PhV BW ist entsetzt und verärgert über die wiederholte Missachtung der Mitbestimmungsrechte des Hauptpersonalrats Gymnasien durch das Kultusministerium
27. November 2025
Pressemitteilung des Philologenverbands Baden-Württemberg (PhV BW) zum Thema Mitbestimmungsrechte von Personalräten
Unsere klaren Forderungen an das Kultusministerium (KM):
- Unverzügliche Wiederaufnahme der Kommunikation und des laut dem Verwaltungsgericht Stuttgart gesetzlich vorgeschriebenen Zustimmungsverfahrens zu den Lernmanagementsystemen mit dem Hauptpersonalrat (HPR) Gymnasien
- Verbindliche Zusage der Wahrung von Mitbestimmungsrechten vor Einführung zukünftiger Module der digitalen Bildungsplattform
- Transparente Kommunikation und vollständige Offenlegung aller Entscheidungswege rund um itslearning, Moodle, F13, telli und minnit innerhalb der digitalen Bildungsplattform schule@bw
- Anerkennung der Rolle aller Hauptpersonalräte als zwingend beteiligte Akteure gemäß § 75 Abs. 4 Nr. 16 LPVG
- Verlässliche Entscheidungsprozesse statt der Schaffung vollendeter Tatsachen, die Beschäftigte und Personalvertretungen einfach übergehen
Der Philologenverband Baden-Württemberg (PhV BW) zeigt sich zutiefst irritiert und entrüstet über das Vorgehen des Kultusministeriums, speziell des Referats 23 „Digitalisierung, Medienbildung, Digitale Bildungsplattform“, im Zusammenhang mit der Einführung beispielsweise des Lernmanagementsystems „itslearning“.
Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat eindeutig festgestellt, dass das KM durch die flächendeckende Bereitstellung des Systems ohne Beteiligung des Hauptpersonalrats gegen geltendes Personalvertretungsrecht verstoßen hat. Statt in den Dialogprozess einzutreten, hat das KM am letzten Tag der Einspruchsfrist nun Beschwerde beim übergeordneten Verwaltungsgerichtshof Mannheim eingelegt. Ehrlich gesagt – wir sind darüber nicht nur enttäuscht, sondern zutiefst empört!
„Im Klartext: Mitbestimmung ist kein optionaler Bonus, den der Dienstherr gönnerhaft gewähren kann, sondern ein gesetzlich verbrieftes Recht der Personalvertretung“, stellt die Landesvorsitzende des PhV Baden-Württemberg, Martina Scherer, klar. „Wer das ignoriert, verletzt nicht nur unsere Rechte, sondern zerstört massiv das Vertrauen“. Dass das Kultusministerium dieses zentrale Prinzip schlicht ignoriert hat, ist in unseren Augen nicht nur ein Verfahrensfehler – es ist ein respektloser Umgang mit den Beschäftigten und ihrer gewählten Personalvertretung. Der PhV fordert, dass das KM die Beschwerde angesichts der klaren, wohl begründeten und eindeutigen rechtlichen Würdigung des Verwaltungsgerichts Stuttgart zurückzieht.
Wir erleben hier erneut ein Vorgehen, das Entscheidungen im Bereich digitaler Infrastruktur von oben in Gutsherrenart durchdrückt und in keinster Weise überlegt, wen man eigentlich zwingend hätte beteiligen müssen. Das Gericht hat unmissverständlich klargemacht: Die Einbindung örtlicher Personalräte reicht nicht aus, wenn es um landesweite digitale Systeme mit Datenschutzrelevanz geht, die die Arbeitsbedingungen erheblich verändern. Die Mitbestimmung MUSS auf der Ebene des Hauptpersonalrats stattfinden.
„Wer Digitalisierung durchdrückt und dabei das Personalvertretungsrecht bewusst ignoriert, handelt nicht modern, sondern zutiefst autoritär“, so Martina Scherer weiter.
Das Kultusministerium wäre gut beraten, das abgebrochene Zustimmungsverfahren ordnungsgemäß wieder aufzunehmen. Wir erwarten, dass dies unverzüglich geschieht – und dass derartige Unterlassungen künftig nicht mehr vorkommen.
Der PhV Baden-Württemberg wird weiterhin mit aller Deutlichkeit darauf drängen, dass Mitbestimmung nicht nur auf dem Papier existiert, sondern gelebt wird – konsequent, respektvoll und rechtskonform.
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An den Gymnasien des Landes Baden-Württemberg werden knapp 300.000 Schülerinnen und Schüler unterrichtet. Der Philologenverband Baden-Württemberg e.V. (PhV BW) vertritt mit über 9.000 im Verband organisierten Mitgliedern die Interessen der Lehrerinnen und Lehrer an den 462 öffentlichen und privaten Gymnasien des Landes.
Im gymnasialen Bereich hat der Philologenverband BW sowohl im Hauptpersonalrat beim Kultusministerium als auch in allen vier Bezirkspersonalräten bei den Regierungspräsidien die Mehrheit und setzt sich dort für die Interessen der ca. 26.500 Lehrkräfte an den Gymnasien des Landes ein.