PhV BW zum Thema Arbeitszeit von Lehrkräften: Klage eingereicht!

21. Mai 2025


Mit dem PhV BW: Klage gegen das Land Baden-Würt­tem­berg wegen struk­turell über­höhter Arbeit­szeit von Gym­nasiallehrkräften ein­gere­icht

Mit Unter­stützung des Philolo­gen­ver­bands Baden-Würt­tem­berg (PhV BW) wurde nun am 19.05.2025 beim Ver­wal­tungs­gericht Stuttgart eine Klage gegen das Land Baden-Würt­tem­berg als Dien­s­ther­rn ein­gere­icht. Grund­lage der Klage ist die Fest­stel­lung, dass die in der Lehrkräfte-Arbeit­szeitverord­nung fest­ge­set­zte Regel­stun­den­zahl für Gym­nasiallehrkräfte sys­tem­a­tisch zu ein­er Über­schre­itung der reg­ulären Wochenar­beit­szeit für Beamtin­nen und Beamte führt. Zum Ver­ständ­nis: Der PhV BW — als Ver­band und Vertre­tung der Gym­nasiallehrkräfte — kann nicht selb­st kla­gen, son­dern er kann nur Mit­glieder bei ihrer Klage juris­tisch unter­stützen. Ziel ist es, die dauer­haft über­höhte Arbeits­be­las­tung von Gym­nasiallehrkräften gerichtlich fest­stellen zu lassen. Grund­lage dazu sind langjährige Aufze­ich­nun­gen der geleis­teten Zeit­en, die sich aus dem Dep­u­tat und den vie­len anderen dien­stlichen Auf­gaben gym­nasialer Lehrkräfte inner­halb und außer­halb des Unter­richts zwangsläu­fig ergeben.

„Wir kön­nen und wollen nicht länger zuse­hen, wie unsere Kol­legin­nen und Kol­le­gen am Gym­na­si­um sys­tem­a­tisch über ihre Belas­tungs­gren­zen hin­aus arbeit­en müssen. Lehrkräfte an Gym­nasien leis­ten dauer­haft mehr als ihnen nach beamten­rechtlichen Vor­gaben zuge­mutet wer­den darf. Mit dieser Klage set­zen wir ein deut­lich­es Zeichen gegen die struk­turelle Über­las­tung unser­er Kol­legin­nen und Kol­le­gen“, erk­lärt die Lan­desvor­sitzende des PhV BW, Mar­ti­na Scher­er. „Es ist höch­ste Zeit, dass die tat­säch­liche Arbeit­sre­al­ität anerkan­nt und endlich gehan­delt wird.“

Die Klage richtet sich gegen die bish­erige Fes­tle­gung der Lehrkräftear­beit­szeit für ein volles Dep­u­tat, die in kein­er Weise die Vielzahl an weit­eren Auf­gaben der gym­nasialen Lehrkräfte berück­sichtigt – darunter Kor­rek­turen, Vor- und Nach­bere­itung, Elternge­spräche, außerun­ter­richtliche Verpflich­tun­gen, Auf­sicht­en, Kon­feren­zen, Dien­st­ge­spräche, Zusam­me­nar­beit mit außer­schulis­chen Part­nern und seit Jahren zunehmende Ver­wal­tungsauf­gaben, wobei diese Aufzäh­lung längst nicht voll­ständig ist. Zahlre­iche wis­senschaftliche Stu­di­en bele­gen seit Jahren eine erhe­bliche Diskrepanz zwis­chen der geset­zlich fest­gelegten Arbeit­szeit für Beamte und der tat­säch­lich geleis­teten (Jahres-)Arbeitszeit, d. h. der unter Berück­sich­ti­gung der unter­richts­freien Zeit­en auf­sum­mierten Gesam­tar­beit­szeit­en bei Gym­nasiallehrkräften. Diese Stu­di­en haben jedoch bish­er beim Dien­s­ther­rn zu kein­er­lei Kon­se­quen­zen geführt, obwohl dieser juris­tisch verpflichtet ist, die Arbeit­szeit sein­er Bedi­en­steten zu erfassen.

„Unsere Mit­glieder sind nicht mehr bere­it, diese struk­turelle Über­be­las­tung als Nor­malzu­s­tand hinzunehmen“, so Scher­er weit­er. „Der PhV BW ste­ht an der Seite der Lehrkräfte und fordert die Poli­tik auf, für faire und rechtlich ein­wand­freie Arbeits­be­din­gun­gen zu sor­gen.“

Der Philolo­gen­ver­band Baden-Würt­tem­berg fordert eine real­is­tis­che Anpas­sung der Lehrkräfte-Arbeit­szeitverord­nung, die der tat­säch­lichen Arbeits­be­las­tung von Gym­nasiallehrkräften endlich gerecht wird, was eine Arbeit­szeit­er­fas­sung voraus­set­zt. Mit der juris­tis­chen Unter­stützung der kla­gen­den Mit­glieder will der Ver­band auch poli­tisch Druck auf­bauen. Die Arbeits­be­din­gun­gen für Lehrkräfte seien ein zen­traler Fak­tor für die Attrak­tiv­ität des Berufs und damit auch für die Sich­er­stel­lung von Bil­dungsqual­ität in Baden-Würt­tem­berg in der Zukun­ft.

Infor­ma­tion für die Redak­tio­nen

Die Klage sollte schon im Feb­ru­ar 2024 ein­gere­icht wer­den, siehe https://www.phv-bw.de/phv-bw-zum-thema-arbeitszeitklage/

Das Gericht hat dann aber die Auf­fas­sung geäußert, dass es beab­sichtigt die Klage als unzuläs­sig abzuweisen. Hin­ter­grund war, dass die Kläger zunächst ein ver­wal­tungsrechtlich­es „Vorver­fahren“ bei der Schul­ver­wal­tung durch­führen soll­ten.

Konkret ging es dem Gericht darum, dass die bei­den Lehrkräfte, die vor­tra­gen, auf­grund ihrer Unter­richtsverpflich­tung regelmäßig über die wöchentliche Arbeit­szeit der Beamten hin­aus Mehrar­beit leis­ten zu müssen, bei KM bzw. RP einen Antrag auf Abhil­fe stellen müssen.

Erst wenn das Prob­lem auf diese Weise – durch Ablehnung des Antrags und eines entsprechen­den Wider­spruchs – nicht gelöst wer­den könne, sei eine Klage zuläs­sig.

Zwis­chen­zeitlich ist das Vorver­fahren durchge­führt wor­den, sodass die Klage am 19. Mai 2025 ein­gere­icht wer­den kon­nte.

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An den Gym­nasien des Lan­des Baden-Würt­tem­berg wer­den knapp 300.000 Schü­lerin­nen und Schüler unter­richtet. Der Philolo­gen­ver­band Baden-Würt­tem­berg e.V. (PhV BW) ver­tritt mit über 9.000 im Ver­band organ­isierten Mit­gliedern die Inter­essen der Lehrerin­nen und Lehrer an den 462 öffentlichen und pri­vat­en Gym­nasien des Lan­des.

Im gym­nasialen Bere­ich hat der Philolo­gen­ver­band BW sowohl im Haupt­per­son­al­rat beim Kul­tus­min­is­teri­um als auch in allen vier Bezirksper­son­al­räten bei den Regierung­sprä­si­di­en die Mehrheit und set­zt sich dort für die Inter­essen der ca. 26.500 Lehrkräfte an den Gym­nasien des Lan­des ein.

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