
PhV BW zum Thema Arbeitszeit von Lehrkräften: Klage eingereicht!
21. Mai 2025
Mit dem PhV BW: Klage gegen das Land Baden-Württemberg wegen strukturell überhöhter Arbeitszeit von Gymnasiallehrkräften eingereicht
Mit Unterstützung des Philologenverbands Baden-Württemberg (PhV BW) wurde nun am 19.05.2025 beim Verwaltungsgericht Stuttgart eine Klage gegen das Land Baden-Württemberg als Dienstherrn eingereicht. Grundlage der Klage ist die Feststellung, dass die in der Lehrkräfte-Arbeitszeitverordnung festgesetzte Regelstundenzahl für Gymnasiallehrkräfte systematisch zu einer Überschreitung der regulären Wochenarbeitszeit für Beamtinnen und Beamte führt. Zum Verständnis: Der PhV BW — als Verband und Vertretung der Gymnasiallehrkräfte — kann nicht selbst klagen, sondern er kann nur Mitglieder bei ihrer Klage juristisch unterstützen. Ziel ist es, die dauerhaft überhöhte Arbeitsbelastung von Gymnasiallehrkräften gerichtlich feststellen zu lassen. Grundlage dazu sind langjährige Aufzeichnungen der geleisteten Zeiten, die sich aus dem Deputat und den vielen anderen dienstlichen Aufgaben gymnasialer Lehrkräfte innerhalb und außerhalb des Unterrichts zwangsläufig ergeben.
„Wir können und wollen nicht länger zusehen, wie unsere Kolleginnen und Kollegen am Gymnasium systematisch über ihre Belastungsgrenzen hinaus arbeiten müssen. Lehrkräfte an Gymnasien leisten dauerhaft mehr als ihnen nach beamtenrechtlichen Vorgaben zugemutet werden darf. Mit dieser Klage setzen wir ein deutliches Zeichen gegen die strukturelle Überlastung unserer Kolleginnen und Kollegen“, erklärt die Landesvorsitzende des PhV BW, Martina Scherer. „Es ist höchste Zeit, dass die tatsächliche Arbeitsrealität anerkannt und endlich gehandelt wird.“
Die Klage richtet sich gegen die bisherige Festlegung der Lehrkräftearbeitszeit für ein volles Deputat, die in keiner Weise die Vielzahl an weiteren Aufgaben der gymnasialen Lehrkräfte berücksichtigt – darunter Korrekturen, Vor- und Nachbereitung, Elterngespräche, außerunterrichtliche Verpflichtungen, Aufsichten, Konferenzen, Dienstgespräche, Zusammenarbeit mit außerschulischen Partnern und seit Jahren zunehmende Verwaltungsaufgaben, wobei diese Aufzählung längst nicht vollständig ist. Zahlreiche wissenschaftliche Studien belegen seit Jahren eine erhebliche Diskrepanz zwischen der gesetzlich festgelegten Arbeitszeit für Beamte und der tatsächlich geleisteten (Jahres-)Arbeitszeit, d. h. der unter Berücksichtigung der unterrichtsfreien Zeiten aufsummierten Gesamtarbeitszeiten bei Gymnasiallehrkräften. Diese Studien haben jedoch bisher beim Dienstherrn zu keinerlei Konsequenzen geführt, obwohl dieser juristisch verpflichtet ist, die Arbeitszeit seiner Bediensteten zu erfassen.
„Unsere Mitglieder sind nicht mehr bereit, diese strukturelle Überbelastung als Normalzustand hinzunehmen“, so Scherer weiter. „Der PhV BW steht an der Seite der Lehrkräfte und fordert die Politik auf, für faire und rechtlich einwandfreie Arbeitsbedingungen zu sorgen.“
Der Philologenverband Baden-Württemberg fordert eine realistische Anpassung der Lehrkräfte-Arbeitszeitverordnung, die der tatsächlichen Arbeitsbelastung von Gymnasiallehrkräften endlich gerecht wird, was eine Arbeitszeiterfassung voraussetzt. Mit der juristischen Unterstützung der klagenden Mitglieder will der Verband auch politisch Druck aufbauen. Die Arbeitsbedingungen für Lehrkräfte seien ein zentraler Faktor für die Attraktivität des Berufs und damit auch für die Sicherstellung von Bildungsqualität in Baden-Württemberg in der Zukunft.
Information für die Redaktionen
Die Klage sollte schon im Februar 2024 eingereicht werden, siehe https://www.phv-bw.de/phv-bw-zum-thema-arbeitszeitklage/
Das Gericht hat dann aber die Auffassung geäußert, dass es beabsichtigt die Klage als unzulässig abzuweisen. Hintergrund war, dass die Kläger zunächst ein verwaltungsrechtliches „Vorverfahren“ bei der Schulverwaltung durchführen sollten.
Konkret ging es dem Gericht darum, dass die beiden Lehrkräfte, die vortragen, aufgrund ihrer Unterrichtsverpflichtung regelmäßig über die wöchentliche Arbeitszeit der Beamten hinaus Mehrarbeit leisten zu müssen, bei KM bzw. RP einen Antrag auf Abhilfe stellen müssen.
Erst wenn das Problem auf diese Weise – durch Ablehnung des Antrags und eines entsprechenden Widerspruchs – nicht gelöst werden könne, sei eine Klage zulässig.
Zwischenzeitlich ist das Vorverfahren durchgeführt worden, sodass die Klage am 19. Mai 2025 eingereicht werden konnte.
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An den Gymnasien des Landes Baden-Württemberg werden knapp 300.000 Schülerinnen und Schüler unterrichtet. Der Philologenverband Baden-Württemberg e.V. (PhV BW) vertritt mit über 9.000 im Verband organisierten Mitgliedern die Interessen der Lehrerinnen und Lehrer an den 462 öffentlichen und privaten Gymnasien des Landes.
Im gymnasialen Bereich hat der Philologenverband BW sowohl im Hauptpersonalrat beim Kultusministerium als auch in allen vier Bezirkspersonalräten bei den Regierungspräsidien die Mehrheit und setzt sich dort für die Interessen der ca. 26.500 Lehrkräfte an den Gymnasien des Landes ein.