Sie sind mit dem Referendariat fertig und haben Fragen
zur Einstellung und Ihren Einstellungschancen?

Einige grundsätzliche Fragen zur Einstellung beantworten wir nachstehend.

PhV-Mitgliedern beantworten wir ab 25.7. auch individuelle Fragen. Bitte kontaktieren Sie dazu das Einstellungs-
Hotline-Team des PhV BW unter einstellungshotline@phv-bw.de :

Folgende Angaben werden benötigt, damit wir schnellstmöglich und zielgenau weiterhelfen können:

• Mitgliedsnummer
• Vor- und Nachname
• Emailadresse und ggf. Telefonnummer
• Fächerkombination und Leistungsziffer
• Ihre angegebenen Einstellungskreise bzw. -bezirke
• eine kurze, aber genaue Schilderung Ihrer Problematik und Ihrer Fragen

Fragen und Antworten zur Einstellung 2020:

Wenn Sie eine Stelle ablehnen (z.B. an einer Gemeinschaftsschule), so bleiben Sie trotzdem weiter im Verfahren.
Natürlich erhalten Sie kein zweites Angebot im Listenverfahren.
Aber Sie nehmen am Nachrückverfahren teil und können dann auch an den schulscharfen Ausschreibungen bzw. dem Ausschreibungen im Rahmen des „Stelleninfo Regierungspräsidien“ teilnehmen.


Wenn Sie aber eine Stelle annehmen und sich dann später überlegen, sie doch nicht anzutreten (bevor Sie etwas unterschrieben haben), dann sind Sie aus dem diesjährigen Bewerberverfahren komplett ausgeschlossen.

Nachteile für künftige Verfahren (2021, 2022 usw.) haben Sie durch die Nichtannahme einer Stelle nicht. 

Es gibt  eine ganze Reihe von Einstellungsverfahren. Nr. 1 – 5 laufen nacheinander ab.

1. Das Ausschreibungsverfahren „Ländlicher Raum”, in dem Schulen in ländlichen Bereichen erfahrungsgemäß schwer zu besetzende Stellen schulscharf ausschreiben. (Im Februar)
2. Das Hauptausschreibungsverfahren, in dem viele Schulen Stellen ausschreiben können. (Im März)
3. Ein Sonderausschreibungsverfahren für Gemeinschaftsschulen (Anfang Mai)
4. Das Haupteinstellungsverfahren bestehend aus
a) dem Listenverfahren und (am 22.7.20)
b) dem Nachrückverfahren (ab 23.7.20)
5. Der Ausschreibung unbesetzter Stellen und zusätzlicher Stellen im Rahmen von
a) schulscharfen Stellenausschreibungen (im August/September)
b) dem „Stelleninfo Regierungspräsidien” (im August/September)
6. Der Besetzung befristeter Stellen über den „Vertretungspool Online”

Außerdem gibt es noch
– das Zusatzqualifikationsverfahren (ZQ)
– das Schwerbehinderten-Einstellungsverfahren
– und ein Einstellungsverfahren für Leistungssportler.

Die Personalreferenten der Regierungspräsidien haben die Bedarfe der einzelnen Schulen gesammelt. Diese Bedarfe werden fächerweise durchgegangen, und es wird bei jedem Bewerber (durchgehend durch die einzelnen Fächer, beginnend mit dem Fach Biologie) und beginnend bei Leistungsziffer 40 geschaut, ob es einen schulischen Bedarf für sein Fach bzw. seine Fächerkombination in seinen angegeebenen Einstellungsbezirken gibt. Gibt es diesen Bedarf, erhält dieser Bewerber das entsprechende Stellenangebot. Gibt es zwei Bewerber mit exakt gleicher Fächerkombination und Einstellungsziffer, werden beide zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen. Gibt es kein Angebot, geht der Bewerber leer aus. (Es gab vor einigen Jahren den Fall, dass ein Bewerber mit Leistungsziffer 40 keine Stelle bekam, da er nur einen einzigen Einstellungsbezirk angegeben hatte! Die 10 km entfernte Nachbarschule lag dummerweise im Nachbarkreis…)

Spätestens am Tag nach dem Listenverfahren gehen die Angebote per Email an die Bewerber raus. Diese haben drei Tage Zeit, das erhaltene Angebot anzunehmen oder abzulehnen. Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, dass bis zu 30% der Stellenangebote abgelehnt werden.

Eine „abgelehnte” Stelle ist wieder offen und wird dem nächsten Bewerber angeboten, der den entsprechenden Einstellungsbezirk angegeben hatte, noch kein Angebot erhalten hat und die beste noch verfügbare Leistungsziffer besitzt. 

Gibt es keinen solchen Bewerber mehr auf der Liste (was bei Mangelfächern häufiger vorkommt), wird diese Stelle dann im Rahmen der schulscharfen Ausschreibungen bzw. des „Stelleninfo Regierungspräsidien“ tagesaktuell kurzfristig ausgeschrieben

Diese Grenze ist fächerabhängig: Gab es mit einer bestimmten Fächerkombination Einstellungen in den öffentlichen Schuldienst, so ist die höchste Leistungssziffer, mit der noch eine Einstellung erfolgte, dann auch die Grenze für die Verbeamtung im  Privatschuldienst.

Im Sinne unserer Mitglieder verwendet diese Webseite bis auf einen technisch notwendigen Cookie keine Cookies. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen