PhV BW ist entsetzt und verärgert über die wiederholte Missachtung der Mitbestimmungsrechte des Hauptpersonalrats Gymnasien durch das Kultusministerium

27. November 2025

Pressemit­teilung des Philolo­gen­ver­bands Baden-Würt­tem­berg (PhV BW) zum The­ma Mitbes­tim­mungsrechte von Per­son­al­räten

Unsere klaren Forderun­gen an das Kul­tus­min­is­teri­um (KM):

  • Unverzügliche Wieder­auf­nahme der Kom­mu­nika­tion und des laut dem Ver­wal­tungs­gericht Stuttgart geset­zlich vorgeschriebe­nen Zus­tim­mungsver­fahrens zu den Lern­man­age­mentsys­te­men mit dem Haupt­per­son­al­rat (HPR) Gym­nasien
  • Verbindliche Zusage der Wahrung von Mitbes­tim­mungsrecht­en vor Ein­führung zukün­ftiger Mod­ule der dig­i­tal­en Bil­dungsplat­tform
  • Trans­par­ente Kom­mu­nika­tion und voll­ständi­ge Offen­le­gung aller Entschei­dungswege rund um itslearn­ing, Moo­dle, F13, tel­li und min­nit inner­halb der dig­i­tal­en Bil­dungsplat­tform schule@bw
  • Anerken­nung der Rolle aller Haupt­per­son­al­räte als zwin­gend beteiligte Akteure gemäß § 75 Abs. 4 Nr. 16 LPVG
  • Ver­lässliche Entschei­dung­sprozesse statt der Schaf­fung vol­len­de­ter Tat­sachen, die Beschäftigte und Per­son­alvertre­tun­gen ein­fach überge­hen

Der Philolo­gen­ver­band Baden-Würt­tem­berg (PhV BW) zeigt sich zutief­st irri­tiert und entrüstet über das Vorge­hen des Kul­tus­min­is­teri­ums, speziell des Refer­ats 23 „Dig­i­tal­isierung, Medi­en­bil­dung, Dig­i­tale Bil­dungsplat­tform“, im Zusam­men­hang mit der Ein­führung beispiel­sweise des Lern­man­age­mentsys­tems „itslearn­ing“.

Das Ver­wal­tungs­gericht Stuttgart hat ein­deutig fest­gestellt, dass das KM durch die flächen­deck­ende Bere­it­stel­lung des Sys­tems ohne Beteili­gung des Haupt­per­son­al­rats gegen gel­tendes Per­son­alvertre­tungsrecht ver­stoßen hat. Statt in den Dialog­prozess einzutreten, hat das KM am let­zten Tag der Ein­spruchs­frist nun Beschw­erde beim über­ge­ord­neten Ver­wal­tungs­gericht­shof Mannheim ein­gelegt. Ehrlich gesagt – wir sind darüber nicht nur ent­täuscht, son­dern zutief­st empört!

„Im Klar­text: Mitbes­tim­mung ist kein optionaler Bonus, den der Dien­s­therr gön­ner­haft gewähren kann, son­dern ein geset­zlich ver­brieftes Recht der Per­son­alvertre­tung“, stellt die Lan­desvor­sitzende des PhV Baden-Würt­tem­berg, Mar­ti­na Scher­er, klar. „Wer das ignori­ert, ver­let­zt nicht nur unsere Rechte, son­dern zer­stört mas­siv das Ver­trauen“. Dass das Kul­tus­min­is­teri­um dieses zen­trale Prinzip schlicht ignori­ert hat, ist in unseren Augen nicht nur ein Ver­fahrens­fehler – es ist ein respek­t­los­er Umgang mit den Beschäftigten und ihrer gewählten Per­son­alvertre­tung. Der PhV fordert, dass das KM die Beschw­erde angesichts der klaren, wohl begrün­de­ten und ein­deuti­gen rechtlichen Würdi­gung des Ver­wal­tungs­gerichts Stuttgart zurückzieht.

Wir erleben hier erneut ein Vorge­hen, das Entschei­dun­gen im Bere­ich dig­i­taler Infra­struk­tur von oben in Gut­sher­re­nart durch­drückt und in kein­ster Weise über­legt, wen man eigentlich zwin­gend hätte beteili­gen müssen. Das Gericht hat unmissver­ständlich klargemacht: Die Ein­bindung örtlich­er Per­son­al­räte reicht nicht aus, wenn es um lan­desweite dig­i­tale Sys­teme mit Daten­schutzrel­e­vanz geht, die die Arbeits­be­din­gun­gen erhe­blich verän­dern. Die Mitbes­tim­mung MUSS auf der Ebene des Haupt­per­son­al­rats stat­tfind­en.

„Wer Dig­i­tal­isierung durch­drückt und dabei das Per­son­alvertre­tungsrecht bewusst ignori­ert, han­delt nicht mod­ern, son­dern zutief­st autoritär“, so Mar­ti­na Scher­er weit­er.

Das Kul­tus­min­is­teri­um wäre gut berat­en, das abge­broch­ene Zus­tim­mungsver­fahren ord­nungs­gemäß wieder aufzunehmen. Wir erwarten, dass dies unverzüglich geschieht – und dass der­ar­tige Unter­las­sun­gen kün­ftig nicht mehr vorkom­men.

Der PhV Baden-Würt­tem­berg wird weit­er­hin mit aller Deut­lichkeit darauf drän­gen, dass Mitbes­tim­mung nicht nur auf dem Papi­er existiert, son­dern gelebt wird – kon­se­quent, respek­tvoll und recht­skon­form.

***

An den Gym­nasien des Lan­des Baden-Würt­tem­berg wer­den knapp 300.000 Schü­lerin­nen und Schüler unter­richtet. Der Philolo­gen­ver­band Baden-Würt­tem­berg e.V. (PhV BW) ver­tritt mit über 9.000 im Ver­band organ­isierten Mit­gliedern die Inter­essen der Lehrerin­nen und Lehrer an den 462 öffentlichen und pri­vat­en Gym­nasien des Lan­des.

Im gym­nasialen Bere­ich hat der Philolo­gen­ver­band BW sowohl im Haupt­per­son­al­rat beim Kul­tus­min­is­teri­um als auch in allen vier Bezirksper­son­al­räten bei den Regierung­sprä­si­di­en die Mehrheit und set­zt sich dort für die Inter­essen der ca. 26.500 Lehrkräfte an den Gym­nasien des Lan­des ein.

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