Mitgliedsbeiträge

Bereits zum 1. Dezember 2022 wurde die Besoldung in Baden-Württemberg um 2,8 % erhöht. Daher werden nach der geltenden Beitragsordnung auch die Mitgliedsbeiträge zum PhV entsprechend angepasst. Die aktuellen Beiträge gelten ab dem 1. Januar 2023.

Bitte beachten:

Jedes Mitglied ist nach Beitragsordnung verpflichtet, den satzungsgemäßen Beitrag zu entrichten und seine Zahlungen daraufhin regelmäßig zu überprüfen. Irgendwelche Änderungen, die sich auf die Beitragshöhe auswirken, sind umgehend der Landesgeschäftsstelle mitzuteilen.

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Beitrittserklärung (PDF)

Füllen Sie das Formular dann bitte am Computer aus, drucken Sie das ausgefüllte Formular aus und schicken Sie es uns per Fax oder in Papierform auf dem Postweg an:

Philologenverband Baden-Württemberg e.V.
Alexanderstr. 112
70180 Stuttgart

Fax 0711 239 62 77

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