Sie sind mit dem Referendariat fertig und haben Fragen
zur Einstellung und Ihren Einstellungschancen?

Einige grundsätzliche Fragen zur Einstellung beantworten wir nachstehend.

PhV-Mit­gliedern beant­worten wir ab 25.7. auch indi­vidu­elle Fra­gen. Bitte kon­tak­tieren Sie dazu das Ein­stel­lungs-
Hot­line-Team des PhV BW unter einstellungshotline@phv-bw.de :

Fol­gende Angaben wer­den benötigt, damit wir schnell­st­möglich und ziel­ge­nau weit­er­helfen kön­nen:

• Mit­glied­snum­mer
• Vor- und Nach­name
• Emailadresse und ggf. Tele­fon­num­mer
• Fächerkom­bi­na­tion und Leis­tungsz­if­fer
• Ihre angegebe­nen Ein­stel­lungskreise bzw. ‑bezirke
• eine kurze, aber genaue Schilderung Ihrer Prob­lematik und Ihrer Fra­gen

Fragen und Antworten zur Einstellung 2020:

Wenn Sie eine Stelle ablehnen (z.B. an ein­er Gemein­schaftss­chule), so bleiben Sie trotz­dem weit­er im Ver­fahren.
Natür­lich erhal­ten Sie kein zweites Ange­bot im Lis­ten­ver­fahren.
Aber Sie nehmen am Nachrück­ver­fahren teil und kön­nen dann auch an den schulschar­fen Auss­chrei­bun­gen bzw. dem Auss­chrei­bun­gen im Rah­men des “Stel­len­in­fo Regierung­sprä­si­di­en” teil­nehmen.


Wenn Sie aber eine Stelle annehmen und sich dann später über­legen, sie doch nicht anzutreten (bevor Sie etwas unter­schrieben haben), dann sind Sie aus dem diesjähri­gen Bewer­berver­fahren kom­plett aus­geschlossen.

Nachteile für kün­ftige Ver­fahren (2021, 2022 usw.) haben Sie durch die Nich­tan­nahme ein­er Stelle nicht. 

Es gibt  eine ganze Rei­he von Ein­stel­lungsver­fahren. Nr. 1 — 5 laufen nacheinan­der ab.

1. Das Auss­chrei­bungsver­fahren „Ländlich­er Raum”, in dem Schulen in ländlichen Bere­ichen erfahrungs­gemäß schw­er zu beset­zende Stellen schulscharf auss­chreiben. (Im Feb­ru­ar)
2. Das Haup­tauss­chrei­bungsver­fahren, in dem viele Schulen Stellen auss­chreiben kön­nen. (Im März)
3. Ein Son­der­auss­chrei­bungsver­fahren für Gemein­schaftss­chulen (Anfang Mai)
4. Das Haupte­in­stel­lungsver­fahren beste­hend aus
a) dem Lis­ten­ver­fahren und (am 22.7.20)
b) dem Nachrück­ver­fahren (ab 23.7.20)
5. Der Auss­chrei­bung unbe­set­zter Stellen und zusät­zlich­er Stellen im Rah­men von
a) schulschar­fen Stel­lenauss­chrei­bun­gen (im August/September)
b) dem „Stel­len­in­fo Regierung­sprä­si­di­en” (im August/September)
6. Der Beset­zung befris­teter Stellen über den „Vertre­tungspool Online”

Außer­dem gibt es noch
- das Zusatzqual­i­fika­tionsver­fahren (ZQ)
- das Schwer­be­hin­derten-Ein­stel­lungsver­fahren
- und ein Ein­stel­lungsver­fahren für Leis­tungss­portler.

Die Per­son­al­ref­er­enten der Regierung­sprä­si­di­en haben die Bedarfe der einzel­nen Schulen gesam­melt. Diese Bedarfe wer­den fächer­weise durchge­gan­gen, und es wird bei jedem Bewer­ber (durchge­hend durch die einzel­nen Fäch­er, begin­nend mit dem Fach Biolo­gie) und begin­nend bei Leis­tungsz­if­fer 40 geschaut, ob es einen schulis­chen Bedarf für sein Fach bzw. seine Fächerkom­bi­na­tion in seinen angegeebe­nen Ein­stel­lungs­bezirken gibt. Gibt es diesen Bedarf, erhält dieser Bewer­ber das entsprechende Stel­lenange­bot. Gibt es zwei Bewer­ber mit exakt gle­ich­er Fächerkom­bi­na­tion und Ein­stel­lungsz­if­fer, wer­den bei­de zu einem Vorstel­lungs­ge­spräch ein­ge­laden. Gibt es kein Ange­bot, geht der Bewer­ber leer aus. (Es gab vor eini­gen Jahren den Fall, dass ein Bewer­ber mit Leis­tungsz­if­fer 40 keine Stelle bekam, da er nur einen einzi­gen Ein­stel­lungs­bezirk angegeben hat­te! Die 10 km ent­fer­nte Nach­barschule lag dum­mer­weise im Nach­barkreis…)

Spätestens am Tag nach dem Lis­ten­ver­fahren gehen die Ange­bote per Email an die Bewer­ber raus. Diese haben drei Tage Zeit, das erhal­tene Ange­bot anzunehmen oder abzulehnen. Die Erfahrun­gen der let­zten Jahre zeigen, dass bis zu 30% der Stel­lenange­bote abgelehnt wer­den.

Eine „abgelehnte” Stelle ist wieder offen und wird dem näch­sten Bewer­ber ange­boten, der den entsprechen­den Ein­stel­lungs­bezirk angegeben hat­te, noch kein Ange­bot erhal­ten hat und die beste noch ver­füg­bare Leis­tungsz­if­fer besitzt. 

Gibt es keinen solchen Bewer­ber mehr auf der Liste (was bei Man­gelfäch­ern häu­figer vorkommt), wird diese Stelle dann im Rah­men der schulschar­fen Auss­chrei­bun­gen bzw. des “Stel­len­in­fo Regierung­sprä­si­di­en” tage­sak­tuell kurzfristig aus­geschrieben

Diese Gren­ze ist fächer­ab­hängig: Gab es mit ein­er bes­timmten Fächerkom­bi­na­tion Ein­stel­lun­gen in den öffentlichen Schul­dienst, so ist die höch­ste Leis­tungssz­if­fer, mit der noch eine Ein­stel­lung erfol­gte, dann auch die Gren­ze für die Ver­beam­tung im  Pri­vatschul­dienst.

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