Vorstand

Der Lan­desvor­stand tagt in der Regel dien­stags alle 14 Tage und ist damit das höch­ste ständig tagende Gremi­um unseres Ver­bands, das Stand­punk­te und Forderun­gen des PhV disku­tieren und ver­ab­schieden kann. 
In den Lan­desvor­standssitzun­gen wird — aus­ge­hende von Umfra­gen und auf­bauend auf der Arbeit der Refer­ate und Arbeit­skreise — die grundle­gende Hal­tung des PhV BW erar­beit­et, die dann von den Vor­sitzen­den gegenüber der Öffentlichkeit, den Medi­en, den poli­tis­chen Parteien und der Kul­tusver­wal­tung vertreten wird. 

Der Lan­desvor­stand des PhV BW beste­ht aus neun stimm­berechtigten Mit­gliedern:

  • dem Vor­sitzen­den
  • zwei Stel­lvertre­tenden Vor­sitzen­den
  • dem Schatzmeis­ter, 
  • der JuPhi-Vor­sitzen­den und
  • den vier Bezirksvor­sitzen­den

Dazu kom­men (ohne Stimm­recht) die Leit­er der Refer­ate.

Der Vor­sitzende und die bei­den Stel­lvertre­tenden Vor­sitzen­den sind Vor­stand im Sinne des § 26 BGB. Jed­er kann den Ver­band allein vertreten.

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