Die PhV-Personalrätinnen und Personalräte setzen sich für Sie ein!

Die Mitglieder der PhV-Fraktionen in den Stufenvertretungen BPR (Bezirkspersonalräte Gymnasien bei den Regierungspräsidien) und HPR (Hauptpersonalrat Gymnasien beim Kultusministerium in Stuttgart) setzen sich engagiert für die Vertretung der Interessen der Lehrkräfte gegenüber Regierungspräsidium und Kultusministerium ein.

Aufgaben von BPR und HPR

Die Stufenvertretungen BPR und HPR haben laut LPVG (Landespersonalvertretungsgesetz) folgende Aufgaben:

Ansprechpartner der Regierungspräsidien

Mitbestimmung bei  

  • Einstellung von Arbeitnehmern mit befristeten Verträgen einschließlich Eingruppierung und Stufenzuordnung
  • Versetzung von Beamten,  
  • Abordnung von Beamten (bei einer Dauer von über zwei Monaten),  
  • Beförderung nach A14 bzw. Höhergruppierung nach E14 im konventionellen Verfahren  
  • Beförderung nach A14 bzw. Höhergruppierung nach E14 im Ausschreibungsverfahren einschl. 
  • Teilnahme am Auswahlgespräch bei A 14-Ausschreibungsstellen (in vielen Fällen delegiert an den ÖPR der Schule, es sei denn, ein ÖPR ist im Bewerberkreis oder ein Bewerber beantragt die Beteiligung des BPR anstelle des ÖPR)
  • Teilnahme an Bewerbergesprächen für A15-Beförderungen im Auftrag des HPR, falls der HPR den Termin nicht selbst wahrnehmen kann
  • Teilnehmerauswahl bei regionalen Fortbildungen

Auf Antrag einer betroffenen Lehrkraft

  • Begleitung von KollegInnen bei Gesprächen im RP
  • Im Falle der Nichteinigung mit dem Regierungspräsidium Weiterverweisung von Fällen an den HPR

Auf Antrag einer betroffenen verbeamteten Lehrkraft Mitbestimmung bei:

  • Probezeitverlängerung
  • Entlassung aus der Probezeit
  • Entlassung aus dem Dienst (z.B. wegen Dienstunfähigkeit)

Anhörung bei Kündigungen

Beratung von örtlichen Personalräten z. B. zu:

  • Rechten und Pflichten des ÖPR
  • Durchführung von Personalversammlungen
  • Dienstvereinbarungen
  • Konflikten in der Schule

Beratung einzelner Lehrkräfte, z. B. zu:

  • Elternzeit
  • Sabbatjahr
  • vorzeitiger Zurruhesetzung
  • Bereitschaften
  • Aufsichten
  • Entlastungsstunden
  • Bugwellenstunden
  • Abitur-Korrekturtagen
  • sonstigen schulrechtlichen Fragen

Ansprechpartner des Kultusministeriums 

Mitbestimmung bei 

  • Einstellungen im Listenverfahren
  • Beförderungen nach A15 bzw. Höhergruppierungen nach E15 (Abteilungsleiter bzw. Fachberater einschl. Teilnahme an den Bewerbungsgesprächen)
  • Versetzungen und Abordnungen in den außerschulischen Bereich (z.B. ans Kultusministerium, an ein Regierungspräsidium, das Landesinstitut für Schulentwicklung oder ein schulpraktisches Seminar)
  • Versetzungen im Ländertauschverfahren
  • Fortbildungskonzeption und -ausschreibung
  • Teilnehmerauswahl bei landesweit ausgeschriebenen Fortbildungen

Auf Antrag Betroffener 

  • Mitbestimmung bei: Beförderungen nach A15Z bzw. Höhergruppierungen nach E15Z (stellvertretende Schulleiter) 

Bei Nichteinigung mit dem KM: 

  • Einberufung und Teilnahme an Einigungsstellen

Mitwirkung bei 

  • Verwaltungsvorschriften und Erlassen, die den Schulbereich betreffen
  • insbesondere Mitwirkung bei Erlassen für Beförderungsverfahren 
  • Anhörung bei 
  • Verordnungsentwürfen und Gesetzesvorlagen, die den Schulbereich betreffen

Beratung der BPR, z. B. 

  • bei bezirksübergreifenden Problemen
  • durch Einberufung von PhV-Personalrätekonferenzen für die PhV-Fraktionen der Stufenvertretungen BPR und HPR

Im Sinne unserer Mitglieder verwendet diese Webseite bis auf einen technisch notwendigen Cookie keine Cookies. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen