Zumeldung des PhV BW zur Pressemitteilung des Kultusministeriums (KM) vom 03.06.2025 zur Handynutzung an Schulen

4. Juni 2025

Der Philolo­gen­ver­band kom­men­tiert die Pressemel­dung des Kul­tus­min­is­teri­ums: „Eine lan­desweit gültige Regelung zur pri­vat­en Han­dynutzung in Schulen war längst über­fäl­lig, aber diese Bes­tim­mungen greifen teil­weise zu kurz!“

Späte Rechts­grund­lage: Die notwendi­ge geset­zliche Regelung kommt verzögert und greift vielerorts zu kurz, da zahlre­iche Schulen längst eigene Konzepte etabliert haben.

Rechtliche Unschär­fen: Wesentliche Fra­gen zur pri­vat­en Han­dynutzung im Unter­richt und ihren Kon­se­quen­zen sowie zur Haf­tung im Kon­flik­t­fall bleiben ungek­lärt.

Unvoll­ständi­ger Bil­dungsansatz: Ohne flächen­deck­ende medi­en­päd­a­gogis­che Ver­ankerung und struk­turelle Unter­stützung ver­fehlt das Vorhaben seine bil­dungspoli­tis­che Wirkung.

Der Philolo­gen­ver­band Baden-Würt­tem­berg (PhV BW) erken­nt in der nun vom Kabi­nett beschlosse­nen geset­zlichen Ver­ankerung schulis­ch­er Regelun­gen zur Nutzung mobil­er Endgeräte einen ver­späteten, wen­ngle­ich prinzip­iell notwendi­gen Schritt. „Die meis­ten Schulen haben längst eigene Regelun­gen zur (ins­beson­dere pri­vat­en) Han­dynutzung erar­beit­et – das Gesetz kommt eigentlich zu spät“, erk­lärt Mar­ti­na Scher­er, Lan­desvor­sitzende des PhV BW. „Jet­zt wer­den als Leit­planken wenig­stens klare rechtliche Vor­gaben benötigt, die den Schulen Sicher­heit geben und die dien­stlichen Maß­nah­men der Lehrkräfte rechtlich absich­ern.“

Als unzure­ichend kri­tisiert der Ver­band der Gym­nasiallehrkräfte ins­beson­dere das Ausklam­mern der Unter­richtssi­t­u­a­tion. „Es bleibt bis­lang völ­lig offen, wie Lehrkräfte ver­fahren sollen, wenn die pri­vate Nutzung dig­i­taler Geräte im Unter­richt geschieht“, so Scher­er. „Diese Leer­stelle erzeugt Unsicher­heit und ste­ht dem Ziel ein­er lern­förder­lichen Umge­bung diame­tral ent­ge­gen.“

Eben­so ungelöst sei die Frage der Haf­tung. „Wenn ein Gerät bei ein­er notwendi­gen päd­a­gogis­chen Inter­ven­tion beschädigt wird, darf die Ver­ant­wor­tung nicht ins Belieben einzel­ner Schulen oder Lehrkräfte gelegt wer­den, son­dern muss vom Dien­s­ther­rn über­nom­men wer­den. Der Geset­zge­ber ist hier in der Pflicht, klare Vor­gaben zu schaf­fen“, betont Scher­er.

Darüber hin­aus mah­nt der PhV BW ein umfassenderes bil­dungspoli­tis­ches Konzept an. „Die pure Beschränkung auf Reg­u­lar­ien greift zu kurz. Medi­enkom­pe­tenz entste­ht nicht durch Ver­bote, son­dern durch sys­tem­a­tis­che Bil­dung“, so Scher­er. „Zielführende Fort­bil­dungsange­bote, eine cur­ric­u­lare Ver­ankerung medi­en­di­dak­tis­ch­er Inhalte in der Lehrkräfte­bil­dung sowie aus­re­ichende per­son­elle Unter­stützung im IT-Bere­ich sind zwin­gend erforder­lich.“

Mar­ti­na Scher­er abschließend: „Wenn Schule junge Men­schen zu einem reflek­tierten und ver­ant­wor­tungsvollen Umgang mit dig­i­tal­en Tech­nolo­gien befähi­gen soll, dann braucht sie dafür nicht nur rechtliche Mit­tel, son­dern auch durch­dachte, prax­is­na­he Konzepte und die nöti­gen zeitlichen und per­son­ellen Ressourcen.“


Hin­weis:

Die Pressemit­teilung des KM vom 03.06.2025 find­en Sie hier:
https://km.baden-wuerttemberg.de/de/service/pressemitteilung/pid/baden-wuerttemberg-schafft-grundlage-fuer-handyregeln-an-schulen

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An den Gym­nasien des Lan­des Baden-Würt­tem­berg wer­den knapp 300.000 Schü­lerin­nen und Schüler unter­richtet. Der Philolo­gen­ver­band Baden-Würt­tem­berg e.V. (PhV BW) ver­tritt mit über 9.000 im Ver­band organ­isierten Mit­gliedern die Inter­essen der Lehrerin­nen und Lehrer an den 462 öffentlichen und pri­vat­en Gym­nasien des Lan­des.

Im gym­nasialen Bere­ich hat der Philolo­gen­ver­band BW sowohl im Haupt­per­son­al­rat beim Kul­tus­min­is­teri­um als auch in allen vier Bezirksper­son­al­räten bei den Regierung­sprä­si­di­en die Mehrheit und set­zt sich dort für die Inter­essen der ca. 26.500 Lehrkräfte an den Gym­nasien des Lan­des ein.

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