­tungs- und Kli­ma­tisierungsmöglichkeit­en – damit Gren­zw­ertüber­schre­itun­gen möglichst gar nicht erst ein­treten.

Mar­ti­na Scher­er: „Es geht um die Qual­ität des Unter­richts und nicht um bloße Befind­lichkeit­en“, so die Lan­desvor­sitzende des PhV BW. „Wir wollen nach­haltig unter­richt­en, und unsere Schü­lerin­nen und Schüler brauchen diesen wirk­samen Unter­richt. Das funk­tion­iert jedoch dauer­haft nur unter erträglichen Bedin­gun­gen, da andern­falls die Bil­dungsqual­ität mas­siv lei­det. Wenn wir die Zukun­ft unser­er Kinder mit erfol­gver­sprechen­den Per­spek­tiv­en gestal­ten wollen, dür­fen wir sie nicht in über­hitzten, stick­i­gen Klassen­z­im­mern sitzend im Stich lassen. Dafür brauchen wir zuerst ver­lässliche Mess­werte – und dann klare, verbindliche Regeln zum Schutz der Gesund­heit.“

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An den Gym­nasien des Lan­des Baden-Würt­tem­berg wer­den knapp 300.000 Schü­lerin­nen und Schüler unter­richtet. Der Philolo­gen­ver­band Baden-Würt­tem­berg e.V. (PhV BW) ver­tritt mit über 9.000 im Ver­band organ­isierten Mit­gliedern die Inter­essen der Lehrerin­nen und Lehrer an den 462 öffentlichen und pri­vat­en Gym­nasien des Lan­des.

Im gym­nasialen Bere­ich hat der Philolo­gen­ver­band BW sowohl im Haupt­per­son­al­rat beim Kul­tus­min­is­teri­um als auch in allen vier Bezirksper­son­al­räten bei den Regierung­sprä­si­di­en die Mehrheit und set­zt sich dort für die Inter­essen der ca. 26.500 Lehrkräfte an den Gym­nasien des Lan­des ein.