Aufgaben von BPR und HPR

Die Stufenvertretungen BPR und HPR haben laut LPVG (Landespersonalvertretungsgesetz) folgende Aufgaben:

Ansprechpartner der Regierungspräsidien

Mitbestimmung bei

  • Einstellung von Arbeitnehmern mit befristeten Verträgen einschließlich Eingruppierung und Stufenzuordnung
  • Versetzung von Beamten,
  • Abordnung von Beamten (bei einer Dauer von über zwei Monaten),
  • Beförderung nach A14 bzw. Höhergruppierung nach E14 im konventionellen Verfahren
  • Beförderung nach A14 bzw. Höhergruppierung nach E14 im Ausschreibungsverfahren einschl.
  • Teilnahme am Auswahlgespräch bei A 14-Ausschreibungsstellen (in vielen Fällen delegiert an den ÖPR der Schule, es sei denn, ein ÖPR ist im Bewerberkreis oder ein Bewerber beantragt die Beteiligung des BPR anstelle des ÖPR)
  • Teilnahme an Bewerbergesprächen für A15-Beförderungen im Auftrag des HPR, falls der HPR den Termin nicht selbst wahrnehmen kann
  • Teilnehmerauswahl bei regionalen Fortbildungen

Auf Antrag einer betroffenen Lehrkraft

  • Begleitung von KollegInnen bei Gesprächen im RP
  • Im Falle der Nichteinigung mit dem Regierungspräsidium Weiterverweisung von Fällen an den HPR

Auf Antrag einer betroffenen verbeamteten Lehrkraft Mitbestimmung bei:

  • Probezeitverlängerung
  • Entlassung aus der Probezeit
  • Entlassung aus dem Dienst (z.B. wegen Dienstunfähigkeit)

Anhörung bei Kündigungen

Beratung von örtlichen Personalräten z. B. zu:

  • Rechten und Pflichten des ÖPR
  • Durchführung von Personalversammlungen
  • Dienstvereinbarungen
  • Konflikten in der Schule

Beratung einzelner Lehrkräfte, z. B. zu:

  • Elternzeit
  • Sabbatjahr
  • vorzeitiger Zurruhesetzung
  • Bereitschaften
  • Aufsichten
  • Entlastungsstunden
  • Bugwellenstunden
  • Abitur-Korrekturtagen
  • sonstigen schulrechtlichen Fragen

Ansprechpartner des Kultusministeriums

Mitbestimmung bei

  • Einstellungen im Listenverfahren
  • Beförderungen nach A15 bzw. Höhergruppierungen nach E15 (Abteilungsleiter bzw. Fachberater einschl. Teilnahme an den Bewerbungsgesprächen)
  • Versetzungen und Abordnungen in den außerschulischen Bereich (z.B. ans Kultusministerium, an ein Regierungspräsidium, das Landesinstitut für Schulentwicklung oder ein schulpraktisches Seminar)
  • Versetzungen im Ländertauschverfahren
  • Fortbildungskonzeption und -ausschreibung
  • Teilnehmerauswahl bei landesweit ausgeschriebenen Fortbildungen

Auf Antrag Betroffener

  • Mitbestimmung bei: Beförderungen nach A15Z bzw. Höhergruppierungen nach E15Z (stellvertretende Schulleiter)

Bei Nichteinigung mit dem KM:

  • Einberufung und Teilnahme an Einigungsstellen

Mitwirkung bei

  • Verwaltungsvorschriften und Erlassen, die den Schulbereich betreffen
  • insbesondere Mitwirkung bei Erlassen für Beförderungsverfahren
  • Anhörung bei
  • Verordnungsentwürfen und Gesetzesvorlagen, die den Schulbereich betreffen

Beratung der BPR, z. B.

  • bei bezirksübergreifenden Problemen
  • durch Einberufung von PhV-Personalrätekonferenzen für die PhV-Fraktionen der Stufenvertretungen BPR und HPR

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