vgl. Infos auf der Homepage des dbb: u. a. Entgelttabellen / Flugblätter Lehrerentgelttabellen s. dbb-homepage www.dbb.de: a. Lineare Erhöhung gemäß Tarifabschluss vom 28.03.2015: b. Hinweis: Angleichung der allgemeinen Zulage für "Nichterfüller"-Lehrkräfte gemäß TV-L-Vereinbarung vom 01.11.2006 [zusätzlich zur im Abschnitt 1a beschriebenen Entgelterhöhung]: 2. Zusatzversorgung (VBL): a. bei der VBL keine Einschnitte im Leistungsrecht b. Erhöhung des Eigenanteils der Versicherten (Abrechnungsverband Ost der VBL; kapitalgedeckte Finanzierung) 3 x um 0,75 Prozent zum 01.07. der Jahre 2015, 2016, 2017. c. Erhöhung des Eigenanteils der Versicherten an der Umlage (Abrechnungsverband West der VBL): 3. Jahressonderzahlung (Ost-Bundesländer) nach § 20 Abs. 2 TV-L: Angleichung an die Jahressonderzahlung West bis 2019 in fünf jährlichen Schritten: 2015, 2016, 2017, 2018, 2019. 4. Lehrerentgeltordnung (LEGO) [Tarifabschluss zwischen dbb und TdL]: a. Einstieg in eine Lehrerentgeltordnung: zum 01.08.2015. 5. Tarifpflege: Beabsichtigt: jährliche Gespräche zur Fortentwicklung des Tarifrechts. 6. Höhergruppierung: Für die dynamischen Garantiebeträge nach § 17 Abs. 4 Satz 2 gilt: a. Für E 9 bis E 15 gilt: bisher 58,61 € Garantiebetrag, ab 1. März 2015 Erhöhung um 2,1 Prozent, ab 1. März 2016 um weitere 2,45 Prozent. 7. Befristete Verträge: Sobald die Ergebnisse der Untersuchung von Bund u. Gewerkschaften zu den befris-teten Beschäftigungsverhältnissen im öffentlichen Dienst vorliegen, werden die Tarif-vertragsparteien diese bewerten, ihre Gespräche über die Befristungspraxis im Länderbereich fortsetzen und erkannten Handlungsbedarf gegebenenfalls auch vor den nächsten Entgeltverhandlungen umsetzen.
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Kontaktinformationen der Arbeitnehmervertretung
PhV BW www.phv-bw.de