Aufgaben von BPR und HPR
Die Stufenvertretungen BPR und HPR haben laut LPVG (Landespersonalvertretungsgesetz) folgende Aufgaben:
Ansprechpartner der Regierungspräsidien
Mitbestimmung bei
- Einstellung von Arbeitnehmern mit befristeten Verträgen einschließlich Eingruppierung und Stufenzuordnung
- Versetzung von Beamten,
- Abordnung von Beamten (bei einer Dauer von über zwei Monaten),
- Beförderung nach A14 bzw. Höhergruppierung nach E14 im konventionellen Verfahren
- Beförderung nach A14 bzw. Höhergruppierung nach E14 im Ausschreibungsverfahren einschl.
- Teilnahme am Auswahlgespräch bei A 14-Ausschreibungsstellen (in vielen Fällen delegiert an den ÖPR der Schule, es sei denn, ein ÖPR ist im Bewerberkreis oder ein Bewerber beantragt die Beteiligung des BPR anstelle des ÖPR)
- Teilnahme an Bewerbergesprächen für A15-Beförderungen im Auftrag des HPR, falls der HPR den Termin nicht selbst wahrnehmen kann
- Teilnehmerauswahl bei regionalen Fortbildungen
Auf Antrag einer betroffenen Lehrkraft
- Begleitung von KollegInnen bei Gesprächen im RP
- Im Falle der Nichteinigung mit dem Regierungspräsidium Weiterverweisung von Fällen an den HPR
Auf Antrag einer betroffenen verbeamteten Lehrkraft Mitbestimmung bei:
- Probezeitverlängerung
- Entlassung aus der Probezeit
- Entlassung aus dem Dienst (z.B. wegen Dienstunfähigkeit)
Anhörung bei Kündigungen
Beratung von örtlichen Personalräten z. B. zu:
- Rechten und Pflichten des ÖPR
- Durchführung von Personalversammlungen
- Dienstvereinbarungen
- Konflikten in der Schule
Beratung einzelner Lehrkräfte, z. B. zu:
- Elternzeit
- Sabbatjahr
- vorzeitiger Zurruhesetzung
- Bereitschaften
- Aufsichten
- Entlastungsstunden
- Bugwellenstunden
- Abitur-Korrekturtagen
- sonstigen schulrechtlichen Fragen
Ansprechpartner des Kultusministeriums
Mitbestimmung bei
- Einstellungen im Listenverfahren
- Beförderungen nach A15 bzw. Höhergruppierungen nach E15 (Abteilungsleiter bzw. Fachberater einschl. Teilnahme an den Bewerbungsgesprächen)
- Versetzungen und Abordnungen in den außerschulischen Bereich (z.B. ans Kultusministerium, an ein Regierungspräsidium, das Landesinstitut für Schulentwicklung oder ein schulpraktisches Seminar)
- Versetzungen im Ländertauschverfahren
- Fortbildungskonzeption und ‑ausschreibung
- Teilnehmerauswahl bei landesweit ausgeschriebenen Fortbildungen
Auf Antrag Betroffener
- Mitbestimmung bei: Beförderungen nach A15Z bzw. Höhergruppierungen nach E15Z (stellvertretende Schulleiter)
Bei Nichteinigung mit dem KM:
- Einberufung und Teilnahme an Einigungsstellen
Mitwirkung bei
- Verwaltungsvorschriften und Erlassen, die den Schulbereich betreffen
- insbesondere Mitwirkung bei Erlassen für Beförderungsverfahren
- Anhörung bei
- Verordnungsentwürfen und Gesetzesvorlagen, die den Schulbereich betreffen
Beratung der BPR, z. B.
- bei bezirksübergreifenden Problemen
- durch Einberufung von PhV-Personalrätekonferenzen für die PhV-Fraktionen der Stufenvertretungen BPR und HPR