PhV BW zum Thema Hitzeschutz an Schulen

4. Juli 2025

Hitzewelle an den Schulen: PhV BW fordert kon­se­quente Arbeitss­chutz­maß­nah­men an den Gym­nasien in Baden-Würt­tem­berg

• Dauer­hafte Raumtem­per­a­turen über 30 °C stellen erhe­bliche Gesund­heits­be­las­tung dar
• PhV BW: Tech­nis­che und organ­isatorische Maß­nah­men müssen umge­hend ergrif­f­en wer­den
• Schulleitun­gen, Schul­träger und Poli­tik in der Pflicht: Arbeitss­chutz ist keine frei­willige Leis­tung

Angesichts der anhal­tenden Hitzewelle und Raumtem­per­a­turen von über 30 °C an vie­len baden-würt­tem­ber­gis­chen Gym­nasien fordert der Philolo­gen­ver­band Baden-Würt­tem­berg (PhV BW) wirk­same und sofor­tige Arbeitss­chutz­maß­nah­men zum Schutz von Lehrkräften und Schü­lerin­nen und Schülern.

„Es ist nicht hin­nehm­bar, dass Unter­richt und Prü­fun­gen in über­hitzten Räu­men stat­tfind­en, in denen laut Arbeitss­chutzrichtlin­ien fak­tisch nicht mehr gear­beit­et wer­den darf“, erk­lärt die Lan­desvor­sitzende des PhV BW, Mar­ti­na Scher­er. „Unsere Schulen dür­fen keine Hitze­fall­en sein – wed­er für Lehrkräfte noch für Jugendliche. Es braucht endlich konkrete Maß­nah­men statt leer­er Appelle.“

Die Arbeitss­chutzvorschriften sind ein­deutig:
• Bei Raumtem­per­a­turen über 26 °C sind zusät­zliche Schutz­maß­nah­men zu prüfen, ins­beson­dere für gesund­heitlich vor­be­lastete oder beson­ders schutzbedürftige Per­so­n­en.
• Bei über 30 °C sind verbindliche Maß­nah­men zwin­gend vorgeschrieben – etwa effek­tive Beschat­tung, mor­gendliche Lüf­tung, Nach­tausküh­lung oder der gezielte Ein­satz von Ven­ti­la­toren.
• Wird die Raum­luft­tem­per­atur von 35 °C über­schrit­ten, gilt der Raum nicht mehr als Arbeit­sraum, sofern keine Hitzeschutz­maß­nah­men wie in indus­triellen Arbeit­sumge­bun­gen greifen.

Der PhV BW betont: Unser Dien­s­therr ist verpflichtet, im Rah­men der Für­sorgepflicht zu han­deln – und gegebe­nen­falls auf den Schul­träger zuzuge­hen, um bauliche Maß­nah­men einzu­fordern.

„Das Land darf sich nicht hin­ter Zuständigkeit­en ver­steck­en. Es geht gar nicht, dass der „Schwarze Peter“ zwis­chen Kul­tusver­wal­tung und Schul­trägern hin- und hergeschoben wird, so dass sich am Ende keine Seite verpflichtet sieht, endlich zu han­deln. Wer Schulen betreibt, muss auch deren Betrieb­ssicher­heit und Arbeits­fähigkeit gewährleis­ten, und wenn Unter­richt oder Prü­fun­gen unter diesen Bedin­gun­gen stat­tfind­en, wird nicht nur der Bil­dungser­folg gefährdet, son­dern auch die Gesund­heit aller Beteiligten“, mah­nt Mar­ti­na Scher­er erneut.

Der PhV BW fordert daher:
• Unverzügliche und unbürokratis­che Umset­zung kurzfristiger Schutz­maß­nah­men durch Schulleitun­gen
• Schnelle Investi­tio­nen mit langfristiger Wirk­samkeit durch Schul­träger in bauliche Lösun­gen (z. B. Son­nen­schutz, Kühltech­nik, mod­erne Lüf­tung)
• Eine klare Zuständigkeit­sregelung im Bil­dungsmin­is­teri­um zur Durch­set­zung und Ein­hal­tung der Arbeitss­chutz­s­tan­dards — das Arbeitss­chutzge­setz gilt für alle und der Arbeit­ge­ber ist in der Pflicht!

„Oder sollen die Lehrkräfte vor Ort etwa in kli­ma­tisierte Cafés und Bäck­ereien auswe­ichen und dort ihre Klassen unter­richt­en?,“ so Scher­er abschließend.


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An den Gym­nasien des Lan­des Baden-Würt­tem­berg wer­den knapp 300.000 Schü­lerin­nen und Schüler unter­richtet. Der Philolo­gen­ver­band Baden-Würt­tem­berg e.V. (PhV BW) ver­tritt mit über 9.000 im Ver­band organ­isierten Mit­gliedern die Inter­essen der Lehrerin­nen und Lehrer an den 462 öffentlichen und pri­vat­en Gym­nasien des Lan­des.

Im gym­nasialen Bere­ich hat der Philolo­gen­ver­band BW sowohl im Haupt­per­son­al­rat beim Kul­tus­min­is­teri­um als auch in allen vier Bezirksper­son­al­räten bei den Regierung­sprä­si­di­en die Mehrheit und set­zt sich dort für die Inter­essen der ca. 26.500 Lehrkräfte an den Gym­nasien des Lan­des ein.

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