ZSL – Personalratswahlen 2020

Die ÖPR-Wahl am ZSL findet am 14. und 15. Dezember 2020 statt.
Für alle Dienststellen außer der Zentrale ist Briefwahl angeordnet.

Gemeinsam machen wir uns für Sie stark.

Die Kandidaten von BLV, PhV, RLV und VBE auf dem Wahlvorschlag
„BBW – Beamtenbund und Tarifunion“
bei der ÖPR-Wahl am 14. + 15. Dezember!

Erfolg unserer Kandidatinnen und Kandidaten beim Verwaltungsgericht

Das Verwaltungsgericht Stuttgart stellte am 29.6.2020 fest: Alle Mitarbeiter /-innen des ZSL, die für ihre Tätigkeit nur Anrechnungsstunden erhalten, sind bei den ÖPR- und BPR-Wahlen des ZSL wahlberechtigt.

Durch dieses Urteil erhielten statt 650 fast 4500 ZSL-Beschäftigte das Wahlrecht bei der ÖPR-Wahl:
– die Beratungslehrkräfte
– die Fachberaterinnen und Fachberater Unterrichtsentwicklung
– alle anderen Fachberaterinnen und Fachberater
– die Praxisbegleiterinnen und Praxisbegleiter Inklusion
– die Präventionsbeauftragten
– die Leiterinnen und Leiter von Pädagogischen Fallbesprechungsgruppen
– die Fortbildnerinnen und Fortbildner im Bereich digitale Medien

Wir lassen Taten sprechen:
„BBW – Beamtenbund und Tarifunion“

Anja Biedermann
Studiendirektorin, Fortbildnerin / Fachberaterin, Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung Baden-Württemberg, Stuttgart
Matthias Link
Studiendirektor, Fachberater für den Arbeitsschutz, Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung Baden-Württemberg, RS Karlsruhe
Thomas Weigelt
Oberstudienrat, Lehrer, Seminar für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte Karlsruhe (Berufliche Schulen)
Birgit Dirscherl
Psychologierätin, Psychologierätin, Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung Baden-Württemberg, RS Tübingen, Schulpsych. Beratungsst. Markdorf

Qualitätsentwicklung braucht mehr Personal und mehr Ressourcen!

Wir fordern für alle Beschäftigten des ZSL:

  • Ausstattung mit dienstlichen Endgeräten, entsprechende Software und Support
  • frühzeitige und transparente Kommunikation mit den Beschäftigten
  • eindeutige und transparente Stellenbeschreibung unter Einbeziehung der Beschäftigten
  • angemessene Vergütung (Entlohnung und Anrechnung) für sämtliche Tätigkeiten
  • mehr Personal zur qualitativen Umsetzung der Aufgaben
  • angemessene Beförderungsmöglichkeiten zur Attraktivitätsförderung der außerschulischen Tätigkeiten
  • endlich Besetzung der administrativen Stellen und Übertragung entsprechender Verwaltungsaufgaben an diese Beschäftigten
  • transparenter Aufbau des ZSLs in Form von öffentlichen Stellenplänen und -zuordnungen
  • endlich Einbindung der Beschäftigten mit ihrer Expertise zur wirksamen Qualitätsentwicklung
  • Regelungen zur Erreichbarkeit und Arbeitszeit im Homeoffice analog zur bestehenden Rahmendienstvereinbarung zur digitalen Bildungsplattform
  • Umsetzung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, auch im Homeoffice
  • ausreichende Finanzmittel für die zeitnahe Bereitstellung einer funktionierenden einheitlichen digitalen Bildungsplattform, Vereinheitlichung von Systemen für Videokonferenzen

Beratungslehrer

  • Zentrale Erfassung aller Beratungslehrkräfte durch das ZSL und Ausgabe dienstlicher Emailadressen (Funktionsadressen)
  • Angemessene zeitliche Anrechnung entsprechend dem tatsächlichen Zeitbedarf
  • Verwirklichung des gesetzlichen Anspruchs auf ein Beratungszimmer mit Telefon und adäquater technischer und sonstiger Ausstattung
  • Übernahme der kompletten Sach- und Reisekosten durch das ZSL, wenn mehrere Schulen betreut werden

Fachberater/-innen:

  • bessere Einbindung der Fachberater/-innen und Fachbetreuer/-innen in die Kommunikation und die Struktur des ZSL.
  • mehr Fachberaterstellen zur Umsetzung des Qualitätskonzepts
  • eindeutige und praktikable Beschreibung der Zuständigkeiten in Schulaufsicht und bei Fortbildungen

Schulpsychologen/-innen:

  • mehr Personal zur Erledigung des umfassenden Aufgabenspektrums
  • Entfristung aller Arbeitsverträge
  • Bereitstellung von Arbeitsplätzen mit notwendiger Infrastruktur

Alle Mitarbeiter des ZSL, seiner Außen- und Regionalstellen, auch die nur auf Anrechnungsstundenbasis zugewiesenen Beschäftigten.

Die Mitarbeiter der Seminare sind nicht wahlberechtigt, da an den Seminaren 2019 eigene ÖPR gewählt wurden.

Wer in einer Doppelfunktion arbeitet, ist auch bei der ÖPR-ZSL-Wahl wahlberechtigt, z. B. eine Lehrbeauftragter an einem Seminar, die gleichzeitig Fachberaterin an einer Regionalstelle ist.. 

Für alle Mitarbeiter der ZSL-Regional- und Außenstellen und der schulpsychologischen Beratungsstellen ist Briefwahl angeordnet. Nur Mitarbeiter der ZSL-Zentrale können am 14./15. Dezember tatsächlich in einem Wahllokal vor Ort wählen.

Bitte mailen Sie sofort die Vorsitzende des ÖPR-Wahlvorstands, Frau Heike Schlüter an, und fordern Sie die Zusendung Ihrer Briefwahlunterlagen an!
Emailadresse: Heike.Schlueter@zsl-rs-s.kv.bwl.de

Ihre Briefwahlunterlagen müssen spätestens am 15.12. mittags beim Wahlvorstand eingegangen sein!

Beamte haben 23 Stimmen.
Kreuzen Sie die von Ihnen gewünschten Kandidaten an, oder tragen Sie jeweils die Stimmenzahl ein!
Sie können einem Kandidaten maximal drei Stimmen geben (kumulieren).
Sie können auch Kandidaten von verschiedenen Wahlvorschlägen Stimmen geben (panaschieren).
Achten Sie darauf, nicht mehr als 23 Stimmen zu vergeben!

Arbeitnehmer haben 2 Stimmen.
Kreuzen Sie die von Ihnen gewünschten Kandidaten an, oder tragen Sie die Stimmenzahl ein!
Sie können einem Kandidaten maximal zwei Stimmen geben (kumulieren).
Sie können auch zwei Kandidaten von zwei verschiedenen Wahlvorschlägen je eine Stimmen geben (panaschieren).
Achten Sie darauf, nicht mehr als zwei Stimmen zu vergeben!

Das Qualitätskonzept ist nicht kostenneutral, die bisherige Umsetzung geht vor allem auf Kosten der Beschäftigten. Darum nachhaltig wählen – BBW!

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